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Beschlusstext (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Folgevertrag vom 01.01.2015 - 31.12.2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
01.04.14, 12:07
Aktualisiert
01.04.14, 12:07
Beschlusstext (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.:
Folgevertrag vom 01.01.2015 - 31.12.2019)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Folgevertrag vom 01.01.2015 - 31.12.2019 Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Verbraucherzentrale gute Arbeit leistet und der neue Anschlussvertrag nur eine gemäßigte Erhöhung vorsieht. Daher werde sie dem Antrag zustimmen. Die SPD-Fraktion begrüßt ebenfalls die gute Arbeit der Verbraucherzentrale und stellt fest, dass eine ortsnahe Verbraucherberatung sehr wichtig sei. Daher unterstütze sie den Antrag, um die erforderliche Bestands- und Planungssicherheit der Verbraucherzentrale sicherzustellen. Die Fraktion DIE LINKE bedankt sich für die engagierte Arbeit der Verbraucherzentrale vor Ort, insbesondere bei der im Ausschuss anwesenden Frau Schiffer. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. einen Folgevertrag für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 abzuschließen und für die Vertragslaufzeit beim Produkt 331 01, Zeile 15 Mittel in Höhe von 103.600,- € jährlich bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 116/2014