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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien gemäß § 50 Abs. 4, § 63 Abs. 3 und § 113 GO)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
16.06.14, 16:00
Aktualisiert
16.06.14, 16:00
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien gemäß § 50 Abs. 4, § 63 Abs. 3 und § 113 GO) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien gemäß § 50 Abs. 4, § 63 Abs. 3 und § 113 GO) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien gemäß § 50 Abs. 4, § 63 Abs. 3 und § 113 GO) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien gemäß § 50 Abs. 4, § 63 Abs. 3 und § 113 GO)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 26.06.2014 öffentlich TOP- Nr.: 84/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 022.18 12.06.2014 Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Gremien zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes bestellt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in die nachfolgend aufgeführten Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bei mehreren Vertretern auf Grund eines einheitlichen Wahlvorschlags bzw. Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl folgende Vertreter: Verband pp. Verbandsversammlung kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Regionaler Beirat Aachener Verkehrsverbund (AVV) Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald Jagdgenossenschaftsversammlungen Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft Düren Beirat Entsorgungsgesellschaft Düren Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW - Seite 1 von 4 - Anzahl Vertreter Anzahl Stellvertreter ……………….. ……………….. …………………. …………….. ……………. ……………. ……………. ……………….. …………………. ………………. ………………… …………………. ……………… ………………… ……………….. ………………… ……………….. …………….. ……………… ………………. ……………… keine ….….……….. ……………….. ……………… ……………….. …………….. ……………… ………………. Kindergartenrat Gey ………………. ….…………… ……………… ……….…….. ……………… ………………. Kindergartenrat Brandenberg ………….….. ……………… ………………. …….……….. …….………… ………………. Kindergartenrat Kleinhau ………….….. ……………… ………………. ……….…….. ……………… ………………. Kindergartenrat Vossenack ……………… ……………. müssen Mitglieder der Pfarrgemeinde St. Josef sein …………………. ………………… ……………….. ………………… ……….……….. …….….………. ……………….. …………… ……………… ……………….. ……….……… ……………….. ………………. ……………….. …….……….. ……………… Beratende Mitglieder …….……….. ……………… ………………. ………….….. ……………… ………………. Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V. Eifeltourismus GmbH Eifeltouristik Agentur NRW e. V. Naturpark Nordeifel e. V. Genossenschaftsversammlung Raiffeisenbank Simmerath Abwassertechnische Vereinigung e. V. Verkehrswacht e. V. ……………….. ……………… ……………… ……………… …………..…. …………….. ……………… ……………….. ……….……. ……….…….. ……….……. …………….. ….…..…….. …..…..…….. Schulverband Simmerath (Förderschule Nordeifel) Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel (Haupt-, Real- und Sekundarschule) Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher Trägerschaft Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde Hürtgenwald in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten bilden die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO die Rechtsgrundlagen. Sind dabei zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den §§ 63 Abs. 2 und 113 GO zu entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 entsprechend - Seite 2 von 4 - anzuwenden. Für die Bestellung ist entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag erforderlich oder – falls dieser nicht zustande kommt – wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden. Ist nur ein Vertreter zu bestellen, erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO durch Mehrheitsentscheidung. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei allen Entscheidungen hat der Bürgermeister Stimmrecht. Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem Vertreter in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder in entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazuzählen muss. In diesen Fällen ist der Sitz des Bürgermeisters, wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten, nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde wahren soll. Die Wahl eines gemeindlichen Vertreters für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Düren und für den Rureifel-Tourismus e. V. braucht nicht durchgeführt zu werden, da nach deren Statuten die Bürgermeister der jeweiligen Mitgliedskommunen „geborene“ Vertreter sind. In dieser Funktion wird der Bürgermeister durch seinen Allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten, so dass auch hier eine Stellvertreterwahl entbehrlich ist. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Rat der Gemeinde Hürtgenwald das Herrn Prof. Dr. Reinhard Odoj als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) für die Amtszeit der dortigen Verbandsversammlung entsandt hatte. Da Herr Prof. Dr. Reinhard Odoj dem neuen Rat nicht mehr angehört, ist zu gegebener Zeit ein Nachfolger zu benennen. Da das Verfahren zur Gremienbesetzung beim WVER noch nicht beendet ist, wird vorgeschlagen, die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. In welche Gremien Vertreter zu entsenden sind und deren jeweilige Anzahl wollen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung entnehmen: Verband pp. Verbandsversammlung kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Regionaler Beirat Aachener Verkehrsverbund (AVV) Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald Jagdgenossenschaftsversammlungen Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft Düren Beirat Entsorgungsgesellschaft Düren Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Kindergartenrat Gey Kindergartenrat Brandenberg Kindergartenrat Kleinhau Kindergartenrat Vossenack - Seite 3 von 4 - Anzahl Vertreter Anzahl Stellvertreter 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 keine 4 4 3 3 3 3 1 3 3 3 3 1 Schulverband Simmerath (Förderschule Nordeifel) Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel (Haupt-, Real- und Sekundarschule) Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher Trägerschaft Beratende Mitglieder Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V. Eifeltourismus GmbH Eifeltouristik Agentur NRW e. V. Naturpark Nordeifel e. V. Genossenschaftsversammlung Raiffeisenbank Simmerath Abwassertechnische Vereinigung e. V. Verkehrswacht e. V. müssen Mitglieder der Pfarrgemeinde St. Josef sein 1 1 6 6 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 3 bisher keinen 1 1 1 1 1 1 In der letzten Legislaturperiode wurde beschlossen, Bürgermeister Buch als Vertreter für die Gemeinde in die Vereine Verkehrswacht e. V., Naturpark Nordeifel e. V., Abwassertechnische Vereinigung e. V. sowie in die Genossenschaftsversammlung der Raiffeisenbank Simmerath zu entsenden. Er wurde ermächtigt, im Verhinderungsfall jeweils einen Stellvertreter bestimmen zu können. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -