Daten
Kommune
Hürtgenwald
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149 kB
Erstellt
16.06.14, 16:00
Aktualisiert
16.06.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 26.06.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
84/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
022.18
12.06.2014
Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Gremien zur Wahrnehmung von
Mitgliedschaftsrechten
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes bestellt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in die
nachfolgend aufgeführten Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bei
mehreren Vertretern auf Grund eines einheitlichen Wahlvorschlags bzw. Wahlgang nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl folgende Vertreter:
Verband pp.
Verbandsversammlung kommunale
Datenverarbeitungszentrale (KDVZ)
Regionaler Beirat Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald
Jagdgenossenschaftsversammlungen
Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft
Düren
Beirat Entsorgungsgesellschaft Düren
Verbandsversammlung des
Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
NRW
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Anzahl
Vertreter
Anzahl
Stellvertreter
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keine
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Kindergartenrat Gey
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Kindergartenrat Brandenberg
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Kindergartenrat Kleinhau
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Kindergartenrat Vossenack
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müssen Mitglieder der Pfarrgemeinde
St. Josef sein
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Beratende Mitglieder
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Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V.
Eifeltourismus GmbH
Eifeltouristik Agentur NRW e. V.
Naturpark Nordeifel e. V.
Genossenschaftsversammlung Raiffeisenbank Simmerath
Abwassertechnische Vereinigung e. V.
Verkehrswacht e. V.
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Schulverband Simmerath (Förderschule Nordeifel)
Verbandsversammlung des Schulverbandes
Nordeifel (Haupt-, Real- und Sekundarschule)
Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher
Trägerschaft
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde Hürtgenwald in Organen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen, in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen
und Aufsichtsräten bilden die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO die Rechtsgrundlagen. Sind
dabei zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den §§ 63 Abs. 2 und 113 GO
zu entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 entsprechend
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anzuwenden. Für die Bestellung ist entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag erforderlich oder –
falls dieser nicht zustande kommt – wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer
anzuwenden.
Ist nur ein Vertreter zu bestellen, erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO durch
Mehrheitsentscheidung. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat.
Bei allen Entscheidungen hat der Bürgermeister Stimmrecht.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem
Vertreter in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder in
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die
Gemeinde beteiligt ist, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder
Angestellter dazuzählen muss. In diesen Fällen ist der Sitz des Bürgermeisters, wie im übrigen
auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten, nicht auf die Liste einer
Partei anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die
Interessen der Gemeinde wahren soll.
Die Wahl eines gemeindlichen Vertreters für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Düren
und für den Rureifel-Tourismus e. V. braucht nicht durchgeführt zu werden, da nach deren
Statuten die Bürgermeister der jeweiligen Mitgliedskommunen „geborene“ Vertreter sind. In dieser
Funktion wird der Bürgermeister durch seinen Allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten, so
dass auch hier eine Stellvertreterwahl entbehrlich ist.
Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Rat der Gemeinde Hürtgenwald das Herrn Prof.
Dr. Reinhard Odoj als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
(WVER) für die Amtszeit der dortigen Verbandsversammlung entsandt hatte. Da Herr Prof. Dr.
Reinhard Odoj dem neuen Rat nicht mehr angehört, ist zu gegebener Zeit ein Nachfolger zu
benennen. Da das Verfahren zur Gremienbesetzung beim WVER noch nicht beendet ist, wird
vorgeschlagen, die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
In welche Gremien Vertreter zu entsenden sind und deren jeweilige Anzahl wollen Sie bitte der
nachfolgenden Aufstellung entnehmen:
Verband pp.
Verbandsversammlung kommunale
Datenverarbeitungszentrale (KDVZ)
Regionaler Beirat Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald
Jagdgenossenschaftsversammlungen
Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft
Düren
Beirat Entsorgungsgesellschaft Düren
Verbandsversammlung des
Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
NRW
Kindergartenrat Gey
Kindergartenrat Brandenberg
Kindergartenrat Kleinhau
Kindergartenrat Vossenack
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Anzahl
Vertreter
Anzahl
Stellvertreter
1
1
1
1
1
1
1
1
1
4
1
keine
4
4
3
3
3
3
1
3
3
3
3
1
Schulverband Simmerath (Förderschule Nordeifel)
Verbandsversammlung des Schulverbandes
Nordeifel (Haupt-, Real- und Sekundarschule)
Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher
Trägerschaft
Beratende Mitglieder
Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V.
Eifeltourismus GmbH
Eifeltouristik Agentur NRW e. V.
Naturpark Nordeifel e. V.
Genossenschaftsversammlung Raiffeisenbank Simmerath
Abwassertechnische Vereinigung e. V.
Verkehrswacht e. V.
müssen Mitglieder der
Pfarrgemeinde St. Josef sein
1
1
6
6
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
3
bisher keinen
1
1
1
1
1
1
In der letzten Legislaturperiode wurde beschlossen, Bürgermeister Buch als Vertreter für die
Gemeinde in die Vereine Verkehrswacht e. V., Naturpark Nordeifel e. V., Abwassertechnische
Vereinigung e. V. sowie in die Genossenschaftsversammlung der Raiffeisenbank Simmerath zu
entsenden. Er wurde ermächtigt, im Verhinderungsfall jeweils einen Stellvertreter bestimmen zu
können.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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