Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
26.04.16, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 16.03.2016
17.7.1
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
1. Ergänzung 472/2015 1. Ergänzung
Zu dem mit der Vorlage V 472/2015 vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Änderungen beschlossen:
Ziff. 1. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2015 zur Vorlage V 649/2015: Dachsanierung im
Ville-Gymnasium werden zusätzliche Mitteln i.H.v. 115.000,- € zur Verfügung gestellt.
Vertagt in die nächste Sitzung
Ziff. 2. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2015 zur Vorlage V 623/2015 1. Ergänzung: „Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden wird ein Betrag in Höhe
2.920.000,- € zur Verfügung gestellt.
Ziff. 2. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2015 zur Vorlage V 623/2015 1. Ergänzung: „Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden wird für die Erweiterung des
Übergangsheimes „Brabanter Weg“ ein Betrag in Höhe 2.920.000,- € zur Verfügung gestellt.
Ziff. 3 „Gem. Beschluss des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 15.02.2016 zur
Vorlage V 623/2015 2. Ergänzung: „Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt“ wird für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück
Landstraße 64 in Dirmerzheim ein Betrag in Höhe von 1.170.000,- €, versehen mit Sperrvermerk 1, zur Verfügung gestellt.“
Ziff. 4 Der Ausschuss lehnt den Erwerb eines Einfamilienhauses in Erftstadt-Niederberg zu einem
Betrag von 110.000,- € ab, mit .
Ziff. 5. Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von
5.779.035,- € wird auf 10.264.435,- € erhöht, zuzüglich eines Betrages in Höhe von 7.500,00
€.für den Kauf eines Containers, um eine Lagermöglichkeit für den Verein Gut Klang e.VC. auf
dem Gelände der Grundschule Gymnich zu schaffen. Die Gesamtsumme erhöht sich dadurch
auf 10.271.935,00 €.
Ziff. 6.
Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Baumaßnahmen, die in den Wirtschaftsplänen
2013 bis 2015 veranschlagt wurden, sollen weiter umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, darzustellen, wie mit den noch nicht begonnen Maßnahmen
aus den Vorjahren, wie z.B. der Schaffung von Jugendräumen in Liblar, zu verfahren ist..
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 mit den in der Vorberatungen beschlossenen Änderungen
wird dem Rat zur Beschlussfassung zugeleitet..
Beschluss der Sitzung des Rates vom 16.03.2016
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