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Mitteilungsvorlage (2. Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
25.08.14, 19:00
Aktualisiert
25.08.14, 19:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 11.09.2014 öffentlich TOP- Nr.: 103/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 16.07.2014 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz Beschlussvorschlag: ./. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Am 4. Juni 2014 hat der nordrhein-westfälische Landtag die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen (Drucksachen 16/5293, 16/5973). Die Änderungen treten überwiegend am 1. August 2014 in Kraft. Das Gesetz führt eine sogenannten Verfügungspauschale für jede Kita ein. Die Kita muss diesen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr zur Verstärkung des Personals oder zur Finanzierung zusätzlicher Personalkraftstunden einsetzen. Die Höhe der Pauschale bestimmt sich nach der Einrichtungsgröße und liegt zwischen 1.000,00 € und 11.000,00 €. Des Weiteren sollen Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien, sogenannten plusKITAs, zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 25.000,00 € pro Jahr erhalten, um weiteres Personal einstellen zu können. Die sprachliche Bildung wird in § 13 c KiBiz verankert und die alltagsintegrierte Sprachförderung gestärkt. Dafür erhalten Fachkräfte die Möglichkeit, sich diesbezüglich weiter zu qualifizieren. Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen 5 Millionen Euro zur Verfügung. Die bisher durchgeführte Sprachstandsfeststellung Delfin 4 wird abgeschafft. Ferner müssen Jugendämter Eltern innerhalb von sechs Monaten einen Kinderbetreuungsplatz anbieten. Zugleich werden Eltern verpflichtet, dem Jugendamt den für ihr Kind gewünschten - Seite 1 von 2 - Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart sechst Monate vor Inanspruchnahme schriftlich anzuzeigen. Die Kibiz-Revision beinhaltet auch eine Änderung des § 5 AG KJHG NRW. Danach gehört dem Jugendhilfeausschuss ab dem 1. August 2014 ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied an. Nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt Düren ist mit einer Umsetzung in der II. Jahreshälfte zu rechnen. Über die weitere Entwicklung werde ich zu gegebener Zeit berichten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -