Daten
Kommune
Hürtgenwald
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82 kB
Erstellt
25.08.14, 19:00
Aktualisiert
25.08.14, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 11.09.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
103/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2
16.07.2014
2. Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz
Beschlussvorschlag:
./.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Am 4. Juni 2014 hat der nordrhein-westfälische Landtag die zweite Revision des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen (Drucksachen 16/5293, 16/5973). Die Änderungen
treten überwiegend am 1. August 2014 in Kraft.
Das Gesetz führt eine sogenannten Verfügungspauschale für jede Kita ein. Die Kita muss diesen
zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr zur Verstärkung des Personals oder zur Finanzierung
zusätzlicher Personalkraftstunden einsetzen. Die Höhe der Pauschale bestimmt sich nach der
Einrichtungsgröße und liegt zwischen 1.000,00 € und 11.000,00 €.
Des Weiteren sollen Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter
Familien, sogenannten plusKITAs, zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 25.000,00 € pro Jahr
erhalten, um weiteres Personal einstellen zu können.
Die sprachliche Bildung wird in § 13 c KiBiz verankert und die alltagsintegrierte Sprachförderung
gestärkt. Dafür erhalten Fachkräfte die Möglichkeit, sich diesbezüglich weiter zu qualifizieren.
Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen 5 Millionen Euro zur Verfügung. Die bisher
durchgeführte Sprachstandsfeststellung Delfin 4 wird abgeschafft.
Ferner müssen Jugendämter Eltern innerhalb von sechs Monaten einen Kinderbetreuungsplatz
anbieten. Zugleich werden Eltern verpflichtet, dem Jugendamt den für ihr Kind gewünschten
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Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart sechst Monate
vor Inanspruchnahme schriftlich anzuzeigen.
Die Kibiz-Revision beinhaltet auch eine Änderung des § 5 AG KJHG NRW. Danach gehört dem
Jugendhilfeausschuss ab dem 1. August 2014 ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als
beratendes Mitglied an.
Nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt Düren ist mit einer Umsetzung in der II. Jahreshälfte
zu rechnen. Über die weitere Entwicklung werde ich zu gegebener Zeit berichten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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