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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof; Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
26.04.16, 11:30
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof;
Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 16.03.2016 22.12 Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof; Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 92/2016 I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99, Erftstadt-Liblar, Bahnhof, entsprechend der Darstellung zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 99, E.-Liblar, Bahnhof, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V92/2016 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Vertagt in die nächste Sitzung