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Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe 
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren     Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH) Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe 
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren     Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreisausschusses am 02.07.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen V 30/2013 hier: 1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie RurErft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) bittet um Klarstellung der Positionen aus den Städten Euskirchen und Zülpich, da ihm gegenteilige Aussagen vermittelt wurden. Landrat Rosenke berichtet, dass man mit der Stadt Euskirchen im Gespräch und auf einem guten Weg sei, wie auch aus der Z 1 ersichtlich, und die Stadt Zülpich zwar grundsätzlich kritisch aber gegenüber einer Gesellschaftsgründung durchaus positiv eingestellt sei. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) attestiert, dass der eingeschlagene Weg der richtige sei und dies auch mittlerweile bei den noch fehlenden Kommunen angekommen sei, da diese auch am Benefit partizipieren möchten. Bedenklich stimme ihn allerdings der Weg Mechernichs, der in seinen Augen völlig falsch sei und nur auf falschen Beratern vor Ort beruhen kann. Er hoffe insofern, dass die Bekundungen aus Euskirchen, Zülpich und Weilerswist auch Mechernich zum Umdenken anregen und somit eine gesamte kreisweite Gesellschaft gegründet werden kann. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) macht deutlich, dass eine Teilnahme Mechernichs absolut wünschenswert ist, man der Kommune allerdings auch das Recht einräumen müsse, Alternativen zu überdenken. Die Prüfung bliebe insofern abzuwarten. Fraktionsvorsitzender Schmitz (SPD) berichtet von konstruktiven Gesprächen in Mechernich und unterstreicht ebenfalls, dass man dort noch in der Beratung sei und daher die Entscheidung sowie die Vorlage im September abzuwarten ist. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bekräftigt, dass nach seinen Informationen der Mechernicher Bürgermeister in ständigem Kontakt mit allen Beteiligten stehe und somit die laufenden Verhandlungen abgewartet werden müssen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt den Änderungen im mit der D 62/2012 am 28.08.2012 beschlossenen Vertragswerk gemäß den Anlagen A bis E zu dieser Vorlage zu. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Der Beschluss vom 28.08.2012 über die Veräußerung der Kommanditanteile bzw. Geschäftsanteile bleibt mit der Maßgabe bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte und Gemeinden geschieht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig