Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Jahresabschlüsse: Übergangsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Beschlusstext (Jahresabschlüsse: Übergangsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG)

öffnen download melden Dateigröße: 9,7 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreisausschusses am 02.07.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Jahresabschlüsse: Übergangsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG TOP 11 V 28/2013 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fragt, wie damit umzugehen ist, dass der Jahresabschluss 2012 bis Ende 2013 nicht fertig sein werde. Kreiskämmerer Hessenius erklärt, dass es zunächst vorrangiges Ziel sei, die Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 bis zum Jahresende fertig zu stellen, um der Bezirksregierung die unternommenen Anstrengungen zu dokumentieren. Insofern gehe er davon aus, dass der fehlende Jahresabschluss 2012 keine Konsequenzen für den Haushalt 2014 haben werde, zumal damit etwas Unrealistisches gefordert würde. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage mittragen werde und bittet zusätzlich um kurze Information, ob die im Rahmen des Stellenplans zusätzlich bereitgestellte Stelle für die Jahresabschlüsse bestehen bleibt oder nun eingespart wird. Kreiskämmerer Hessenius teilt mit, dass es bei der Stelle bleibt und diese auch dringend notwendig sei. Auf Nachfrage des UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke erläutert Kreiskämmerer Hessenius, dass sich für die eigentliche Arbeit am Jahresabschluss durch die Beschlussfassung nichts ändere, der Unterschied lediglich in der Prüfung und Entlastung liege. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, von der Übergangsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG Gebrauch zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig