Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreisausschusses am 02.07.2013 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Jahresabschlüsse: Übergangsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG
TOP 11
V 28/2013
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fragt,
wie damit umzugehen ist, dass der Jahresabschluss 2012 bis
Ende 2013 nicht fertig sein werde.
Kreiskämmerer Hessenius erklärt, dass es zunächst
vorrangiges Ziel sei, die Jahresabschlüsse 2009, 2010 und
2011 bis zum Jahresende fertig zu stellen, um der
Bezirksregierung die unternommenen Anstrengungen zu
dokumentieren. Insofern gehe er davon aus, dass der fehlende
Jahresabschluss 2012 keine Konsequenzen für den Haushalt
2014 haben werde, zumal damit etwas Unrealistisches
gefordert würde.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion
die Vorlage mittragen werde und bittet zusätzlich um kurze
Information, ob die im Rahmen des Stellenplans zusätzlich
bereitgestellte Stelle für die Jahresabschlüsse bestehen bleibt
oder nun eingespart wird.
Kreiskämmerer Hessenius teilt mit, dass es bei der Stelle bleibt
und diese auch dringend notwendig sei.
Auf Nachfrage des UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke
erläutert Kreiskämmerer Hessenius, dass sich für die
eigentliche Arbeit am Jahresabschluss durch die
Beschlussfassung nichts ändere, der Unterschied lediglich in
der Prüfung und Entlastung liege.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, von der Übergangsregelung des Art. 8
§ 4 NKFWG Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig