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Mitteilungsvorlage (Ausnahme von der Verpflichtung einer Jahresabschlussprüfung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
55 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium:Gemeinderat Termin:28.08.2014 öffentlich TOP- Nr.: 102/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: FB II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 01.08.2014 Ausnahme von der Verpflichtung einer Jahresabschlussprüfung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausnahmegenehmigung des Kreises Düren von der Verpflichtung einer Jahresabschlussprüfung im Sinne des §108 Abs. 1 Satz 2 GO für die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) und die Ruhehain Hürtgenwald GmbH zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Nach Auswertung der beiden Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sowie des vorläufigen Jahresergebnisses 2013 fiel auf, dass insbesondere bei der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) die kommunalrechtliche Vorgabe der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) einen unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand darstellt. Dies wird dadurch verstärkt, dass die GED selbst nicht wirtschaftlich tätig ist. Auch bei der Ruhehain Hürtgenwald GmbH ergab sich aus Sicht der Geschäftsführung eine hohe finanzielle Belastung durch die ausführliche Prüfung einer immer gleich bleibenden wirtschaftlichen Tätigkeit (Verkauf von Grabstätten und Durchführung von Bestattungen). Nach §108 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann die Aufsichtsbehörde von den Vorschriften von §108 Abs. 1 Satz 1 Ziffern 3,5 und 8 in begründeten Fällen Ausnahmen - Seite 1 von 2 - zulassen. Dabei müssen insbesondere folgende Kriterien bei der Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung erfüllt sein: 1. 2. 3. 4. Es muss ich um kleinere Kapitalgesellschaften handeln. Die Erträge dürfen nicht über 100 TEUR liegen und die Bilanzsumme nicht über 625 TEUR. Bei der letzten Pflichtprüfung muss der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden sein. Im Feststellungszeitraum ist keine wesentliche Änderung der Ertrags- und Vermögenslage zu erwarten. Bei der GED und der Ruhehain Hürtgenwald GmbH waren alle vier Kriterien erfüllt, so dass mit Schreiben vom 13.05.2014 bei der Kommunalaufsicht in Anwendung von §4 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer von fünf Jahren, also für die Jahresabschlüsse 2013 bis 2017,beantragt wurde.Diesem Antrag hat die Kommunalaufsicht mit dem als Anlage beigefügten Schreiben zugestimmt. Da die Gesellschaften weiterhin einen Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht erstellen müssen, wurde der Wirtschaftsprüfer Daniel Hübner, WIROG AG, gebeten, ein Angebot für eine stichprobenartige Beurteilung von GuV und Bilanz sowie der Angaben in Bilanz und Anhang abzugeben. Somit würde es eine Betrachtung durch einen neutralen Dritten geben, eine umfangreiche Prüfung mit den daraus entstehenden Kosten kann aber entfallen. Diesem Angebot haben zwischenzeitlich die Gesellschafterversammlungen der Ruhehain Hürtgenwald GmbH am 24.07.14 sowie der GED am 28.07.14 zugestimmt. Gefertigt: Mitzeichnung (Sachbearbeiter) (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter)(Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -