Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
55 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium:Gemeinderat
Termin:28.08.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
102/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
FB II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
01.08.2014
Ausnahme von der Verpflichtung einer Jahresabschlussprüfung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausnahmegenehmigung des Kreises Düren von der Verpflichtung
einer Jahresabschlussprüfung im Sinne des §108 Abs. 1 Satz 2 GO für die
Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) und die
Ruhehain Hürtgenwald GmbH zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Nach Auswertung der beiden Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sowie des vorläufigen
Jahresergebnisses 2013 fiel auf, dass insbesondere bei der Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) die kommunalrechtliche Vorgabe der
Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches
(HGB) einen unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand darstellt. Dies wird dadurch verstärkt, dass
die GED selbst nicht wirtschaftlich tätig ist.
Auch bei der Ruhehain Hürtgenwald GmbH ergab sich aus Sicht der Geschäftsführung eine hohe
finanzielle Belastung durch die ausführliche Prüfung einer immer gleich bleibenden
wirtschaftlichen Tätigkeit (Verkauf von Grabstätten und Durchführung von Bestattungen).
Nach §108 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann die Aufsichtsbehörde von
den Vorschriften von §108 Abs. 1 Satz 1 Ziffern 3,5 und 8 in begründeten Fällen Ausnahmen
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zulassen. Dabei müssen insbesondere folgende Kriterien bei der Entscheidung über die
Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:
1.
2.
3.
4.
Es muss ich um kleinere Kapitalgesellschaften handeln.
Die Erträge dürfen nicht über 100 TEUR liegen und die Bilanzsumme nicht über 625
TEUR.
Bei der letzten Pflichtprüfung muss der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt
worden sein.
Im Feststellungszeitraum ist keine wesentliche Änderung der Ertrags- und
Vermögenslage zu erwarten.
Bei der GED und der Ruhehain Hürtgenwald GmbH waren alle vier Kriterien erfüllt, so dass mit
Schreiben vom 13.05.2014 bei der Kommunalaufsicht in Anwendung von §4 der Verordnung über
die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer von fünf Jahren, also für die
Jahresabschlüsse 2013 bis 2017,beantragt wurde.Diesem Antrag hat die Kommunalaufsicht mit
dem als Anlage beigefügten Schreiben zugestimmt.
Da die Gesellschaften weiterhin einen Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht erstellen
müssen, wurde der Wirtschaftsprüfer Daniel Hübner, WIROG AG, gebeten, ein Angebot für eine
stichprobenartige Beurteilung von GuV und Bilanz sowie der Angaben in Bilanz und Anhang
abzugeben. Somit würde es eine Betrachtung durch einen neutralen Dritten geben, eine
umfangreiche Prüfung mit den daraus entstehenden Kosten kann aber entfallen.
Diesem Angebot haben zwischenzeitlich die Gesellschafterversammlungen der Ruhehain
Hürtgenwald GmbH am 24.07.14 sowie der GED am 28.07.14 zugestimmt.
Gefertigt:
Mitzeichnung
(Sachbearbeiter) (Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter)(Bürgermeister)
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