Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreisausschusses am 02.07.2013 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16
Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an
weiterführenden Schulen
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fasst
die Entwicklungen kurz zusammen und begrüßt das bisherige,
qualitativ gute, Ergebnis.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion
der Vorlage nicht vollständig zustimmen werde, man aber
grundsätzlich der Schulsozialarbeit positiv gegenüberstehe.
Seine Fraktion sehe einerseits diese Arbeit als Aufgabe des
Trägers an und andererseits ist man der Auffassung, dass die
nicht verausgabten Mittel aus dem Bereich Bildung und
Teilhabe in die Rücklage fließen müssten. Da nur
Personalkosten enthalten seien, fragt er nach, ob in diesem
Zusammenhang keine Sachkosten entstehen und bittet im
übrigen um getrennte Abstimmung der Punkte 1 - 4.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) stellt fest, dass
Jugendsozialarbeit nicht alleine aus der Schulsozialarbeit
bestehe und insoweit beim Kreis koordiniert werden muss,
damit eine Vernetzung und effektive Zusammenarbeit aller
Beteiligten gewährleistet ist, was von den Trägern alleine nicht
erwartet werden könne. Insofern wäre eine Beendigung der
Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt völlig kontraproduktiv, so dass sie
zunächst bis 2015, wo dann hoffentlich Mittel von Bund und
Land zur Verfügung gestellt werden, unter Federführung des
Jugendamtes fortgesetzt werden müsse.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt, ob die nicht
verausgabten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes
andernfalls zur Senkung der Kreisumlage führen würden.
Der Vorsitzende bejaht dies.
AV Poth erläutert, dass diese Mittel für den Zweck
Schulsozialarbeit zugewiesen wurden. Aufgrund der
wirtschaftlichen und bedarfsorientierten Organisation dieser
Arbeit konnten 14 Schulen zufriedengestellt und darüber hinaus
Mittel eingespart werden. Daraus sei die Idee entstanden, die
Mittel im Rahmen des eigentlichen Zwecks einzusetzen und die
beiden kommenden Jahre zu finanzieren. Die dann noch
verfügbaren Mittel würden kreisumlagesenkend wirksam
werden. Auf die Frage von Herrn Reiff teilt Herr Poth mit, dass
keine nennenswerten Sachkosten entstehen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
V 42/2013
Der Kreistag beschließt:
1.
des
Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen
Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete
Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus
unbefristet
weiter zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
2.
Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird
bis zum 31.12.2015 fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
3.
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (FDP)
Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von
Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht
verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen dem
zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der
Kreisumlage.
Abstimmungsergebnis:
4.
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (FDP)
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (FDP)
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015
eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis
Euskirchen unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der
Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen.
Hierbei ist auch die im Rahmen der
Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit
einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig