Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,4 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
04.04.13, 06:14
Aktualisiert
04.04.13, 06:14
Beschlusstext (Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 03.04.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 13.03.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Vorlagennummer: 114/2012 Nach Erläuterung des § 75 SGB VIII stellen die Ausschussmitglieder fest, dass es sich bei der MIT-Jugendförderung um einen freien Träger handelt und stimmen der Anerkennung zu. Die Zustimmung wird mit der Erwartung verknüpft, dass die MIT Jugendförderung e.V. ihre Aktivitäten ausweitet. Einstimmig, 1 Enthaltung