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Beschlusstext (Mülldeponie und Bleibergwerk Mechernich hier: Antrag der CDU Kreistagsfraktion auf Überprüfung des Standortes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
14.03.13, 12:07
Aktualisiert
14.03.13, 12:07
Beschlusstext (Mülldeponie und Bleibergwerk Mechernich
hier: Antrag der CDU Kreistagsfraktion auf Überprüfung des Standortes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 27.02.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Mülldeponie und Bleibergwerk Mechernich hier: Antrag der CDU Kreistagsfraktion auf Überprüfung des Standortes Die CDU-Fraktion erläutert den Antrag 5/2013. Sie vertritt die Auffassung, dass es prüfungswert sei, ob der Standort für eine regenerative Energieanlage in Verbindung mit der Errichtung eines Pumpspeicherwerkes sowie die Ausweisung einer Windkraftkonzentrationsanlage, geeignet sei. Es gehe bei der Überprüfung um die Klärung der Frage, ob die Turbinen, die tiefer gelegen sein müssen, in den Stollen des alten Bleibergwerkes positioniert werden und die Stellen des Bergwerks gleichzeitig als unterirdisches Wasserreservoir dienen können. Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden Bedenken geäußert, da die Wassermengen die benötigt werden enorm hoch sein müsten und sie aufgrund dessen eine kostenspielige Untersuchung - die nicht zielführend sei ablehnen werde. Daraufhin erklärt die CDU-Fraktion, dass der Antrag als Auftrag an die Verwaltung zu sehen und kostenneutral abzuwickeln sei. Seitens der FDP-Fraktion wird vorgeschlagen, die Untersuchung eventuell durch die RWE, für den Kreis kostenneutral, organisieren zu lassen. Die Fraktion Bündnis 90/DiE GRÜNEN schlägt vor, den Prüfungsauftrag an die Verwaltung zu erweitern, um somit eine Potenzialabschätzung des gesamten Abfallwirtschaftszentrums erstellen zu lassen. Nachdem die übrigen Fraktionen sich dem Auftrag an die Verwaltung anschlossen, sagt diese die geforderte Überprüfung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig A 5/2013