Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Auf dem Heiligenfeld" (von der Einmündung der "Kallstraße" bis zur Einmündung in die Straße "Hammergasse") im Bebauungsplangebiet Nr. A 2 im Ortsteil Bergstein)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Auf dem Heiligenfeld" (von der Einmündung der "Kallstraße" bis zur Einmündung in die Straße "Hammergasse") im Bebauungsplangebiet Nr. A 2 im Ortsteil Bergstein) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Auf dem Heiligenfeld" (von der Einmündung der "Kallstraße" bis zur Einmündung in die Straße "Hammergasse") im Bebauungsplangebiet Nr. A 2 im Ortsteil Bergstein)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 08.04.2014 öffentlich TOP- Nr.: 46/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Frau Marx Aktenzeichen: Datum: I 643-0 Ma/Ra 11.03.2013 Erlass einer Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Auf dem Heiligenfeld" (von der Einmündung der "Kallstraße" bis zur Einmündung in die Straße "Hammergasse") im Bebauungsplangebiet Nr. A 2 im Ortsteil Bergstein Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als Anlage beigefügte Satzung über die Abweichung von Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage „Auf dem Heiligenfeld“ (von der Einmündung der „Kallstraße“ bis zur Einmündung in die Straße „Hammergasse“) im Bebauungsplangebiet Nr. A 2 im Ortsteil Bergstein. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Die Gemeindestraße „Auf dem Heiligenfeld“ im Ortsteil Bergstein (von der Einmündung der „Kallstraße“ bis zur Einmündung in die Straße „Hammergasse“) ist in den Jahren 2010 bis 2012 erstmalig ausgebaut worden. Eine Vorausleistung wurde im September 2010 erhoben. Um die Erschließungsanlage nunmehr abrechnen zu können, müssen die Herstellungsmerkmale der gemeindlichen Beitragssatzung erfüllt werden. Die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen sind in § 8 der gemeindlichen Erschließungssatzung vom 03.06.1988 abschließend geregelt. Dies hat zur Folge, dass eine auszubauende Erschließungsanlage erst nach Erfüllung der satzungsmäßigen Herstellungs- Seite 1 von 2 - merkmale fertiggestellt und somit abrechenbar ist. Weicht der Ausbau der Erschließungsanlage von den Herstellungsmerkmalen ab, so ist es gemäß § 8 Abs. 3 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich, speziell für diese Erschließungsanlage die Herstellungsmerkmale durch Ratsbeschluss neu festzulegen. Dieser Abweichungsbeschluss ist als Satzung öffentlich bekannt zu machen. Nach § 8 Abs. 1 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung sind die Straßen endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzen und folgende Bestandteile aufweisen: a) Fahrbahn mit Unterbau und Decke, b) beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und fester Decke, c) Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig, d) Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig. Die Erschließungsanlage „Auf dem Heiligenfeld“ ist als verkehrsberuhigter Bereich auf einer Ebene ausgebaut, d. h., dass Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge auf dieser Straße gleichberechtigt sind. Auf die Herstellung beidseitiger Gehwege wurde verzichtet. Innerhalb der Mischflächen sind gekennzeichnete Parkflächen ausgewiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die als Anlage beigefügte Abweichungssatzung für die Erschließungsanlage „Auf dem Heiligenfeld“ trägt dem tatsächlich erfolgten Ausbau Rechnung und legt dementsprechend die Bestandteile und Herstellungsmerkmale neu fest. Um die Beitragspflicht überhaupt entstehen zu lassen, schlage ich den Erlass der beigefügten Abweichungssatzung vor. 1 Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -