Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Erstellt
14.11.14, 12:01
Aktualisiert
14.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 27.11.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
202/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
III/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
12.11.2014
Neufassung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung
(Straßenreinigungssatzung)
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald, die Neufassung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die
Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91211
€
Sachverhalt:
Die zz. rechtskräftige Straßenreinigungssatzung datiert vom 06.12.1978. Mit der 1. Änderungssatzung vom 18.12.1986 wurde der § 3 „Art und Umfang der Reinigungspflicht“ neu geregelt.
Zur besseren Übersicht wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Ursprungssatzung mit der
1. Änderungssatzung zusammenzufassen und einige Satzungsinhalte an die heutige Zeit bzw. an
die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen.
Dabei wird in § 1 „Allgemeines“ künftig eindeutig geregelt, dass u. a. die Bushaltestellenbuchten
zu der Fahrbahn gehören und die in den Ortsteilen Hürtgen und Vossenack entlang der B 399
seinerzeit angelegten Fuß-/Radwege als „Gehweg“ gelten.
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Zu § 3 „Art und Umfang der Reinigungspflicht“ ist anzumerken, dass der bisher vorgegebene Zeitraum der Reinigung der Gehwege nicht mehr zeitgemäß ist. Es wird vorgeschlagen, dass die
Gehwege einmal in der Woche zu reinigen sind. Dabei soll der Zeitpunkt der Reinigung jedem
Grundstückseigentümer selbst überlassen sein.
Zudem sollte der Umfang der Reinigungspflicht noch einmal deutlich in der Satzung hervorgehoben werden.
Weiterhin wird empfohlen, die von Schnee freizuhaltende Breite für den Fußgängerverkehr auf
den Gehwegen zu konkretisieren. Mit der vorgeschlagenen Breite von 1 m würde man einer
sicheren und einwandfreien Nutzung des Gehweges bei Schnee für Rollstuhlfahrer und Personen
mit Kinderwagen gerecht.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in die Neufassung der Straßenreinigungssatzung entsprechend eingearbeitet und sind in der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung in blauer
Schriftfarbe und in Kursivschrift gekennzeichnet.
1 Anlage
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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