Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Erstellt
14.11.14, 12:01
Aktualisiert
14.11.14, 12:01
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)) Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung))

öffnen download melden Dateigröße: 150 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 27.11.2014 öffentlich TOP- Nr.: 202/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: III/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 12.11.2014 Neufassung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Neufassung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 91211 € Sachverhalt: Die zz. rechtskräftige Straßenreinigungssatzung datiert vom 06.12.1978. Mit der 1. Änderungssatzung vom 18.12.1986 wurde der § 3 „Art und Umfang der Reinigungspflicht“ neu geregelt. Zur besseren Übersicht wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Ursprungssatzung mit der 1. Änderungssatzung zusammenzufassen und einige Satzungsinhalte an die heutige Zeit bzw. an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen. Dabei wird in § 1 „Allgemeines“ künftig eindeutig geregelt, dass u. a. die Bushaltestellenbuchten zu der Fahrbahn gehören und die in den Ortsteilen Hürtgen und Vossenack entlang der B 399 seinerzeit angelegten Fuß-/Radwege als „Gehweg“ gelten. - Seite 1 von 2 - Zu § 3 „Art und Umfang der Reinigungspflicht“ ist anzumerken, dass der bisher vorgegebene Zeitraum der Reinigung der Gehwege nicht mehr zeitgemäß ist. Es wird vorgeschlagen, dass die Gehwege einmal in der Woche zu reinigen sind. Dabei soll der Zeitpunkt der Reinigung jedem Grundstückseigentümer selbst überlassen sein. Zudem sollte der Umfang der Reinigungspflicht noch einmal deutlich in der Satzung hervorgehoben werden. Weiterhin wird empfohlen, die von Schnee freizuhaltende Breite für den Fußgängerverkehr auf den Gehwegen zu konkretisieren. Mit der vorgeschlagenen Breite von 1 m würde man einer sicheren und einwandfreien Nutzung des Gehweges bei Schnee für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen gerecht. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in die Neufassung der Straßenreinigungssatzung entsprechend eingearbeitet und sind in der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung in blauer Schriftfarbe und in Kursivschrift gekennzeichnet. 1 Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -