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Beschlussvorlage (Änderung Abfallsatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Beschlussvorlage (Änderung Abfallsatzung) Beschlussvorlage (Änderung Abfallsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 23.10.2014 öffentlich TOP- Nr.: 161/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Frau Gerold Aktenzeichen: Datum: 720.11 30.09.2014 Änderung Abfallsatzung Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald in der der Beschlussvorlage beiliegenden Fassung. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 911111/911112 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat die z. Zt. geltende „Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald“ vom 19.07.2012 am 05.07.2012 beschlossen. Der neue Satzungstext ist als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert im § 11 Abs. 1, dass eine Getrennthaltung und getrennte Sammlung von Bio-Abfällen spätestens ab dem 01.01.2015 vorzusehen ist. In der Gemeinde Hürtgenwald ist die getrennte Bioabfallentsorgung bereits eingeführt. - Seite 1 von 2 - Die Satzung muss definierend vorgeben, was unter den sog. Bioabfällen konkret zu verstehen ist, d.h. welche Bioabfälle über das Bioabfallgefäß gesammelt werden. Aufgrund dessen wurde die „Positivliste Bioabfälle“ erstellt (Anlage 2 zur Satzung). Eine textliche Anpassung wurde daher erforderlich in § 8 Abs. 1 sowie § 13 Abs. 4, Ziffer 3. (Die Textfassungen der Satzung vom 19.07.2012 zu den jeweiligen Paragraphen sind als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt). Nach Einführung der „gelben Tonne“ ist die o.a. Satzung ebenfalls redaktionell anzupassen. In § 8 Abs. 4 ist das Wort “Sack“ durch „Tonne“ ersetzt worden. Der Abholrhythmus ist in § 15 Abs. 2, letzter Satz, auf „4 Wochen-Rhythmus“ verändert. Alle Änderungen sind in Fettschrift vorgegeben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den der Beschlussvorlage beigefügten Satzungstext zu beschließen. Anlagen Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -