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Beschlusstext (Förderung 2013 a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
09.08.13, 06:11
Aktualisiert
09.08.13, 06:11
Beschlusstext (Förderung 2013
a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe
b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 08.08.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 10.07.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Förderung 2013 a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling) Vorlagennummer: 49/2013 1. Ergänzung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2013 a.) b.) c.) d.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. e.) Fahrten in die Partnerstädte: 4,00 € s.o. f.) Sonderzuschüsse: 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2013 Die allgemeinen Förderrichtlinien bleiben unverändert Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 13.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen