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Beschlussvorlage (Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die schulische Betreuung "lern- und sprachbehinderter" Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
55 kB
Erstellt
25.08.14, 19:00
Aktualisiert
28.08.14, 12:00
Beschlussvorlage (Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die schulische Betreuung "lern- und sprachbehinderter" Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die schulische Betreuung "lern- und sprachbehinderter" Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 11.09.2014 125/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Görner/Frau Kreutz Aktenzeichen: Datum: 291.00 12.08.2014 öffentlich TOP- Nr.: Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die schulische Betreuung "lernund sprachbehinderter" Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürgenwald empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 11.07.2003 zum 01.07.2015 zu kündigen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja 20.456,00 € Sachverhalt: Im Jahre 2003 wurde die oben genannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen, mit der es ermöglicht wurde, die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen in den Bereichen Lernen und Sprache unter Kostenbeteiligung der Gemeinde Hürtgenwald an der Gereonschule des Schulverbandes Kreuzau/Niddegen aufzunehmen. Da die Schülerzahlen der Gereonschule bereits seit längerem deutlich unter den Werten der Mindestgrößenverordnung liegen, wurde bereits frühzeitig über eine mögliche Schließung der Schule diskutiert. Der Verbandsvorsteher des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen bittet mit Schreiben vom 20. Juni 2014 um Mitteilung, ob die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden kann. - Seite 1 von 2 - Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 21.07.2014 genehmigt gem § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW den Beschluss der Verbandsversammlung des Schulverbandes KreuzauNideggen vom 12.05.2014, die Gereonschule in Kreuzau zum 31.07.2015 aufzulösen. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 haben durchschnittlich 5 Schüler aus der Gemeinde Hürtgenwald die Gereonschule besucht. Die Verbandsumlage für 2014 beträgt 20.456,00 Euro. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da dem entgegenstehende Gründe nicht offensichtlich sind, empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, der Kündigung zu zustimmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -