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Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.; Bezug: V 375/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
27.06.2016
Erstellt
09.08.16, 15:03
Aktualisiert
09.08.16, 15:03
Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.;
Bezug: V 375/2012)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien am 27.06.2016 17 Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.; Bezug: V 375/2012 151/2016 Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV NRW. S. 496) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: §1 Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. werden eingezogen. §2 Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit V 375/2012 durch den Rat der Stadt Erftstadt am 11.12.2012 beschlossene Satzung außer Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)