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Beschlussvorlage (Bestattungswesen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
208 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Bestattungswesen;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 öffentlich 182/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Bestattungswesen 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Bestattungswesen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: A) „Bereitstellung Friedhof“, B) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: A) Bereitstellung Friedhof 1. Sargbestattungen a) Kindergrab 0,00 € b) Reihengrab mit Grabpflege 558,00 € (Friedhof Gey alt 465,00 €) c) Reihengrab ohne Grabpflege 1.954,00 € d) anonyme Bestattungen 1.954,00 € e) Einzelwahlgrab 2.056,00 € (Friedhof Gey alt 1.703,00 €) f) Doppelwahlgrab 4.079,00 € (Friedhof Gey alt 3.399,00 €) 2. Urnenbestattungen a) Urnenreihengrab 541,00 € b) Urnenreihenrasengrabstätten 541,00 c) anonyme Urnengrabstätten 541,00 d) Urnenwahlgrab 2.042,00 € (Friedhof Gey alt 1.362,00 €) - Seite 1 von 6 - B) Durchführung der Bestattung a) Benutzung der Leichenhalle 387,00 € b) Erdbestattung 1) Grabaushub Bauhof und Unternehmen 456,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 371,00 € je Fall c) Urnenbestattung 1) Grabaushub Bauhof 302,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 262,00 € je Fall C) Entfernen von Grabstätten Entfernen einer Doppelgrabstätte 493,00 € Entfernen einer Einzelgrabstätte 247,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Erlöse Kosten Produkt: 221.496,00 € 261.473,54 € 91341 Sachverhalt: Im Rahmen der Kalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2015 sind grundsätzlich die gleichen Parameter zugrundegelegt worden, das heißt, die Berechnung der Abschreibung des Anlagevermögens nach Wiederbeschaffungszeitwerten sowie ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 6 %. Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 07.09.2010 zum Haushaltssicherungskonzept wurde keine Reduzierung des Grünanteiles angesetzt. Wie im Vorjahr werden somit 100 v. H. der Kosten für die Bereitstellung der Gräberflächen umgelegt. Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation waren gegenüber der letzten Kalkulation nicht anzusetzen. Dennoch müssen einige Wege auf den Friedhöfen in Großhau und Hürtgen aus Verkehrssicherungsgründen instandgesetzt werden, wofür insgesamt 12.000,00 € erforderlich sind. Zudem sind die Stellenanteile im Bereich des Bestattungswesens fortgeschrieben worden. - Seite 2 von 6 - Zu berücksichtigen war zudem, dass die Zahl der Bestattungen weiter rückläufig ist. Zwischen Oktober 2013 und September 2014 sind insgesamt 63 Beerdigungen auf den gemeindlichen Friedhöfen durchgeführt worden. Dieses führt bei fast gleichbleibenden fixen Kosten zu entsprechenden Gebührenanpassungen. Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher, eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um 1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“, 2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und 3. den Kostenträger „Grabentfernung“. 1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“ Die bereitgestellte Flächengröße von 45.428 m² hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue Fläche von 7.957,85 m² mit dem Stand 30.09.2014 (Vorjahr 8.018,92 m²), die auf die Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 25.262,36 m² (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 11.007,79 m² auf Wege und sonstige Flächen. Dies bedeutet, dass auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegungen und sonstigen Flächen 43 % sowie auf die Grünflächen 57 % entfallen. Die Grünflächen kann man auch als sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von den Vorhalteflächen können 10 % in die Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden daher 2.526,00 m² im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt. Ein bestimmter Anteil der Kosten wird in der Gebührenkalkulation angesetzt. Dabei handelt es sich um sogenannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes „Boden“ im Sinne von Grundstücksflächen nicht vorgenommen werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 48,59 % beträgt, um weitere 30 % auf 79 % erhöht. Die umlagefähigen Kosten betragen 148.133,00 € (Vorjahr 145.000,19 €). Wie im Vorjahr wurden die Grabnutzungsgebühren nach der sogenannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im vergangenen Jahr, davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa doppelt so hoch sind wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung eines 30 cmAbstandes erfolgt. Es wird von einer gleichbleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren, die eine homogene, jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation wird insgesamt von 65 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich auf 1 Kindergrab, 2 Reihengräber, 1 Rasenreihengrab, 4 Einzelwahlgräber, 14 Doppelwahlgräber, 10 Urnenreihengräber und 33 Urnenwahlgräber. - Seite 3 von 6 - Die Gesamtkosten sind mit 148.133,00 € ermittelt. In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation: 1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten. 2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut Anlagen lautet die Addition auf 907,95 € Flächenzeitwert. 3. Die Gesamtkosten in Höhe von 148.133,00 € werden durch die Summe der Recheneinheiten dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 8,05644787382 € anzusetzen. 4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen. In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Auf- und Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer dargestellt. Sie lauten wie folgt: Bezeichnung A Kindergrab Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Anonymes Urnenreihengrab und Urnenreihengrabstätte Urnenwahlgrab Reihengrab ohne Grabpflege sowie anonyme Erdbestattung neue Gebühr in € B 0,00 558,00 2.056,00 4.079,00 541,00 bisherige Gebühr in € Differenz in € C D 0,00 0,00 492,00 66,00 1.808,00 248,00 3.589,00 490,00 476,00 65,00 541,00 2.042,00 476,00 1.797,00 65,00 245,00 1.954,00 1.719,00 235,00 Für den alten Friedhof in Gey ergeben sich bei einer 25-jährigen Belegungszeit folgende Gebühren: Bezeichnung A Urnenwahlrab (Gey alt) Reihengrab (Gey alt) Wahlgrab (Gey alt) Doppelwahlgrab (Gey alt) neue Gebühr in € B 1.362,00 465,00 1.704,00 3.399,00 bisherige Gebühr in € Differenz in € C D 1.198,00 164,00 410,00 55,00 1.500,00 204,00 2.990,00 409,00 - Seite 4 von 6 - 2. Kostenträger "Durchführung von Bestattungen“ Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Hier fallen wegen der rückläufigen Entwicklung der Beerdigungsfälle Kosten in Höhe von 67.800,00 € an. Hierin enthalten sind die Betriebskosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Leichenhallen, Geschäftsaufwendungen, Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung der Leichenhallen und Deponie-aufwendungen. Nach der Kalkulation ergeben sich folgende Gebühren: Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen A) auf die Benutzung der Leichenhalle: 387,00 €. B) Erdbestattung: 1. Grabaushub einschließlich Unternehmen und Gemeinkostenzuschlag 456,00 € (bisher 520,00 € je Fall). 2. Durchführung 85,00 € (bisher 85,00 € je Fall) 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof einschließlich Gemeinkostenzuschlag 371,00 € (bisher 355,00 € je Fall) C) Urnenbeisetzung: 1. Grabaushub Bauhof einschließlich Gemeinkostenzuschlag 302,00 € (bisher 260,00 € je Fall) 2. Durchführung 85,00 € je Fall (bisher ebenfalls 85,00 €), 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof einschließlich Gemeinkostenzuschlag 262,00 € (bisher 260,00 € je Fall) Die Änderung bei der Erdbestattung erfordert eine Anpassung der Gebührensätze. 3. „Kostenträger Grabentfernung“ Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 20 Grabentfernungen (15 Einzelgräber und 5 Doppelgräber) pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 6.164,00 €. Diese umfassen im Wesentlichen die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B. Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 386,92 € (Vorjahr 410,30 €) an. Für das Jahr 2015 ist eine Gebührenanpassung vorzunehmen. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: a) beim Doppelwahlgrab b) beim Einzelwahlgrab 493,00 € 247,00 € - Seite 5 von 6 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der Änderungen bei den Bestattungsfällen und des Rückganges bei der Vergabe von Nutzungsrechten sollten die Gebühren in der oben dargestellten Form beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 6 von 6 -