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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt) 2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr) I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.09.2015 27 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt) 2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr) I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die öffentliche Auslegung 338/2015 I. Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vereinfacht zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt wird zur Kenntnis genommen. III. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Vorentwurfes den Vorentwurf der 2. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße zu erarbeiten und die Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 (2) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen. Die V 338/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)