Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
15.09.2015
27
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die öffentliche Auslegung 338/2015
I. Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vereinfacht zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt wird zur Kenntnis genommen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Vorentwurfes den Vorentwurf der 2. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP)
Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße zu erarbeiten und die Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 (2) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen.
Die V 338/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)