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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 
1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 
1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.09.2015 26 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss 336/2015 I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) 2 und 13 (2) 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zur 1. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim Naturschutz und Landschaftspflege Die Anregung, die Eingrünung des Geländes zur geschützten Landschaft hin zeitnah umzusetzen sowie bestimmte Bäume in die Planung zu integrieren, wird zur Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt. Wasserwirtschaft Der Hinweis bzgl. der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan (VEP) Nr. 113, Erftstadt-Liblar Köttinger Straße enthalten. Diese Festsetzungen bleiben bestehen und werden lediglich durch die neuen Festsetzungen ergänzt. Die notwendige Versickerung vor Ort wird durch den Bau zweier Versickerungsanlagen sichergestellt. Eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist bereits erfolgt; die notwendigen wasserrechtlichen Anträge werden entsprechend gestellt. Immissionsschutz Den Bedenken ist mit einer ergänzenden Stellungnahme (s. Anlage. Ergänzung schalltechnische Untersuchung) Rechnung getragen. Der Gutachter führt darin aus, dass, die Immissionsorte IO 1 IO 3 in einem Mischgebiet liegen, gemäß TA Lärm erfolgte hier kein Zuschlag für erhöhte Empfindlichkeit gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm. Die Immissionsorte IO 4 - IO 5 hingegen liegen in einem allgemeinen Wohngebiet, hier wurde der Zuschlag gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm bei der Bildung des Beurteilungspegels berücksichtigt. Die ergänzende schalltechnische Untersuchung bezog sich auftragsgemäß ausschließlich auf die Auswirkung der Parkplatzerweiterung im Tagzeitraum. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass durch den Parkplatzverkehr nach 22:00 Uhr aufgrund der geringen Bewegungshäufigkeit auf dem Parkplatz keine lärmrelevanten Lärmimmissionen erzeugt werden, die zu immissionsrechtlichen Konflikten führen. Darüber hinaus sorgt die bestehende Schranke für die Schließung des Parkplatzes außerhalb der Geschäftszeiten. II. Gem. § 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Die V 336/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Gem. § 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 15.09.2015 Seite 2