Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
15.09.2015
26
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße;
1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss 336/2015
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) 2 und 13 (2) 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
in der zuletzt gültigen Fassung, zur 1. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim
Naturschutz und Landschaftspflege
Die Anregung, die Eingrünung des Geländes zur geschützten Landschaft hin zeitnah umzusetzen
sowie bestimmte Bäume in die Planung zu integrieren, wird zur Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt.
Wasserwirtschaft
Der Hinweis bzgl. der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan (VEP) Nr. 113, Erftstadt-Liblar Köttinger Straße
enthalten. Diese Festsetzungen bleiben bestehen und werden lediglich durch die neuen Festsetzungen ergänzt.
Die notwendige Versickerung vor Ort wird durch den Bau zweier Versickerungsanlagen sichergestellt. Eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist bereits erfolgt;
die notwendigen wasserrechtlichen Anträge werden entsprechend gestellt.
Immissionsschutz
Den Bedenken ist mit einer ergänzenden Stellungnahme (s. Anlage. Ergänzung schalltechnische
Untersuchung) Rechnung getragen. Der Gutachter führt darin aus, dass, die Immissionsorte IO 1 IO 3 in einem Mischgebiet liegen, gemäß TA Lärm erfolgte hier kein Zuschlag für erhöhte Empfindlichkeit gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm. Die Immissionsorte IO 4 - IO 5 hingegen liegen in einem
allgemeinen Wohngebiet, hier wurde der Zuschlag gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm bei der Bildung
des Beurteilungspegels berücksichtigt.
Die ergänzende schalltechnische Untersuchung bezog sich auftragsgemäß ausschließlich auf die
Auswirkung der Parkplatzerweiterung im Tagzeitraum. Es kann aber davon ausgegangen werden,
dass durch den Parkplatzverkehr nach 22:00 Uhr aufgrund der geringen Bewegungshäufigkeit auf
dem Parkplatz keine lärmrelevanten Lärmimmissionen erzeugt werden, die zu immissionsrechtlichen Konflikten führen. Darüber hinaus sorgt die bestehende Schranke für die Schließung des
Parkplatzes außerhalb der Geschäftszeiten.
II. Gem. § 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, entsprechend dem
als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Die V 336/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
II. Gem. § 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, entsprechend dem
als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 15.09.2015
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