Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
15.09.2015
20
Flächennutzungsplanänderung Nr. 13, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die FNP-Änderung 370/2015
I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 30.04.2015 bis einschließlich
15.05.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015) gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in Anlage 1 dargestellt entschieden.
Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 15.07.2015 bis einschließlich
21.08.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in Anlage 2 dargestellt entschieden.
II. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Wesfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung), wird der Entwurf der FlächennutzungsplanÄnderung 13, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, einschließlich der Begründung als Flächennutzungsplan-Änderung 13, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, nebst Begründung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung 13, E.-Liblar, Waldkindergarten, gem. § 6 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung
vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu geben. Die V370/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)