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Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an drei verschiedenen Standorten Erftstadts)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an drei verschiedenen Standorten Erftstadts)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.09.2015 10 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an drei verschiedenen Standorten Erftstadts 366/2015 Der Fällung von drei städtischen Bäumen wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Es handelt sich hierbei um eine Linde (Tilia cordata) in der Brühler Straße/ E.-Liblar, einen Walnussbaum (Juglans regia) in der Merowinger Straße/ E.-Bliesheim sowie um eine Robinie (Robinia pseudoacacia) in der Von-Leibnitz-Straße/ E.-Blessem. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)