Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
15.09.2015
10
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an drei verschiedenen Standorten
Erftstadts 366/2015
Der Fällung von drei städtischen Bäumen wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der
Stadt Erftstadt zugestimmt. Es handelt sich hierbei um eine Linde (Tilia cordata) in der Brühler
Straße/ E.-Liblar, einen Walnussbaum (Juglans regia) in der Merowinger Straße/ E.-Bliesheim sowie um eine Robinie (Robinia pseudoacacia) in der Von-Leibnitz-Straße/ E.-Blessem.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)