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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten I. Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über den Entwurf III. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
07.03.16, 15:02
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten
I. Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über den Entwurf
III. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.09.2015 22 Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten I. Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über den Entwurf III. Beschluss über die Offenlage 395/2015 I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13I, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße, entsprechend der Darstellung zu verkleinern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße, beschlossen. III. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V 395/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)