Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
30 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Mastervorlage II
(Kommunen als Träger von Förderschulen)
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
1. (dem Beschluss der Schulverbandsversammlung über die Auflösung des Zweckverband "Schulverband Schirmerschule" zum 01.08.2015 zuzustimmen)
2. dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft
der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und
soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten.
3. das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten des derzeitigen
Zweckverbandes mit in den gemeinsamen Zweckverband einzubringen. Einzelheiten sind in einer noch zu fertigenden Zweckverbandssatzung zu regeln.
Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass ein gemeinsamer Zweckverband zum
01.08.2015 zur Trägerschaft der Förderschulen gebildet wird.
Mit der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 werden die Schülerzahlen für die Errichtung und
Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I
und von Schulen für Kranke bestimmt. Entsprechend der Verordnung fassen die Schulträger die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum
Schuljahresbeginn 2015/2016 (Anlage 1).
Zudem hat der Landtag NRW am 16.10.2013 das 1. Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen, das zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist. Danach hat u.a. jedes Kind das Recht auf
eine Beschulung in der allgemeinen Schule.
Vor dem Hintergrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung legte Herr Schevardo, Schulaufsichtsbeamter für die Förderschulen, in der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 09.04.2014 in der als Anlage beigefügten Präsentation (Anlage 2) die mögliche Entwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Düren im
Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) dar. Gemeinsam mit den Schulleitungen hat er eine Prognose über die Schülerzahlen der LES-Förderschulen für die nächsten
Jahre erstellt. Ansatz ist hierbei, dass ein neues System nur dann sinnvoll ist, wenn es auf
Basis der Schülerzahlen einen Bestand von mindestens fünf Jahren haben wird.
Unter Berücksichtigung der v.g. gesetzlichen Vorschriften erfolgt zum 01.08.2015 eine Änderung in der Förderschullandschaft im Kreis Düren. Allen Schulträgern und Kommunen
ist dabei wichtig, den betroffenen Eltern und Schüler/innen unter Berücksichtigung von
demografischem Wandel, Inklusion und Mindestgrößenverordnung möglichst lange eine
Wahlmöglichkeit für eine wohnortnahe Beschulung in einer Förderschule zu erhalten. Ohne ein gemeinsames Handeln wäre dies kreisweit nicht möglich.
Auf Basis der von der Schulaufsicht und den Schulleitungen gemeinsam erarbeiteten
Prognosezahlen sollen von derzeit 6 Förderschulen im Rahmen der Förderschwerpunkte
LES (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) noch zwei Förderschulen bestehen bleiben, eine von beiden jedoch mit zwei Teilstandorten. Im Nordkreis soll die
Schirmerschule (Träger: Zweckverband Schirmerschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung) erhalten bleiben und im Südkreis
bzw. in der Mitte des Kreises Düren eine Förderschule mit den vorgenannten Förderschwerpunkten eingerichtet werden. Unter Beachtung der prognostizierten Schülerzahlen
soll dies ein Zusammenschluss aus den Gebäuden der Bürgewaldschule (Träger: Zweckverband Düren-Niederzier-Merzenich) sowie der Erich Kästner Schule und der Schule am
Silberbach (Träger: Kreis Düren) sein.
Um auch zukünftig allen bisherigen Trägern eine Möglichkeit der Mitsprache und gestaltung der Förderschullandschaft zu geben, ist geplant, die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren durch einen gemeinsamen Zweckverband fortzuführen, was auch
von der Bezirksregierung Köln begrüßt wird.
Neben den Förderschulen LES werden die Christophorus Schule und die
Stephanusschule (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) ebenfalls in die Trägerschaft dieses gemeinsamen Zweckverbandes übernommen.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren Kommunen dem Zweckverband beitreten, können
eine der vg. Förderschulen besuchen; folglich können die Kommunen, die dem neuen
Verband nicht beitreten, ihre Schüler/innen nicht an diese Förderschulen geben.
Das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in den Zweckverband eingebracht werden, im Rahmen der PPP-Modelle tritt der
neue Zweckverband in die Verträge ein. Für den gemeinsamen Zweckverband wird zurzeit
ein entsprechender Haushalt aufgestellt, die ungedeckten Aufwendungen werden über
eine Zweckverbandsumlage auf die schülerentsendenden Kommunen verteilt (ungedeckte
Aufwendungen insgesamt : Gesamtschülerzahl x Schüler pro Kommune). Eine erste Kostenberechnung für die Förderschulen in Trägerschaft des gemeinsamen Zweckverbandes
wurde in der HVB-Konferenz am 01.10.2014 vorgestellt.
Der Vorlage ist eine 1. Hochrechnung der voraussichtlichen künftigen Kosten eines Schulzweckverbandes beigefügt. Die angestellten Berechnungen basieren auf der Annahme,
dass sich alle kreisangehörigen Kommunen an dem Zweckverband beteiligen. Ferner wird
in dieser Berechnung davon ausgegangen, dass die Cornetzhofschule geschlossen wird
und diese Schüler an Standorten des künftigen Zweckverbandes beschult werden.
Hinsichtlich der vorgelegten Hochrechnung ist zu berücksichtigen, dass diese Zahlen zunächst nur einen ersten Anhaltspunkt darstellen sollen und können.
Die Schülerzahlen basieren auf dem Stichtag 01.04.2014. Nicht erfasst in der Gesamtzahl
sind Schüler, welche derzeit außerhalb des Kreises Düren (z.B. Eicherscheid, Friesheim
etc.) beschult werden.
Hinsichtlich der zugrunde gelegten Haushaltszahlen ist anzumerken, dass es sich um eine
erste Hochrechnung für 2016 handelt, da es sich hierbei um das 1. Jahr handelt, welches
ein komplettes Jahr im zukünftigen Zweckverband darstellen würde. Als Grundlage für die
Berechnungen mussten teilweise die Haushaltsansätze der bestehenden Zweckverbände
für das Jahr 2013 herangezogen werden, da ein Haushaltplan für 2014 bzw. eine Finanzplanung für Folgejahre nicht vorlag.
Des Weiteren kommt hinzu, dass sich die in der 1. Hochrechnung ausgewiesene mögliche
Reduzierung der Kreisumlage auf die Umlagegrundlagen für 2014 bezieht, da die Zahlen
für 2015 noch nicht bekannt sind.
Aufgrund der vorgenannten Punkte wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich bei
den vorgelegten Zahlen um eine "Momentaufnahme" handelt und somit noch "Verschiebungen" zu erwarten sind.
Mit Bildung des neuen Schulzweckverbandes entfällt der Verbandszweck für die bestehenden Zweckverbände betreffend der Schirmerschule und Bürgewaldschule, so dass
diese aufzulösen sind. Die notwendigen Beschlüsse sind in den Verbandsversammlungen
entsprechend der jeweiligen Verbandssatzungen zu fertigen.
Die Bezirksregierung schlägt wegen der zu beachtenden Zeitschiene vor, die schulorganisatorische Angelegenheit vorzuziehen. Dies bedeutet, dass der Kreis und die bisherigen
Schulträger (in Zweckverbände organisierte Kommunen) bis zum 30.11.2014 gegenüber
der Bezirksregierung erklären, dass ein noch zu gründender Zweckverband ab dem
01.08.2015 Schulträger wird. Die hierzu erforderlichen Beschlüsse der beteiligten Kommunen sind noch zu fassen. Der neue Zweckverband könnte dann vorher vom Kreis und
den kreisangehörigen Kommunen gegründet werden.
Die Bezirksregierung Köln wird die Übertragung der Trägerschaft auf den Verband unter
der Bedingung genehmigen, dass dieser kreisweite Zweckverband bis zum 01.08.2015
gegründet ist und die bestehenden Zweckverbände spätestens zum 01.08.2015 aufgelöst
werden.
Die für die Genehmigung zur Änderung der Trägerschaften und Förderschwerpunkte, der
Auflösung bzw. Erweiterung der Förderschulen gem. § 81 Schulgesetz NRW notwendigen
Unterlagen sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens Anfang Dezember vorzulegen.
Neben den o.g. erforderlichen Beschlüssen aller Träger sind bis zu diesem Termin auch
die betroffenen Schulkonferenzen anzuhören.
(Zusatz Zweckverband Schirmerschule:
Die Förderschwerpunkte der Schirmerschule werden erweitert, vorbehaltlich der erforderlichen politischen Beschlüsse, um den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe I.)
(Zusatz Zweckverband Bürgewaldschule:
Die Förderschwerpunkte der Bürgewaldschule ändern sich insofern, als das neben dem
Förderschwerpunkt Lernen ab dem Schuljahr 2015/2016 auch die Förderschwerpunkte
Sprache (nur Primarstufe) und emotionale und soziale Entwicklung angeboten werden.
Zudem wird, vorbehaltlich der erforderlichen politischen Beschlüsse, die Bürgewaldschule
erweitert um die Erich Kästner Schule und Schule am Silberbach, die als Dependancen
der Bürgewaldschule geführt werden.)
Die Zeitschiene von Dezember 2014 bis zum Schuljahresbeginn 2015 wird benötigt, damit
schulinhaltlich die mit der Genehmigung verbundenen Veränderungen rechtzeitig umgesetzt werden können. Vor allem die Förderschulen LES sind von Änderungen betroffen, da
zukünftig alle drei Förderschwerpunkte LES an allen Standorten unterrichtet werden. Dies
gilt es schulorganisatorisch und schulfachlich umzusetzen (z.B. Festlegung der Einzugs-
bereiche, Regelung des Schülertransports, Vorliegen entsprechender Lehrpläne und ggf.
Durchführung von Versetzungsverfahren der Lehrkräfte).
Damit rechtzeitig das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortgeführt
werden kann und zum 01.08.2015 die Änderungen vor Ort umgesetzt werden können,
sind die notwendigen Beschlüsse der politischen Gremien bis spätestens Mitte November
einzuholen.
Die Rurkreisschule bleibt auch zukünftig in Trägerschaft des Kreises Düren, da es sich um
eine Schule für Kranke mit einer häufig wechselnden Schülerschaft handelt. Eine Berechnung nach Zweckverbandsumlage kann nicht erfolgen.