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Beschlussvorlage (Mögliche Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Beschlussvorlage (Mögliche Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau) Beschlussvorlage (Mögliche Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau) Beschlussvorlage (Mögliche Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 23.10.2014 öffentlich TOP- Nr.: 163/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 562.00 Kw/Ma 30.09.2014 Mögliche Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes werden Mittel im Haushaltsplan 2015 eingestellt. 2. Die Umsetzung des Vorhabens "Errichtung eines Kunstrasenplatzes" wird durch einen zu gründenden Arbeitskreis aus den Vertretern der Vereine sowie Mitgliedern des Rates und der Verwaltung abgewickelt. Finanzielle Auswirkungen ? Ja 90312 Investitionskosten ca. 530.000,00 € (geschätzt) 91611 Investitionskredit ca. 530.000,00 € (geschätzt) Produkt: Sachverhalt: In einer Machbarkeitsstudie, welche vom Kreis Düren mit Mitteln des Bundes finanziert worden ist, wurde ein möglicher Standort für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes untersucht. Grundlage hierfür war, das Angebot für den Sportunterricht und die Förderung des Vereinssportes zu verbessern. Die Studie kommt zu der Aussage, dass hierfür der neben dem Schulstandort Kleinhau bestehende Rasenplatz die geeignete Fläche wäre. Das Projekt trug den Titel "Kunstrasenplatz für alle".(KuFa) - Seite 1 von 3 - Hierüber ist in den Sitzungen des Rates vom 24.09.2013 (TOP Mitteilungen, Buchstabe k) und 28.08.2014 (TOP Mitteilungen) und des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine vom 04.09.2014 (TOP 6 Mitteilungen) berichtet worden. Für die weitere Vorgehensweise ist außerdem ein Entscheidungsprofil zum Bau eines Kunstrasenplatzes als Anlage 1 beigefügt. Daneben haben die fünf Fußballvereine, wie in dem als Anlage 2 beiliegenden Schreiben dargelegt, ihre Bereitschaft signalisiert, bei dem Vorhaben der Gemeinde mitzuwirken. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass eine Förderung des Schul- und Vereinssportes vorliegt. Aus der eingangs erwähnten Studie sind Aussagen über die Höhe der Investitionssumme zu entnehmen. Diese Aufstellung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer ergeben sich Gesamtkosten entsprechend der Ermittlung des Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, Osnabrück, in Höhe von rd. 400.000,00 €. zuzüglich Mehrwertsteuer und den Kosten einer Flutlichtanlage von 40.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Zusätzlich sollten weitere Einbauten entsprechend der Anlage 4 (Laufbahn, technische Anlagen in Außenanlagen sowie Sarkstromanlagen inkl. Trainingsfeldbeleuchtung) errichtet werden. Die Errichtung vom Rampen, Treppen und Tribünen -Tribünenanlagen- wurde hierbei nicht berücksichtigt. Die Kostenschätzung hierfür einschließlich Mehrwertsteuer wird vom Planungsbüro mit rd. 132.000,00 € angegeben. Die Finanzierung des Vorhabens könnte möglicherweise aus dem Programm der NRW Bank, Moderne Schule, erfolgen. Die Laufzeit eines Darlehens könnte 30 Jahre (bei fünf tilgungsfreien Jahren) bzw. 20 Jahre (bei 3 tilgungsfreien Jahren) betragen. Hier sollte entsprechend einer längerer Abschreibungsdauer für Kunstrasenplätze der größere Zeitraum gewählt werden. Die Verzinsung wird tagesaktuell mit Stand 26.09.2014 mit 0,34 % bei einer zehnjährigen Festschreibung der Zinsen angegeben. Sollte die gesamte Investitionssumme über dieses Programm finanziert werden, würde die anfängliche Belastung des Schuldendienstes 23.876,00 € betragen. Sollte die kürzere Variante für die Laufzeit des Darlehens gewählt werden, betrüge die anfängliche Belastung aus dem Schuldendienst 37.380,00 €. Der Schuldendienst könnte über die jährliche Bildungs- bzw. Sportpauschale aufgebracht werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, über einen Trägerverein die Anlage zu errichten. Hier könnte über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten die Mehrwertsteuer eingespart werden. Dieser Betrag würde bei der Investitionssumme von rd. 647.000,00 € etwa 120.000,00 € betragen. Allerdings wäre danach eine Finanzierung über das Programm "Moderne Schule" der NRW Bank nicht mehr möglich. Hier wäre allenfalls das Förderprogramm der NRW Bank "Kommunal Invest Plus" in Betracht zu ziehen, deren Konditionen um ca. 1/2 % ungünstiger sind. Außerdem muss der Verein, bestehend aus den fünf Sportvereinen, noch gegründet werden. Die Gründungsphase würde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Damit ist eine Errichtung im Jahre 2015 unrealistisch. Bereits jetzt wurden Bundesmittel in Höhe von 30.000,00 € für die Eigenleistung durch die Vereine unter der Voraussetzung bewilligt,dass das Vorhaben bis Ende des kommenden Jahres durchgeführt wird. Daneben wären noch die anfallenden Betriebskosten zu ermitteln. Zu den Pflegekosten sind nach der Aussage der Machbarkeitsstudie für einen Kunststoffrasen (Sand-/Gummiverfüllt) ca. 9.100,00 € aufzuwenden. Dieser Betrag entspricht den aktuellen DFB-Empfehlungen. Die Kosten hierfür könnten jeweils zur Hälfte von der Gemeinde bzw. dem noch zu gründenden Trägerverein übernommen werden. Im Übrigen sollte angestrebt werden, dass die weiteren Kosten (Strom für die Flutlichtanlage bzw. Unterhaltungsaufwendungen der Nebenflächen) von einem Trägerverein getragen werden. - Seite 2 von 3 - Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass in dem heute eingebrachten Haushalt für dieses Vorhaben keine Mittel veranschlagt sind. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Um die künftigen Herausforderungen des Vereinssportes sicherzustellen und den Schulsportunterricht ganzjährig auf einem zentralen Sportplatz zu gewährleisten, sollte die Errichtung eines Kunstrasenplatzes neben dem Schulzentrum in Kleinhau erfolgen. Späterer wirtschaftlicher Eigentümer der Sportanlage soll ein Trägerverein, bestehend aus den fünf Fußballvereinen, werden. Zur Vorbereitung der Gründung dieses Trägervereines wird die Gemeinde die Vereine unterstützen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -