Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Erstellt
14.11.14, 12:01
Aktualisiert
14.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 27.11.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
201/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
III/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
11.11.2014
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der
Bezeichnung "Bike-Park";
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird dem Gemeinderat empfohlen, die Aufstellung der
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung
„Bike-Park“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Weiterhin wird dem Gemeinderat empfohlen, den Beschluss für die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Kreis Düren
übernommen.
Produkt:
909110
Sachverhalt:
Der Kreis Düren realisiert gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen das Projekt „Crossing Nature –
Mountain-Biken in der Eifel“ im Rahmen einer Ziel-2-Förderung (EU- und Landesmittel). Ein Modul
des geförderten Projekts in ein Bike-Park, der im Bereich Vossenack/Simonskall errichtet wird.
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Durch die Umsetzung des Bike-Parks in der Region Rureifel sollen sowohl die lokale Erholungsvorsorge bzw. die Vereinsstrukturen, als auch die touristische Attraktivität gesteigert werden.
Darüber hinaus verbinden sich für die Gemeinde Hürtgenwald zusätzliche Entwicklungspotentiale,
die über die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht werden sollen.
Die Flächen des geplanten Bike-Parks liegen im südlichen Teil des Gemeindegebietes zwischen
der B 399 und der Ortslage Simonskall innerhalb von Waldflächen, auf die sich die Landschaftsschutzgebietsverordnung erstreckt. Für das Vorhaben wurde durch den Kreis Düren eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB erteilt, die sich explizit auf einen Nutzungsumfang erstreckt, der
für die Startphase des Bike-Parks ausgerichtet ist unter Einbeziehung der vorhandenen Stellplätze, Toilettenanlagen und Unterstellmöglichkeiten, aber ohne weitere bauliche Anlagen außerhalb des direkten Wegebaus (siehe auch Nutzungskonzept 1.2). Folglich wurden sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch im Zuge der Baugenehmigung auf den Bau weiterer baulicher
Anlagen ausdrücklich verzichtet.
Seitens der Gemeinde wird besonderer Wert auf die Öffnung zusätzlicher bauleitplanerischer und
touristischer Optionen gelegt, um im Fall einer gesteigerten Nutzung des Bike-Park-Angebotes
rechtzeitig planungsrechtliche Grundlagen schaffen zu können. Hiermit wären insbesondere
höhere Nutzungsfrequenzen des Bike-Parks möglich. Insbesondere ist es aber aus gemeindlicher
Sicht ein wesentliches Entwicklungsziel, in dem hier maßgeblichen Bereich die touristischen
Angebote zu bündeln, die vorhandene Infrastruktur besser und zukunftssicher auszulasten, um
dafür andere Bereiche schonen zu können. Mit dem Bike-Park wird eine neue touristische
Zielgruppe angesprochen und für die Region erschlossen. Spezifischen Bedürfnissen der Gästegruppe möchte man zeitnah gerecht werden können, um die touristische Wertschätzung, die mit
dem Aufenthalt der Mountain-Biker einhergeht, im direkten Umfeld zu erhalten.
Aufgrund des vorher Gesagten wird daher vonseiten der Verwaltung empfohlen, eine Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bike-Parks durchzuführen.
Die Planunterlagen für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Begründung und zeichnerische Darstellung) sind als Anlagen beigefügt.
Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, wird in der Sitzung anwesend sein
und für Fragen zur Verfügung stehen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der unter „Sachverhalt“ aufgeführten Argumente wird vonseiten der Verwaltung die
Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.
Anlagen
Anlage 1 Begründung
Anlage 1 a Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 vom 07.05.2013
Anlage 1 b Nachtrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 05.09.2013
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Anlage 1 c
Anlage 1 d
Anlage 1 e
Anlage 2
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2 vom 30.07.2014
Konfliktanalyse Wildkatze vom 06.07.2014
Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 18.08.2014
Planzeichnung
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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