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Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Erstellt
14.11.14, 12:01
Aktualisiert
14.11.14, 12:01
Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
         und der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
         und der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
         und der Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 27.11.2014 öffentlich TOP- Nr.: 201/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: III/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 11.11.2014 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird dem Gemeinderat empfohlen, die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung „Bike-Park“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Weiterhin wird dem Gemeinderat empfohlen, den Beschluss für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu fassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Kreis Düren übernommen. Produkt: 909110 Sachverhalt: Der Kreis Düren realisiert gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen das Projekt „Crossing Nature – Mountain-Biken in der Eifel“ im Rahmen einer Ziel-2-Förderung (EU- und Landesmittel). Ein Modul des geförderten Projekts in ein Bike-Park, der im Bereich Vossenack/Simonskall errichtet wird. - Seite 1 von 3 - Durch die Umsetzung des Bike-Parks in der Region Rureifel sollen sowohl die lokale Erholungsvorsorge bzw. die Vereinsstrukturen, als auch die touristische Attraktivität gesteigert werden. Darüber hinaus verbinden sich für die Gemeinde Hürtgenwald zusätzliche Entwicklungspotentiale, die über die Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht werden sollen. Die Flächen des geplanten Bike-Parks liegen im südlichen Teil des Gemeindegebietes zwischen der B 399 und der Ortslage Simonskall innerhalb von Waldflächen, auf die sich die Landschaftsschutzgebietsverordnung erstreckt. Für das Vorhaben wurde durch den Kreis Düren eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB erteilt, die sich explizit auf einen Nutzungsumfang erstreckt, der für die Startphase des Bike-Parks ausgerichtet ist unter Einbeziehung der vorhandenen Stellplätze, Toilettenanlagen und Unterstellmöglichkeiten, aber ohne weitere bauliche Anlagen außerhalb des direkten Wegebaus (siehe auch Nutzungskonzept 1.2). Folglich wurden sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch im Zuge der Baugenehmigung auf den Bau weiterer baulicher Anlagen ausdrücklich verzichtet. Seitens der Gemeinde wird besonderer Wert auf die Öffnung zusätzlicher bauleitplanerischer und touristischer Optionen gelegt, um im Fall einer gesteigerten Nutzung des Bike-Park-Angebotes rechtzeitig planungsrechtliche Grundlagen schaffen zu können. Hiermit wären insbesondere höhere Nutzungsfrequenzen des Bike-Parks möglich. Insbesondere ist es aber aus gemeindlicher Sicht ein wesentliches Entwicklungsziel, in dem hier maßgeblichen Bereich die touristischen Angebote zu bündeln, die vorhandene Infrastruktur besser und zukunftssicher auszulasten, um dafür andere Bereiche schonen zu können. Mit dem Bike-Park wird eine neue touristische Zielgruppe angesprochen und für die Region erschlossen. Spezifischen Bedürfnissen der Gästegruppe möchte man zeitnah gerecht werden können, um die touristische Wertschätzung, die mit dem Aufenthalt der Mountain-Biker einhergeht, im direkten Umfeld zu erhalten. Aufgrund des vorher Gesagten wird daher vonseiten der Verwaltung empfohlen, eine Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bike-Parks durchzuführen. Die Planunterlagen für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Begründung und zeichnerische Darstellung) sind als Anlagen beigefügt. Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der unter „Sachverhalt“ aufgeführten Argumente wird vonseiten der Verwaltung die Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen. Anlagen Anlage 1 Begründung Anlage 1 a Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 vom 07.05.2013 Anlage 1 b Nachtrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 05.09.2013 - Seite 2 von 3 - Anlage 1 c Anlage 1 d Anlage 1 e Anlage 2 Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2 vom 30.07.2014 Konfliktanalyse Wildkatze vom 06.07.2014 Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 18.08.2014 Planzeichnung Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -