Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
6,0 MB
Erstellt
14.11.14, 12:01
Aktualisiert
14.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Landschaftspflegerischer Begleitplan
zum Bauvorhaben:
Bau und Betrieb eines Bikeparks zwischen
Hürtgenwald-Vossenack und Simonskall
Auftraggeber:
Kreis Düren
Amt für Kreisentwicklung und Straßen
Bismarckstraße 16
52348 Düren
Auftragnehmer:
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Tel.: 02402-1274995
Fax: 02402-1274996
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Stand: 18.08.2014
Landschaftspflegerischer Begleitplan: Bikepark Vossenack-Simonskall
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass der Planung und Durchführung ........................................................................ 1
2. Das Projektgebiet und seine räumliche Abgrenzung ................................................... 1
3. Planerische Vorgaben ................................................................................................. 3
4. Darstellung des jetzigen Zustandes ............................................................................ 3
4.1 Gebietsbeschreibung............................................................................................. 3
4.2 Biotoptypen ........................................................................................................... 4
4.3 Tierwelt.................................................................................................................. 8
4.4 Vorbelastungen ..................................................................................................... 8
5. Ökologische Bewertung .............................................................................................. 9
5.1 Bewertungsverfahren ............................................................................................ 9
5.2 Bestandsbewertung ............................................................................................. 10
6. Eingriff ....................................................................................................................... 11
6.1 Eingriffsbeschreibung und Projektwirkungen ....................................................... 11
6.2 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen..................................... 13
6.3 Beeinträchtigungsfaktoren ................................................................................... 15
6.4 Eingriffsbilanzierung ............................................................................................ 17
7. Ausgleich .................................................................................................................. 18
8. Zusammenfassung.................................................................................................... 19
9. Literatur ..................................................................................................................... 20
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Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
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Landschaftspflegerischer Begleitplan: Bikepark Vossenack-Simonskall
1
1. Anlass der Planung und Durchführung
Der Kreis Düren realisiert gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen mit Hilfe von EU- und
Landesmitteln das Projekt "Crossing Nature – Mountainbiken in der Eifel". In diesem
Zusammenhang ist u.a. ein Bikepark zwischen Vossenack und Simonskall in der Gemeinde Hürtgenwald geplant. Vorgesehen sind fünf Streckenkorridore zwischen dem
Startpunkt am Kloster/Gymnasium Vossenack und der Ortslage Simonskall.
Die Baumaßnahme stellt einen Eingriff gemäß Landschaftsgesetz NW dar, der mit
Hilfe von Kompensationsmaßnahmen, die in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt werden, auszugleichen ist. Das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung wurde im Sommer 2014 mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt. Auf der Grundlage einer Kartierung der Biotoptypen wurde
der vorliegende LBP mit dem Verfahren nach LANUV (2008) erstellt. Die Durchführung
des Verfahrens verläuft in mehreren Teilschritten. Im ersten Schritt erfolgt nach der
Geländearbeit eine zeichnerische und tabellarische Darstellung des jetzigen Zustandes. Zusammenfassend werden die Bestände bewertet. In einem weiteren Schritt werden die direkten und indirekten Projektwirkungen ermittelt und bewertet. Abschließend
wird der Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnahmen dargestellt und die
Möglichkeit des Ausgleichs beschrieben.
Im vorliegenden Fall wird im Sinne der Eingriffsvermeidung – z.B. zur Vermeidung von
Gehölzentnahmen – die konkrete Feingestaltung der einzelnen Streckenverläufe erst
im Zuge der eigentlichen Bauausführung erfolgen. Insofern stellt der LBP eine Eingriffsbeschreibung und Bewertung auf der Grundlage von festgelegten Streckenkorridoren dar. Durch eine ökologische Baubegleitung wird der Eingriff nach dem Bau des
Bikeparks durch eine in diesem Zuge erfolgende Nachbilanzierung noch einmal abschließend bewertet.
2. Das Projektgebiet und seine räumliche Abgrenzung
Der geplante Bikepark liegt im südlichen Teil des Gemeindegebietes Hürtgenwald östlich der B 399 zwischen dem Kloster/Gymnasium Vossenack und der Ortschaft Simonskall. Ursprüngliche Planungen reichten nach Südwesten bis auf Höhe des Westrandes von Simonskall und im nördlichen Teil darüber hinaus bis zum Kletterwald. Hiervon
wurde im Sinne der Eingriffsvermeidung (Naturhaushalt und Artenschutz) im Zuge der
Planungen Abstand genommen, so dass sich nunmehr nur noch der in der nachfolgenden Abbildung dargestellte Korridor ergibt.
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Abb. 1/2: Lage des Bikeparks (oben) und Übersicht über die Parcours (unten).
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3. Planerische Vorgaben
Die geplanten Strecken verlaufen innerhalb von Waldflächen, Schlagfluren und am
Waldrand im Landschaftsschutzgebiet LSG „Wälder der Kalltalhänge (2.2-6)“. Das
LSG grenzt an das Naturschutzgebiet „Kalltal und Nebentäler von Kallbrück bis Zerkall“ (2.1-7) an. In ersten Planungen wurde dieses Gebiet randlich gestreift. Im Sinne
der Vermeidung wurden entsprechende Überlegungen bereits in einer sehr frühen
Planungsphase (Erstbegehung mit unserem Büro) verworfen.
Durch das Gebiet verläuft der Geschützte Landschaftsbestandteil 2.4.6 „Hohlweg
nördlich Simonskall“. Diese Struktur wird an drei Stellen gekreuzt. An zwei Stellen gibt
es bestehende Wegekreuzungen. Eine dritte, bislang nicht von „Querverkehr“ beeinflusste Stelle, soll künftig mittels eines kleinen Holzbrückenbauwerkes gequert werden.
Abb. 3: Ausschnitt aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplans 7 Hürtgenwald.
4. Darstellung des jetzigen Zustandes
Im Folgenden wird das Untersuchungsgebiet kurz beschrieben und anhand der Biotoptypen genauer charakterisiert.
4.1 Gebietsbeschreibung
Das Projektgebiet ist vor allem forstwirtschaftlich geprägt. Ein Großteil besteht aus
Fichtenforst, aber auch aus verschiedenen standorttypischen Laubholzbeständen.
Darüber hinaus gibt es Schlagfluren verschiedenen Alters, die zum großen Teil von
standorttypischen Gehölzen bewachsen sind. Durch das Gebiet verläuft unterirdisch
eine Gasleitungstrasse, die von vier der fünf geplanten Trails gequert wird, was bisher
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aber auch bereits durch bestehende Wege geschieht. Die Trasse wird regelmäßig
gemäht und besitzt somit teils Ruderalflur-, teils Wiesencharakter.
Mehrere Wege durchqueren das Gebiet von Nordost nach Südwest. Am Südostrand
des Gebietes verläuft die K36.
4.2 Biotoptypen
Im Folgenden wird eine Beschreibung der im Gelände tatsächlich vorkommenden Biotoptypen (nach LANUV) vorgenommen.
AA100,ta1-2,m - Rotbuchenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, geringes – mittleres Baumholz,
mittel ausgeprägt
Ungefähr in der Mitte des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Rotbuchenwald
aus mittelalten Bäumen. Dieser fast überwiegend aus Rotbuchen bestehende Waldbereich ist in seiner Ausprägung als im mittelguten Zustand zu bewerten.
AB100,ta1,m - Eichenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Oberhalb des südlichen Wirtschaftsweges befindet sich ein kleiner Eichenwald. Er
weist mittleres Alter auf und ist für diesen Lebensraum typisch.
AC100,ta1,m - Erlenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes südlich des unteren Wirtschaftsweges
stockt unterhalb einer Quelle (siehe unten) ein mittelalter Erlenbestand. Durch ihn verläuft auch ein naturnaher Graben (siehe unten).
AD100,ta2,m - Birkenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, geringes Baumholz, mittel ausgeprägt
Entlang des südlichen, unteren Wirtschaftsweges verläuft im Westen ein kleiner Birkenwald entlang des Hanges. Er weist ein geringes Alter auf. Er geht über in den im
Anschluss besprochenen Biotoptyp.
AD90,ta3,m – junger Birkenmischwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über
alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, mittel ausgeprägt
Im Westen des Untersuchungsgebietes befindet sich eine ältere Schlagflur oder abgeholzte Fläche, die bereits wieder mit einem jungen Mischwald bewachsen ist. Es handelt sich um einen Birkenwald aus Stangenholz, der neben der Birken als typische
Pioniergehölze weitere zum Großteil heimische Gehölze aufweist. Die Sukzession ist
hier also weiter voran geschritten als auf den benachbarten Schlagfluren, die noch
besprochen werden.
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AJ30,ta1,m - Fichtenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) <30 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Den größten Anteil an den Biotoptypen stellt der Fichtenwald. Dieser Biotoptyp aus
nicht heimischen Arten ist mittelalt und weist eine mäßige Ausprägung auf. So findet
sich unter den Fichten kein nennenswerter Unterwuchs wie in intakten Nadelwäldern
zu erwarten wäre. Ein großer Bereich Fichtenwald liegt direkt nördlich der am Südrand
des Gebietes verlaufenden K36. Ein weiterer großer Fichtenwald befindet sich weiter
nördlich am Hang.
AR100,ta1,m - Ahornwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Ein Ahornmischwald (Bergahorn und ein wenig Rotbuche) liegt östlich des unteren
Wirtschaftsweges. Er weist mittleres Baumholz auf und ist gut ausgeprägt.
AS100,ta1,m - Lärchenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 30 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Ein Lärchenmischwald liegt direkt unterhalb des nördlichen Wirtschaftsweges. Er weist
mittleres Baumholz auf und ist mittelgut ausgeprägt.
AT,neo1 - Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) < 25 %
Am westlichen Rand des Gebietes liegt eine große Schlagflur. Diese ist von Ginster,
Holunder, Farn und Brombeere dominiert.
AT,neo2 - Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) > 25 - 50 %
Im Gebiet gibt es insgesamt zwei Schlagfluren, in denen der Anteil an Störzeigern zwischen 25 und 50% liegt. Die eine liegt nördlich des Bereichs der geplanten Rampe.
Eine zweite Schlagflur dieses Typs liegt im Bereich des nördlichen Fichtenbestandes.
AT,neo3 - Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) > 50 %
Weiterhin gibt es Schlagfluren, die fast ausschließlich von Störzeigern, wie dem Adlerfarn, dominiert werden. Diese Schlagfluren finden sich unmittelbar unterhalb des südlichen Wirtschaftsweges.
BB0,100 - Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 %
Ein Gebüsch aus heimischen Gehölzarten bestehend befindet sich am nördlichen
Rand des Untersuchungsgebietes.
BF3,90,ta1 - Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz
In der südlichen Schlagflur steht eine mittelalte Eiche am Hang.
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BF30,ta1 - Baumgruppe, nicht lebensraumtypisch, mittleres Baumholz
In direkter Nachbarschaft zu dieser Eiche befindet sich auf der Schlagflur eine Reihe
mittelalter Fichten.
BF90,ta1-2 - Baumgruppe, aus lebensraumtypischen Baumarten, aus lebensraumtypischen Arten > 70%, geringes - mittleres Baumholz
Am Rand des nördlich gelgenen Fichtenforstes bildet eine Baumgruppe heimischer
Gehölze den Übergang zu einer Wiese (siehe unten). Die Bäume weisen hier geringes
bis mittleres Baumholz auf.
EA,veg1 - Artenreiche Mähwiese, mittel ausgeprägt
Im Bereich der Gastrasse, vor allem im unteren Bereich, südlich des oberen Weges,
hat sich eine mittelgut ausgeprägte Mähwiese etabliert. Sie wies zum Kartierzeitpunkt
einen attraktiven Blühaspekt auf, der ihren Artenreichtum betonte.
EA,xd2 - Intensivwiese, artenarm
Im nördlichen Bereich des Gebietes finden sich randlich zwei Bereiche mit Intensivwiesen. Diese werden stark gedüngt und gemäht. Der Artenreichtum dieser Flächen ist
daher sehr begrenzt.
FK,wf3: Quelle, bedingt naturnah
Südlich des oberen Fichtenforstes neben dem Weg befindet sich eine mit Milzkraut
bewachsene Quelle. Ihr Zustand wird als bedingt naturnah eingestuft.
FN,wf3 - Graben, bedingt naturnah
Der Quelle entspringt ein kleines Rinnsal, das ebenfalls bedingt naturnah ist. Diese
durchfließt die artenreiche Mähwiese und mündet im Tal in die Kall.
K,neo2 - Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflurmit, Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten >
25 - 50 %
Im nördlichen Bereich der Gastrasse ist die bereits besprochene artenreichen Mähwiese mit Farn und Brombeeren durchsetzt. Daher ist dieser Bereich bereits als Ruderalflur mit Stickstoffzeigern (Nitrophyten) zu bezeichnen.
K,neo4 - Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit, Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten >
50 - 75 %
Eine weitere Ruderalflur befindet sich südlich des Lärchenmischwaldes. Der Anteil der
Stickstoffzeiger liegt hier deutlich höher.
VB7,VF1 - unversiegelter Weg
Wie bereits beschrieben verlaufen einige geschotterte, teils in der Mitte bewachsene
Wege durch das Untersuchungsgebiet.
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Abb. 4: Biotoptypen des Gebietes.
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4.3 Tierwelt
Im Zusammenhang mit der Artenschutzprüfung für dieses Projekt erfolgte eine Erfassung der Vögel und Fledermäuse im Frühjahr/Sommer 2014. Ergänzend erfolgte eine
Begutachtung hinsichtlich möglicher Projektwirkungen auf die Wildkatze in Form eines
Korridormodells (TRINZEN 2014). Über die planungsrelevanten Tierarten hinaus spielt
auch das Thema „jagdbares Wild“ eine Rolle im Verfahren, da sicher davon auszugehen ist, dass es im Projektgebiet Wildeinstände (Rot-, Reh- und Muffelwild) gibt.
Bei der Vogelkartierung wurden 38 Arten erfasst, darunter 7 planungsrelevante Arten
und zwar die Brutvogelarten Feldlerche, Neuntöter und Waldlaubsänger und die Gastvögel Mäusebussard, Rotmilan, Sperber und Turmfalke. Weitere in der Voruntersuchung als mögliche Brutvögel angenommene Arten wie Raufußkauz, Schwarz- und
Grauspecht sowie Schwarzkehlchen, Feldschwirl und Baumpieper konnten trotz gezielter Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.
Bei der Kartierung der Fledermäuse wurden vier Arten erfasst: Zwergfledermaus,
Breitflügelfledermaus, (Braunes) Langohr und Wasserfledermaus. Quartiere konnten
im Trassenraum nicht nachgewiesen werden. Das Höhlenangebot der meist nur mittelalten Laubbäume und der Nadelgehölze ist sehr gering. Der „beste“ Baumbestand
befindet sich westlich von Simonskall deutlich außerhalb des Wirkbereiches der hiesigen Maßnahme.
Ein Vorkommen der Wildkatze wird als gesichert angenommen. Die Habitateignung im
Gebiet ist gut. Wichtige Wanderungskorridore für die Art sind aber nicht betroffen.
In der Artenschutzprüfung wurden Vorkommen der Arten mit dem Vorhabenwirkungen
verknüpft. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ergeben sich insbesondere in Form
einer Bauzeitenregelung, ggf. gekoppelt mit fachgutachterlicher, ökologischer Baubegleitung. Für die Wildkatze ergeben sich umfassendere Schutzmaßnahmen. Darüber
hinaus empfiehlt der Fachgutachter, dass im störungsarmen Umfeld vier Stellen mit
guter Eignung als Wurfplatz geschaffen werden (z.B. Holzstapel). Dies soll bei der
Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff berücksichtigt werden. Im
Sinne des Wildkatzenschutzes wurde zudem eine Verlagerung eines ursprünglich sehr
weit westlich geplanten Trails empfohlen. Der Kreis Düren als Projektentwickler hat
diese Empfehlung unmittelbar aufgegriffen und diesen Trail deutlich nach Osten verschoben. Somit reduziert sich der gestörte Raum deutlich, was neben der Wildkatze
auch anderen Wildtierarten (Rot-, Reh- und Muffelwild) und den Vögeln zugute kommt.
4.4 Vorbelastungen
Das Gebiet wird derzeit in nicht unerheblichem Maße von Mountainbikern „wild“ und
ohne Regelung der Trails genutzt. Dies ist an ausgefahrenen, teils mehrere Meter breiten Spuren im Gelände sowie an „illegal“ errichteten Streckenbauwerken sichtbar (siehe Abbildung 5). Die Einrichtung von 5 nunmehr „gespurten“ Bereichen stellt somit
zwar einerseits einen Eingriff dar, führt andererseits aber auch zu einer gezielten Führung durch den Wald, die bislang nicht gegeben ist.
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Abb. 5: Wilde, mehrere Meter breite Fahrspur durch den Wald und illegal errichtetes Parcoursbauwerk.
Darüber hinaus stellt das gesamte bestehende Wegenetz, welches sowohl mehr oder
weniger intensiv von größeren Wandergruppen als auch Radfahrern genutzt wird, eine
Vorbelastung dar. Dies ist bei der Eingriffsbewertung zu berücksichtigen.
5. Ökologische Bewertung
5.1 Bewertungsverfahren
Für die Eingriffsregelung wurde das Bewertungsverfahren „Numerische Bewertung von
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008) angewandt.
Zuerst erfolgt nach Durchführung der Geländearbeit eine Darstellung des jetzigen Zustandes. Dabei wird jede Fläche des Untersuchungsraumes einem der in der Biotoptypenliste aufgezählten Biotoptypen zugeordnet und entsprechend bewertet. Jeder Biotoptyp erhält einen Wert auf einer Skala von 0 bis 10. Dabei entspricht 0 dem geringsten und 10 dem höchsten Wert.
Im zweiten Schritt erfolgt eine Ermittlung der Eingriffsdimension unter vorheriger Prüfung von Vermeidungs- und Minderungsmöglichkeiten.
Anschließend erfolgen die Bilanzierung des Eingriffs und die Ermittlung des erforderlichen Kompensationsumfanges.
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5.2 Bestandsbewertung
Auf Grundlage der Geländearbeiten wird im Folgenden eine naturschutzfachliche Bewertung vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle fasst die von den Planungen betroffenen Biotoptypen mit ihren dazugehörigen Punktwerten zusammen.
Tabelle 1 – Gesamtwert der betroffenen Biotoptypen
Biotoptyp
Code
Gesamtwert
AA100,ta1-2,m
7
AB100,ta1,m
7
AC100,ta1,m
7
AD100,ta2,m
7
AR100,ta1,m
7
AD90,ta3,m
5
Fichtenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) <30 %, mittleres Baumholz,
mäßig ausgeprägt
AJ30,ta1,m
4
Lärchenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) <30 %, mittleres Baumholz,
gut ausgeprägt
AS30,ta1,m
4
Rotbuchenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, geringes –
mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Eichenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres
Baumholz, mittel ausgeprägt
Erlenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Birkenwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, geringes
Baumholz, gut ausgeprägt
Ahornwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres
Baumholz, mittel ausgeprägt
junger Birkenmischwald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen
über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, mittel
ausgeprägt
Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) < 25 %
AT,neo1
5
Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) > 25 - 50 %
AT,neo2
4
Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) > 50 %
AT,neo3
3
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 %
BB0,100
6
BF3,90,ta1
7
BF30,ta1
4
BF90,ta1-2
7
Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz
Baumgruppe, nicht lebensraumtypisch, mittleres Baumholz
Baumgruppe, aus lebensraumtypischen Baumarten, aus lebensraumtypischen Arten > 70%, geringes - mittleres Baumholz
Artenreiche Mähwiese, mittel ausgeprägt
EA, veg1
5
Intensivwiese, artenarm
EA,xd2
3
Quelle, bedingt naturnah
FK,wf3
8
Graben, bedingt naturnah
FN,wf3
6
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit, Anteil Störzeiger Neo-,
Nitrophyten > 25 - 50 %
K,neo2
5
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit, Anteil Störzeiger Neo-,
Nitrophyten > 50 - 75 %
K,neo4
4
VB7,VF1
2
unversiegelter Weg
Die höchste naturschutzfachliche Bewertung erhält mit 8 von 10 möglichen Punkten
der kleine Quellbereich, gefolgt mit 7 Punkten von den mittelalten Laubwäldern. Darauf
folgen weitere Laubholzbestände und Gewässerbiotoptypen. Eine geringere Wertigkeit
weisen der Fichtenwald, die Schlagfluren und die Ruderalfluren, mit 4 bzw. 5 Punkten
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auf. Die Biotope der untersten Wertigkeitsstufen sind durch einen stark anthropogenen Einfluss charakterisiert, wie die unversiegelten Wege und die Intensivwiese (2 und
3 Punkte).
6. Eingriff
6.1 Eingriffsbeschreibung und Projektwirkungen
Vorgesehen ist der Bau und Betrieb von fünf ca. 2,5 bis 3 Meter breiten Strecken unterschiedlicher Länge und zwar zwei „Downhillstrecken“, einem „Singletrail“, einem
„Freeride“ und einer „Sprunglinie“. Am Startpunkt wird ein Startpodest aus Holz mit
Auffahrt und Abfahrtsrampe gebaut. Es wird in die natürliche Topographie des Geländes integriert. Im derzeitigen Entwurf wird mit dem Startpodest eine Fläche von ca. 32
qm im Fichtenforst überspannt. Unterhalb dieser Fläche können keine Bäume mehr
aufwachsen, sehr wohl aber krautige Vegetation.
Abb. 6: Entwurfszeichnung des Startpodestes.
Der geplante Streckenverlauf benötigt zur Querung des historischen Hohlweges eine
Holzbrücke. Hierbei ist möglichst darauf zu achten, dass keine Fundamentierung im
LB liegt, was der Eingriffsminderung dient. Die gesamte Spannweite der Holzkonstruktion inkl. Abfahrt hat eine Länge von ca. 10,50 m und wird in das bestehende Erdreich
eingebaut. Bei einer Breite von 3 m ergibt sich auch hier eine überspannte Fläche von
ca. 32 qm im Fichtenforst.
Abb. 7: Entwurfszeichnung der Brücke.
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Darüber hinaus sollen sich bauliche Ausformungen der Strecken auf ein Minimum beschränken. In Teilbereichen werden Streckenmarkierungen sowie an Gefahrenpunkten
ggf. Schutzmatten nötig sein.
Es ergeben sich v.a. folgende mögliche Projektwirkungen:
Störungen während der Bauphase (gering außerhalb der Vogelbrutzeit, der Wochenstubenzeit und der Jungenaufzuchtzeit der Wildkatze im Herbst/Frühwinter;
deutlich höher in den sensiblen Zeiten ab Januar/Februar (Wildkatzenranz) bis Juli/August).
Störungen während des Betriebes (Frühjahr bis Herbst, tagsüber), verbunden mit
Ausweichbewegungen v.a. von Vögeln (ggf. Brutplatzverlagerung) und der Wildkatze.
Lokal und kleinflächig direkte Lebensraumverluste durch Bauwerke und Streckensicherungen und indirekt in einem gewissen Umfeld durch Störungen (s.o.).
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der gesamte Bereich derzeit „wild“ von Mountainbikern genutzt wird, so dass es bereits jetzt zu einer großflächigeren und nicht gelenkten, räumlich-diffusen Beanspruchung kommt, auf die sich insbesondere die Tierwelt schwerer einstellen kann, als bei einer gelenkten Routenführung. Die wesentliche
Projektwirkung ergibt sich somit aus der zu erwartenden Steigerung der Besucherzahlen, die auf den dann genutzten Strecken mit seinem Umfeld mit größeren Störwirkungen verbunden ist, als bisher.
Um nicht nur die direkten Beeinträchtigungen, sondern auch die (indirekten) Störwirkungen in Wert setzen zu können, werden für die Seitenräume der Trails Störbereiche
definiert. Dies schlägt sich in Beeinträchtigungsfaktoren nieder (vgl. Kapitel 6.3).
Am stärksten „beeinträchtigt“ sind die direkten Streckenverläufe (3 Meter). Daneben
werden Seitenräume von 10 Meter und 50 Meter definiert. Die 50 Meter leiten sich aus
der Begutachtung zur Wildkatze (TRINZEN 2014) ab. In diesem Bereich ist von einer
Meidung während der Betriebszeiten bei Tag zu rechnen. Auch Wildeinstände und
Ruheplätze von Rot- und Rehwild sind hier nicht anzunehmen. Bei Nacht ergeben sich
keine Einschränkungen.
In diesem Zusammenhang sind aber auch die in Punkt 4.4 beschriebenen „wilden“
Nutzungen des Geländes durch Mountainbiker zu berücksichtigen. Derzeit findet diese
Nutzung sehr diffus im gesamten Waldbereich statt, so dass das Wild sich nicht darauf
einstellen kann. Durch die Bündelung der Nutzung in den projektierten Korridor, der
aus Gründen des Wildkatzenschutzes (und damit auch dem Wild insgesamt zugutekommend) entgegen der ursprünglichen Planungen noch einmal deutlich enger gefasst wurde (siehe auch 6.2), kommt es zu einer Konzentration der Störwirkung und
somit zu einer Entlastung umliegender Waldflächen.
Die nachfolgenden Abbildungen zeigt die Überlagerung der Biotoptypen mit den 5
Trails, die als Grundlage für die Bilanzierung des Eingriffs dienen.
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Abb. 8: Trails (blau) über dem Biotoptypenbestand (vgl. Abb. 4).
6.2 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen (§ 4 (4) LG NW). Außerdem ist der Verursacher
angehalten, die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu mindern. Diese Maßnahmen werden auf den
Ausgleich angerechnet, soweit sie dauerhaft sind.
Ein wesentlicher Ansatz zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bestand darin, besonders sensible Bereiche von der Streckenplanung auszunehmen. So bestanden
erste Überlegungen der Streckenplaner darin, einen der Trails im Bereich Simonskall
bis an das Naturschutzgebiet mit seinen Altbuchenbeständen heranzuführen. Dies
wurde im Rahmen der fachplanerischen Begleitung durch unser Büro bereits sehr
frühzeitig im Rahmen einer Erstbegehung im Jahr 2013 ausgeschlossen.
Eine zweite wesentliche Vermeidungsmaßnahme, die sich im Laufe der Planungen
und Begutachtungen ergeben hat, stellt die Herausnahme einer sehr weit nach Westen reichenden Trassenvariante dar. Die Begutachtung zum Thema Wildkatze
(TRINZEN 2014) hat gezeigt, dass zwar insgesamt und unter Berücksichtigung von
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen nicht mit artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu rechnen ist, dass aber durchaus Störwirkungen auftreten, die in einem Bereich bis 50 Meter sehr intensiv und bis zu 250 Meter zumindest noch spürbar sein
werden. In diesem Sinne wurde in der Artenschutzprüfung (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE &
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LANDSCHAFTSPLANUNG 2014) empfohlen, den westlich liegenden Trail deutlich nach
Osten zu verlagern und die Trassen somit in einem engeren Korridor zu bündeln. Dem
ist der Kreis Düren in seiner Planung gefolgt.
Abb. 9: Die ursprüngliche Planung sah eine weit ausladende Trasse (lila) im Westen vor, die nach Hinweisen in der Artenschutzprüfung zwecks Reduzierung der Störwirkungen in den östlichen Korridor (rot)
gezogen wurde.
Daraus ergibt sich dann im echten Sinne eine Vermeidung einer bislang diffus im gesamten Waldbestand stattfindenden, wilden Nutzung durch Mountainbiker zugunsten
einer gebündelten und gelenkten Führung.
Weitere Vermeidungsmaßnahmen sind:
•
•
Ausschließliche Verwendung von Holz als Baustoff für die Rampe und Brücke
sowie kleinere bauliche Maßnahmen zur Streckensicherung.
Bauzeitenregelung: Der Bau des Bikeparks sollte außerhalb der Vogelbrutzeit
sowie der Reproduktionszeiten von Fledermäusen und der Wildkatze stattfinden,
also möglichst in der Zeit zwischen Oktober und März. Nach örtlicher Kontrolle auf
Vogelbrut kann der Zeitpunkt ggf. in den September vorgezogen werden. Um nicht
in die Ranzzeit der Wildkatze zu kommen, sollte der Bau dann möglichst im Dezember abgeschlossen sein.
Sollte entgegen der jetzigen Planung ein Bau erst im nächsten Frühjahr 2015 erfolgen, ist eine fachgutachterliche Begleitung notwendig. Insbesondere ist vorab
durch einen Wildkatzenexperten sicher zu stellen, dass sich im geplanten Streckenverlauf keine als Wurflager geeigneten Flächen befinden. Ist dies der Fall, so
ist dieser Streckenabschnitt erst zu bauen, wenn die betroffene Fläche nachweislich nicht von der Wildkatze genutzt wird. Darüber hinaus sind örtliche Kontrollen
auf Vogelbrut und Fledermausbesatz notwendig.
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•
•
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Keine Verwendung von Zäunen o.ä. die eine Gefährdung darstellen können bzw.
die Zerschneidungswirkung erhöhen.
Alljährlich ist vor Beginn des Fahrbetriebs im Frühjahr von einem Wildkatzenexperten eine einmalige, eintägige Begehung durchzuführen, um sicher zu stellen,
dass sich im Trassenverlauf kein Wurfplatz innerhalb eines von der Wildkatze als
Wurfplatz genutzten Bereiches befindet. Ist dies der Fall, so ist dieser Streckenverlauf in den ersten 14 Tagen für den Betrieb zu sperren, um der Wildkatze ein
Ausweichen zu ermöglichen.
6.3 Beeinträchtigungsfaktoren
Beeinträchtigungsfaktoren dienen dazu, die Schwere des Eingriffs zu berücksichtigen.
Würde ein Biotoptyp vollständig verändert, z.B. durch Vollversiegelung, so beträgt dieser F = 1. Dies ist bei keinem der beanspruchten Biotoptypen hier der Fall.
Kleinflächig stärker beeinträchtigt werden die Bereiche, in denen die Bauwerke des
Bikeparks (Rampe und Brücke) errichtet werden. Im überspannten Bereich werden
keine Gehölze mehr wachsen können, wohl aber eine krautige Flora. Es ist davon
auszugehen, dass hierfür keine Gehölze entfernt werden müssen, sondern dass die
Bauwerke so in das Gelände eingebaut werden, dass Rodungen nicht nötig sind. Der
Eingriff wird als 80%ige Beeinträchtigung (F = 0,8) gesehen.
Im Bereich der bis zu 3m breiten Trails werden die beschriebenen Biotoptypen vergleichsweise stark beeinträchtigt. Es ist in diesem Bereich ein Faktor von F = 0,7 ansetzt worden. Die Nutzung der Trails durch die Biker ruft über den Bereich der Trails
hinaus im Gebiet gewisse Störungen hervor. Für einen 10-Meter-Korridor um die Trails
nimmt man eine Beeinträchtigung von 20% (F = 0,20) an. Darüber hinaus wird eine
Beeinträchtigung bis in 50 m Entfernung angenommen. Für diesen Korridor, der nahezu das gesamte Untersuchungsgebiet füllt, wird noch eine Beeinträchtigung von 5 %
(F = 0,05) angesetzt.
Nach Süden hin ist der Wirkraum der Beeinträchtigungen durch die Kreisstraße überprägt, so dass von dieser Straße ausgehend nach Süden hin kein Beeinträchtigungsfaktor angesetzt wird.
Wie beschrieben muss auch die Vorbelastung in Wert gesetzt werden. Im gesamten
Bereich besteht ein dichtes Wegenetz, welches sowohl von einzelnen Wanderern und
Wandergruppen, als auch von Radfahrern intensiv genutzt wird. Darüber hinaus ergibt
sich auch überörtlich ein Bündelungseffekt, der die Belastungen an anderen Stellen
reduziert. Um dies in Zahlen fassen zu können, werden die o.g. Beeinträchtigungsfaktoren (bis auf die Bauwerke) nur zur Hälfte angesetzt. Somit ergeben sich folgende
Beeinträchtigungsfaktoren:
•
•
•
•
Bauwerke: 0,8
Trails: 0,35
Seitenraum der Trails bis 10 Meter: 0,1
Seitenraum der Trails zwischen 10 und 50 Meter: 0,025
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Abb. 10/11: Überlagerung der Biotoptypen mit eine 10-Meter-Seitenraum (oben) und dem 50-MeterSeitenraum (unten, rote Linie)
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6.4 Eingriffsbilanzierung
Zur Berechnung des Eingriffs wird die Flächengröße (m²) mit der Wertigkeit des Biotoptyps (Biotopwert nach LANUV 2008) und einem Beeinträchtigungsfaktor F multipliziert. Der zu kompensierende Eingriffswert ergibt sich aus der Summe dieser Bewertungen und beträgt 51.178 Punkte (siehe nachfolgende Tabelle 2).
Tabelle 2: Eingriffsbilanz
1
2
Betroffener Biotoptyp
Kürzel
Rotbuchenwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, geringes – mittleres Baumholz,
mittel ausgeprägt
AA100,ta12,m
Eichenwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Erlenwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
Birkenwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, geringes Baumholz, mittel ausgeprägt
Birkenwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, Stangenholz, gut ausgeprägt
3
Biotopwert
7
AB100,ta1,m
7
4
5
Fläche
(qm)
Beeintr.faktor F
1.391
0,35
3.408
5.703
0,1
3.992
6.826
0,025
1.195
217
0,35
532
793
0,1
555
1.622
0,025
284
AC100,ta1,m
7
558
0,025
97
AD100,ta2,m
7
567
0,025
99
195
0,35
341
915
0,1
458
AD90,ta3,m
5
0,025
1.027
64
0,8
205
6.879
0,35
9.631
20.755
0,1
8.302
50.918
0,025
5.092
1.068
0,35
2.617
4.302
0,1
3.011
5.239
0,025
917
446
0,35
624
2.000
0,1
800
5.122
0,025
512
475
0,1
238
4.473
0,025
559
78
0,35
109
338
0,1
135
4.190
0,025
419
300
0,35
315
1.919
0,1
576
3.929
0,025
295
8.215
Fichtenwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) <30 %, mittleres Baumholz, mäßig ausgeprägt
Ahornwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
AJ30,ta1,m
AR100,ta1,m
Lärchenwald mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz, mittel ausgeprägt
AS30,ta1,m
Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) < 25 %
AT,neo1
Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) > 25 - 50 %
Schlagflur mit Anteil Störzeigern (Neophyten/ Nitrophyten) > 50 %
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6
Gesamtwert (Sp.
3x4x5)
AT,neo2
AT,neo3
4
7
4
5
4
3
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Tabelle 2: Fortsetzung Eingriffsbilanz
1
2
Betroffener Biotoptyp
Kürzel
3
Biotopwert
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen
BB0,100
> 70 %
6
Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz
BF3,90,ta1
7
Baumgruppe, nicht lebensraumtypisch, mittleres
Baumholz
BF30,ta1
4
Baumgruppe, aus lebensraumtypischen Baumarten,
aus lebensraumtypischen Arten > 70%, geringes mittleres Baumholz
Artenreiche Mähwiese, mittel ausgeprägt
BF90,ta1-2
EA, veg1
7
5
4
5
Fläche
(qm)
Beeintr.faktor F
6
80
0,1
48
2.245
0,025
337
25
0,025
5
40
0,35
56
141
0,1
56
61
0,35
149
299
0,1
209
1.214
0,025
212
268
0,35
469
891
0,1
446
4.017
0,025
502
Gesamtwert (Sp.
3x4x5)
Intensivwiese, artenarm
EA,xd2
3
10.617
0,025
796
Quelle, bedingt naturnah
FK,wf3
8
36
0,025
7
Graben, bedingt naturnah
FN,wf3
6
138
0,025
24
115
0,35
201
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit, Anteil
Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 %
K,neo2
5
616
0,1
308
1.280
0,025
160
68
0,35
95
162
0,1
65
174
0,025
17
285
0,35
200
1.367
0,1
273
3.967
0,025
198
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflurmit, Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 50 - 75 %
unversiegelter Weg
K,neo4
VB7,VF1
4
2
Gesamtwert
51.178
Der zu kompensierende Gesamteingriffswert beträgt 51.178 Punkte.
7. Ausgleich
Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder
nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Dies bedeutet v. a.,
dass die Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes so gewählt werden müssen, dass
Biotoptypen, die im Rahmen des Eingriffes so stark beeinträchtigt werden, dass sie
ihre Funktion nicht mehr erfüllen können, an geeigneter Stelle wiederhergestellt werden.
Im vorliegenden Fall besteht der Eingriff v.a. in den Störungen des beanspruchten
Waldgebietes. Bei der Bilanzierung ist die Vorbelastung durch bisherige Störungen in
Form einer „wilden“ Nutzung durch Mountainbiker bereits berücksichtigt.
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Die effektivste Maßnahme zum Ausgleich des Eingriffs würde darin bestehen, eine
bisherige „Wirtschaftswaldfläche“ mittleren Alters (z.B. Buchenforst) in eine natürliche
Entwicklung zu überführen. In diesen Bereich könnten auch einzelne kleine Auflichtungen mit gut geeigneten Strukturen als Wurfplatz für die Wildkatze integriert werden
(Holzstapel). Der Bereich sollte sehr störungsarm und somit abseits von Hauptwegeführungen liegen. Er wird damit auch für Rot-, Reh- und Muffelwild als Einstand optimiert. Das hier angewendete Bewertungsverfahren führt hierzu (Seite 31) aus:
Die fiktive Waldentwicklung aufgrund des forstlichen Nutzungsverzichtes hin zum maximalen Biotopwert 10 kann in Form von 4 Aufwertungspunkten (Differenz Biotopwert 6
zu Biotopwert 10) für die Gesamtdauer des Prozessschutzes (mind. 1 Waldgeneration,
d.h. bei Buche ca. 120 -140 Jahre) in die Kompensationsbilanz z. B. im Rahmen eines
Ökokontos eingestellt werden.
Bei einer Aufwertung um 4 Punkte ergäbe sich nach bisherigem Stand eine notwendige Flächengröße von:
51.178 : 4 = 12.795 qm = 1,28 ha.
Auch die Umwandlung von Nadelholzforsten in bodenständige Laubwälder – insbesondere in Gewässerauenbereichen – wäre eine gute Maßnahme für das Waldökosystem. Diesbezüglich besteht beim Landesbetrieb Wald und Holz ein Ökokonto, auf welches alternativ zurückgegriffen werden könnte.
Da die Eingriffsbilanz im Rahmen einer durchzuführenden ökologischen Baubegleitung
anhand der tatsächlich stattfindenden Eingriffe noch einmal abschließend zu überarbeiten ist, kann sich der Wert noch leicht, sicherlich aber nicht substanziell verändern.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine Abstimmung mit dem Forstamt stattfinden, um eine
geeignete Fläche ausfindig zu machen und ein Konzept hierfür zu erstellen (inkl. Freistellung von Teilbereichen für die Wildkatze). Ggf. sind auch andere Werte für die
Aufwertung anzusetzen (je nach Biotopwert des Ausgangsbiotoptyps). Dies würde sich
auf die Flächengröße auswirken.
Darüber hinaus sind gemäß Artenschutzprüfung an vier Stellen im näheren Umfeld
geeignete Strukturen als Wurfplatz für die Wildkatze herzurichten, z.B. in Form von
Holzstapeln o.ä.. Auch dies bedarf einer Abstimmung mit dem Forstamt.
8. Zusammenfassung
Im hiermit vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bau und Betrieb
eines Übungsparcours/Bikeparks mit 5 Trails wurden einleitend Anlass der Planung
und die räumliche Lage des Untersuchungsgebietes dargestellt. Für die Ermittlung der
Gesamtkompensationsfläche wurde das Verfahren nach LANUV „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ angewandt. Dem entspre-
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20
chend erfolgte zunächst die Beschreibung und Bewertung der jetzigen Bestandssituation inklusive der Vorbelastungen. Im nachfolgenden Schritt wurde der Eingriff dargestellt und die sich daraus ergebenden Konflikte aufgezeigt. Abschließend wurde der
Gesamtkompensationsbedarf ermittelt. Hierbei wurden neben der direkten Beanspruchung durch die befahrenen Trails auch Störwirkungen in die Seitenräume, die auch
Einfluss auf die räumliche Verteilung der vor Ort vorkommenden Tiere (Wildkatze, Rot, Reh- und Muffelwild, Vögel) berücksichtigt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Vorbelastung durch das bestehende Wegenetz und seine intensive Nutzung.
Insgesamt entsteht durch die Maßnahme ein Defizit von 51.178 Punkten. Der notwendige Ausgleich sollte in Form einer Beruhigung und natürlichen Entwicklung einer bisher als Wirtschaftswald genutzten Waldfläche erfolgen. Dies dient dann auch den
durch den Bikepark gestörten Wildarten als Rückzugs- und Reproduktionsraum. Ergänzend sind für die Wildkatze im näheren Umfeld vier Bereiche als Wurfplatz herzurichten. Diese können auch in die Naturwaldzelle integriert werden. Alternativ wäre ein
Rückgriff auf das Ökokonto des Landesbetriebs Wald und Holz denkbar.
Im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung wird noch einmal eine Nachbilanzierung
stattfinden, da sich die Feintrassierung im Sinne der Eingriffsvermeidung noch ändern
kann. So wird vor Ort die jeweils am besten geeignete und mit den geringsten Eingriffen verbundene Trasse festgelegt. Bis zur endgültigen Bilanzierung muss eine Abstimmung hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen mit dem Forstamt erfolgen.
9. Literatur
BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2014): Artenschutzprüfung „Crossing
Nature – Mountainbiking in der Eifel“, Vossenack-Simonskall. Im Auftrag des
Kreises Düren. Amt für Kreisentwicklung und –straßen. Stand: 30. Juli 2014.
LANUV NRW (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung
in NRW. Recklinghausen.
TRINZEN, M. (2014): Konfliktanalyse zu Auswirkungen des MTB-Sports auf dem Gelände des Mountainbike-Parcours Vossenack-Simonskall (Kreis Düren, NRW)
auf die dortige Wildkatzenpopulation. Im Auftrag des Kreises Düren. Stand:
Juli 2014.
Stolberg, 18. August 2014
(Hartmut Fehr)
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