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Beschlussvorlage (Anlage 1 b zu Vorlage 201/2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,1 MB
Erstellt
14.11.14, 12:01
Aktualisiert
14.11.14, 12:01

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Vorprüfung “Crossing Nature-Mountainbiking in der Eifel” Vossenack-Simonskall Auftraggeber: Kreis Düren Amt für Kreisentwicklung und -straßen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 05. September 2013 Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Bewertung .................................................... 1 2. Projektgebiet und Planung .................................................................................... 1 3. Datengrundlage: „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW sowie Fundortkataster @LINFOS ................................................................ 4 4. Habitatstrukturen und faunistisches Potenzial .................................................... 5 5. Projektwirkungen ................................................................................................... 7 6. Artenschutzrechtliche Erstbewertung .................................................................. 8 6.1 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) ............................ 9 6.2 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) ........................... 9 6.3 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten) ................................................................................................. 10 7. Zusammenfassende Bewertung.......................................................................... 11 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 1 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Bewertung Der Kreis Düren plant im Rahmen der Konzeptionierung des Mountainbikenetzes die Errichtung eines Mountainbikeparcours/Übungsareals in einem Waldgebiet zwischen den Hürtgenwalder Ortsteilen Vossenack und Simonskall. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte erforderlich. Im ersten Schritt wird eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 durchgeführt. Grundlage für die Bewertung sind hierbei einerseits die Habitatbedingungen vor Ort und das sich daraus ergebende Lebensraumpotenzial und zum zweiten die für das Messtischblatt genannten planungsrelevanten Arten aus dem „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW und dem Fundortkataster @LINFOS. 2. Projektgebiet und Planung Das geplante Übungsareal liegt im südlichen Teil des Gemeindegebietes Hürtgenwald östlich der B 399 zwischen den Ortschaften Vossenack und Simonskall. Insgesamt liegen in der derzeitigen Konzeption bis zu acht verschiedene, mögliche Streckenführungen für das Waldgebiet zwischen diesen beiden Ortschaften vor. Die geplanten Strecken verlaufen innerhalb von Waldflächen, Schlagfluren und am Waldrand im Landschaftsschutzgebiet LSG „Wälder der Kalltalhänge (2.2-6)“. Zwei mögliche Strecken führen bis in die Ortschaft Simonskall und durchqueren auf den letzten Metern das NSG „Kalltal und Nebentäler von Kallbrück bis Zerkall“ (2.1-7) (s. Abb. 2). Abbildung 1: Lage des Projektgebiets zwischen Kloster und Simonskall. Verschiedene Wanderwege durchziehen das Waldgebiet, unter anderem auch ein historischer Wanderweg, der am westlich Ortsrand von Simonskall beginnt und dann Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 2 über einen Hohlweg (Geschützter Landschaftsbestandteil „Hohlweg nördlich Simonskall, 2.4-6) den Hang hoch führt. Bei dem Waldabschnitt ganz im Norden am Startpunkt handelt es sich um einen Fichtenforst, in einem kleinen Abschnitt mit zum Teil starkem Unterwuchs aus Brombeeren und Himbeeren. Eine Schneise für Gas-, Strom- und Telefonleitungen zerschneidet den Wald in Nordwest-Südost-Richtung. Eine ausgedehnte, verbuschte Schlagflur/ Windwurffläche mit Ginster und Birken- und Ebereschenjungwuchs grenzt im oberen Hangabschnitt an die Schneise und zieht sich über etwa die halbe Hanglänge in Richtung Simonskall. Bei dem Waldabschnitt zwischen Schlagflur/Windwurffläche und Schneise handelt es sich um einen mittelalten Buchenwald, der im unteren Teil zwischen Altem Steinweg und Simonskaller Straße in einen Fichtenbestand übergeht. Der Alte Steinweg wird zu beiden Seiten im südlichen Abschnitt von einem lockeren Fichtenbestand gesäumt. Unmittelbar oberhalb von Simonskall und westlich des Ortes, ein Bereich der zum Naturschutzgebiet gehört, stocken mittelalte bis alte Buchen. Mit der Anlage eines Mountainbike-Wegenetzes sollen Freizeitsportler sowie Vereine angesprochen werden, weshalb eine ganzjährige Laufzeit denkbar ist. Witterungsbedingt wird sich die Hauptnutzung jedoch überwiegend auf die Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonate konzentrieren. Bisher gibt es keine Schätzungen bezüglich der zu erwartenden Besucherzahlen. Der Wald wird bereits heute „wild“ von Mountainbikern genutzt, was man an den Fahrspuren und wild errichteten Schanzen und Steilkurven erkennen kann. Abbildung 2: Ausschnitt aus der Karte (Süd) zum Landschaftsplan 7 Hürtgenwald. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung A B C D E F G H 3 Abbildung 3: Darstellung einiger Streckenabschnitte des geplanten Mountainbike-Parcours. A: Fichtenbestand am Startpunkt; B: Schneise; C: verbuschte Windwurffläche/Schlagflur westlich der Schneise; D: Waldrandbereich in Blickrichtung Kletterpark; E: verbuschter Weg durch die Windwurffläche/Schlagflur etwa auf halber Hanghöhe; F: Buchenbestand mit Mountainbikespuren und Rampen zwischen Schlagflur und Schneise; G: nördlicher Teil des Hohlwegs; H: Hohlweg am Ortsrand von Simonskall. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 4 3. Datengrundlage: „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW sowie Fundortkataster @LINFOS Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW gibt für das Messtischblatt 5304 Nideggen 14 Fledermausarten, Biber, Haselmaus und Wildkatze, 41 Vogelarten, 2 Amphibien- und 2 Reptilienarten und eine Schmetterlingsart an. Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5304 Status Erhaltungszustand in NRW (KON) Säugetiere Bechsteinfledermaus Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Europäischer Biber Fransenfledermaus Graues Langohr Große Bartfledermaus Großer Abendsegler Großes Mausohr Haselmaus Kleine Bartfledermaus Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus Teichfledermaus Wasserfledermaus Wildkatze Zwergfledermaus Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden schlecht günstig günstig günstig günstig schlecht ungünstig ungünstig ungünstig günstig günstig ungünstig günstig günstig günstig ungünstig günstig Vögel Baumpieper Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Feldsperling Fischadler Flussregenpfeifer Gänsesäger Gartenrotschwanz Graureiher Grauspecht Habicht Kiebitz Kleinspecht Krickente Löffelente Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Wintergast Durchzügler sicher brütend sicher brütend sicher brütend Art günstig günstig günstig ungünstig günstig ungünstiggünstig ungünstiggünstig günstig günstig günstig günstig günstig günstiggünstig Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung Art Status 5 Erhaltungszustand in NRW (KON) Vögel (Fortsetzung) Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschwalbe Raufußkauz Rotmilan Schellente Schwarzkehlchen Schwarzmilan Schwarzspecht Sperber Tafelente Turmfalke Turteltaube Uhu Waldkauz Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Wespenbussard Zwergsäger Zwergtaucher sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Wintergast sicher brütend günstig günstig ungünstiggünstigungünstig ungünstig günstig ungünstig schlecht günstig günstig günstig günstig ungünstigungünstig+ günstig Amphibien Geburtshelferkröte Kreuzkröte Art vorhanden Art vorhanden ungünstig ungünstig Reptilien Mauereidechse Schlingnatter Art vorhanden Art vorhanden ungünstig ungünstig Schmetterlinge Blauschillernder Feuerfalter Art vorhanden ungünstig günstig ungünstig günstig günstig Da im Rahmen der Vorprüfung keine faunistische Kartierung des Bestandes vorgenommen wurde, stellen diese Daten die Grundlage für die Artenschutzrechtliche Erstbewertung dar. Zusätzlich lieferte die Datenabfrage im Fundortkataster @LINFOS keine weiteren Hinweise auf geschützte Arten im Plangebiet. 4. Habitatstrukturen und faunistisches Potenzial Beim projektierten Bereich handelt es sich allem voran um ein Waldgebiet, das zum einen aus Fichten- und zum anderen aus Laubholzbeständen gebildet wird. Eine große Fläche, die sich von den Wiesen im Norden bis zur Hälfte des Abhangs erstreckt, wird von einer verbuschten Schlagflur/Windwurffläche mit Laufholzjungwuchs eingenommen. Über eine relativ kleine Fläche erstreckt sich die in ersten Überlegungen als Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 6 mögliche Mountainbike-Strecke projektierte, sehr steile Gasleitungsschneise, die etwa 26 Meter breit ist und einen starken Aufwuchs aus Farnen, Brennnessel und Brombeeren aufweist. Mehrere unbefestigte Wege durchziehen das Waldgebiet. Zum Teil weisen die Wege einen starken Bewuchs auf, besonders die wenig bis gar nicht frequentierten Wege im Bereich der Schlagfluren/Windwurfflächen. Die Nutzungsintensität des Waldgebietes als Gesamtheit ist eher als gering zu bewerten, trotz gelegentlicher Begehungen durch Schulklassen des Gymnasiums, Wanderer und Mountainbiker. Lediglich im Bereich der Gasleitungs- und Stromleitungstrasse ist die Nutzungsintensität erhöht, da sie betriebsbedingt regelmäßig freigeschnitten werden muss. Dadurch ist in diesem Bereich auch das faunistische Potenzial dieser Fläche eingeschränkt. Ähnliches gilt für die reinen Fichtenbeständen, die an mehreren Stellen des Abhangs zu finden sind. Auch hier ist das faunistische Potenzial relativ gering, insbesondere für gefährdete und streng geschützte Arten. Lediglich Eulenarten wie die Waldohreule oder Greifvögel wie der Sperber finden in Nadelholzforsten ein gewisses Lebensraumpotenzial vor. Für Fledermäuse besteht dort nur ein eingeschränktes Potenzial als Jagdhabitat, und das Quartierpotenzial ist aufgrund kaum vorhandener Baumhöhlen gering. Ganz anders sieht es aus, wenn man die reinen Laubwaldareale betrachtet, die meist aus mittelalten bis zum Teil alten Bäumen bestehen. Ein besonderes Potenzial bergen diese Flächen für waldbewohnende Fledermausarten aber auch für die verschiedenen Spechtarten, die im Gebiet vorkommen könnten (insbesondere Grauspecht und Schwarzspecht) sowie Kleinvogelarten wie beispielsweise den Waldlaubsänger, der ebenfalls für das Messtischblatt gelistet ist. Der Schwarzspecht beispielsweise nutzt auch Nadelholzforste zur Nahrungssuche, insbesondere wenn sie im räumlichen Verbund zu den Brutplätzen im Laubwald liegen, wie es im Projektgebiet der Fall ist. Der Grauspecht bevorzugt störungsarme Laub- und Mischwälder mit einem hohen Anteil an Grenzlinien (Wald ̶ Offenland), wie sie im Plangebiet mehrfach vorhanden sind (Schneise, Schlagfluren/Windwurfflächen). Für im Wald brütende Vogelarten, insbesondere Eulen und Greife, könnten vor allem die offenen Bereiche (Leitungstrasse und Windwurfflächen/Schlagfluren) als Nahrungshabitat dienen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass es sich um essenzielle Flächen handelt, da im Umfeld großflächig offene Grünlandflächen an den Wald angrenzen, die ein hohes Jagdhabitatpotenzial, insbesondere für Greifvögel, bieten. Der seltene Raufußkauz findet im Gebiet sehr gute Bedingungen vor. Es gibt mittelalte bis alte Buchenbestände mit Baumhöhlen, Nadelhölzer für den Tageseinstand und Schlagfluren, Waldränder und Schneisen für die Jagd. Die erwähnten Schlagfluren/Windwurfflächen besitzen generell ein erhöhtes Habitatpotenzial für Vögel des Halboffenlandes wie Baumpieper, Schwarzkehlchen, Feldschwirl und Neuntöter. Die Grenzlinie zum Wald, die nicht nur entlang der Leitungstrasse sondern auch entlang der Schlagfluren/Windwurfflächen zu finden ist, schafft interessante Leitlinien und Nahrungshabitate auch für Fledermäuse, die mit einiger Wahrscheinlichkeit genutzt werden, etwa als Verbindung zwischen der Hochfläche und dem Kalltal. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 7 Auch für die Wildkatze können diese offenen Bereiche von Bedeutung sein. Soweit im umliegenden Wald Reviere mit Schlaf- und Wurfplätzen von Wildkatzen liegen, wovon mit einiger Sicherheit auszugehen ist, so können die offenen Fläche insbesondere zur Zeit der Jungenaufzucht eine wichtige Bedeutung als Jagdhabitat haben – und dies nicht nur bei Nacht. Eine differenzierte Betrachtung dieser Flächen lässt auch vermuten, dass beispielsweise die verwildernden großen Schlagfluren/Windwurfflächen mit den überwachsenen und kaum genutzten Wegen ein noch höheres Potenzial für die Wildkatze birgt als der offene Bereich der Leitungstrasse, der an drei Stellen von einem geschotterten Weg gequert wird. Ein geringes Lebensraumpotenzial besteht für Amphibien und Reptilien. Im Forst sind keine Gewässer vorhanden, die als Laichhabitat dienen können. Auch die Eignung als Sommer- oder Winterhabitat ist im oftmals von Nadeln bedeckten Forst gering. Fazit: Gerechnet werden muss in jedem Fall mit dem Vorkommen der Wildkatze. Die Kombination aus Laub- und Nadelwald, Schlagfluren und offenen Schneisen ist ein idealer Lebensraum für die störungsempfindliche Art. Auch der Raufußkauz findet sehr gute Habitatbedingungen im Gebiet vor und könnte potenziell vorkommen. Gleiches gilt für Schwarz- und Grauspecht. Im Bereich der Schlagfluren sind Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten wie Schwarzkehlchen, Neuntöter, Baumpieper und Feldschwirl möglich. Insbesondere in älteren, lichten Waldbeständen ist mit dem Quartiervorkommen waldbewohnender Fledermausarten zu rechnen. Für weitere Artengruppen, wie Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Käfer sind die Lebensraumbedingungen „nicht außergewöhnlich genug“, um seltenere oder gefährdete Arten zu beherbergen. Weder sind die Standortbedingungen besonders feucht, noch besonders trocken oder besonnt. Insofern ist nicht mit Standortspezialisten, die in der Artenschutzrechtlichen Prüfung besonders zu beachten wären, zu rechnen. 5. Projektwirkungen Geplant ist der Bau von bis zu acht verschiedenen Mountainbike-Strecken, die durch unterschiedliche Waldareale führen, unterschiedlich lang sind unterschiedliche Schwierigkeitsgrade aufweisen. Konkretere Daten zur endgültigen Anzahl der Strecken, der genauen Streckenführung sowie der genauen Projektgestaltung liegen derzeit noch nicht vor. Die Intensität des Eingriffs dürfte v.a. vom Aufkommen an Fahrern und den daraus resultierenden Störungen, die in das Umfeld wirken, abhängig sein. Zu berücksichtigen sind auch indirekte Wirkungen, etwa der Rücktransport von unten angelangten Fahrern an den Startpunkt mit PKW oder Transportern sowie evt. logistische Einrichtungen (Materialausgabe, Wartung usw.). Insofern stellt sowohl der Betrieb der Anlage mit den damit verbundenen Störungen als auch die Einrichtung der Trails eine zu bewertende Wirkung dar. Eine abschließende Beurteilung einzelner Strecken ist letztlich erst dann möglich, wenn ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Bau und Betrieb des Mountainbikeparcours Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 8 vorliegt. Die nachfolgende Artenschutzprüfung ist daher als Erstbewertung zu verstehen, die ggf. zu vertiefen ist. 6. Artenschutzrechtliche Erstbewertung Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im § 44 BNatSchG getroffen. Gemäß § 44 (1) BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören § 44 (5) BNatSchG sagt zudem: Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Im Folgenden wird das Vorhaben auf dieser Grundlage einer artenschutzrechtlichen Erstbewertung unterzogen. A priori auszuschließen ist das Vorkommen besonders geschützter Pflanzenarten. Eine Bewertung nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG entfällt daher. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 9 6.1 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Die Errichtung der Trails ist voraussichtlich mit baulichen Einrichtungen verbunden. Die Wege müssen freigestellt werden, evt. werden Übungsbestandteile in die Abfahrten eingebracht. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt möglicher Bauarbeiten Vögel auf den betroffenen Flächen brüten, insbesondere dort, wo das Streckennetz die bisherigen Wege verlässt oder über derzeit zugewachsene Wege verläuft. Daher sind derartige Arbeiten nur außerhalb der Vogelbrutzeit möglich, es sei denn, es wird gutachterlich nachgewiesen, dass auf den Flächen und dem relevanten Umfeld keine Vögel brüten. Sollten mit den Bauarbeiten auch Gehölzentnahmen verbunden sein, so gilt die Bauzeitenregelung in besonderem Maße. Außerdem erfordert eine Gehölzentnahme eine vorhergehende Untersuchung auf Fledermausquartiere. Diese muss in der Aktivitätszeit der Fledermäuse vorgenommen werden (also spätestens bis Mitte September), insbesondere wenn Bäume im Winter beseitigt werden. Während des Betriebes ist nicht damit zu rechnen, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Hier ist eher von einem Ausweichen von Arten in die Umgebung auszugehen. Für streng geschützte Amphibien und Reptilien sind Verletzungs- und Tötungstatbestände nicht zu sehen. Dies gilt sowohl für die Errichtung als auch den Betrieb der Mountainbike-Strecke. 6.2 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Der Störungstatbestand greift dann, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Im Gegensatz zum Tötungstatbestand sind Störungen nicht nur auf die direkte Eingriffsfläche zu beziehen, sondern auch auf das Umfeld. Für die meisten möglicherweise vorkommenden Arten ist in diesem Sinne nicht mit erheblichen Störungen zu rechnen. Die meisten Vogelarten werden mit einer Feinanpassung des Brutstandortes reagieren, so dass es nicht zu populationsrelevanten Störungen kommen wird. Im Raum sind aber Vorkommen einiger Arten möglich, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, so dass Störungen durchaus populationsrelevante Wirkungen zeigen können. Dies gilt insbesondere für Raufußkauz, Grauspecht und Schwarzkehlchen. Ferner sind auch Vorkommen von Arten wie Schwarzspecht, Neuntöter, Baumpieper und Feldschwirl denkbar. Der Raufußkauz reagiert empfindlich auf Störungen im Habitat. Da sich die Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, können Störungen populationsrelevante Wirkungen haben. Daher ist im Hinblick auf den Raufußkauz im Rahmen der Vorprüfung keine abschließende Beurteilung möglich. Weitere Arten, die durch die Anlage und Nutzung der Mountainbike-Strecken beeinträchtigt werden könnten, sind die Spechtarten Grauspecht und Schwarzspecht. Insbesondere der Grauspecht, der sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, könnte erheblich gestört werden. Er bevorzugt störungsarme Laub- und Mischwälder mit einem hohen Anteil an Grenzlinien (Wald ̶ Offenland), wie sie im Plangebiet mehrfach vorhanden sind (Schneise, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 10 Schlagfluren/Windwurfflächen). Eine regelmäßige Befahrung des Waldes mit Mountainbikes würde eine erhebliche Störung für diese Art bedeuten können. Des Weiteren sind Arten des Halboffenlandes wie Schwarzkehlchen, Neuntöter, Feldschwirl und Baumpieper auf den Schlagfluren/Windwurfflächen zu erwarten. Störungen dieser Arten sind dann anzunehmen, wenn mit der Streckenführung eine Durchschneidung der eigentlichen Windwurffläche/Schlagflur erfolgt und nicht die schon bestehenden Wege genutzt werden. Insgesamt bedarf es der Vertiefung durch weitergehende Untersuchungen der Eulen, Spechte und von planungsrelevanten Kleinvogelarten ab dem zeigen Frühjahr (Februar) 2014, um eine abschließende artenschutzrechtliche Bewertung vornehmen zu können. Bei waldbewohnenden Fledermausarten ist nicht auszuschließen, dass es durch den Betrieb während des Tages zu erheblichen Störungen im Quartier kommt. Insofern ist eine konkretisierende Streckenplanung vorzulegen, auf deren Basis eine Kartierung möglicher Quartiere (Baumhöhlensuche im Winterhalbjahr) und ggf. eine Detektoruntersuchung mit Ausflugbeobachtung durchzuführen ist. Mit derartigen Vorkommen ist v.a. in älteren Laubwaldbereichen zu rechnen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf im Wald quartierende Arten mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand wie Bechsteinfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler. Der Planungsraum liegt mit einiger Wahrscheinlichkeit im Aktionsraum der störungsempfindlichen Wildkatze und kann daher wichtige Funktionen im Lebenszyklus der Art erfüllen. Gerade zur Zeit der Jungtieraufzucht treten die Weibchen zur Mäusejagd häufiger aus Waldgebieten aus, um auf Lichtungen und auf Wiesen am Waldrand zu jagen. Bei einer großflächigen Durchquerung des Waldes und der offenen Bereiche im Projektgebiet geht diese Funktion verloren und es kommt zu Störwirkungen. Davon können durchaus mehrere Tiere betroffen sein, da sich die Streifgebiete mehrerer Wildkatzen nachweislich häufig überschneiden. Da mehrere der geplanten Mountainbike-Strecken den Wald bis runter nach Simonskall durchschneiden, ist ein Verlust größerer bislang störungsarmer Teile des Streifgebietes denkbar. Insofern ist zur Klärung der Sachlage eine vertiefende Untersuchung der Wildkatze nötig. Hierzu ist im Mindeststandard eine Analyse mit Hilfe eines Korridor- und Habitatmodells notwendig, um die Bedeutung des betroffenen Raumes herausarbeiten zu können. An diese schließt sich eine Bewertung des Vorhabens an. 6.3 Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Der Tatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten liegt dann nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Hiervon ist bei den meisten Arten auszugehen. Schwierig ist die Einschätzung im Hinblick auf die schon beim Störungstatbestand umfassender besprochenen Arten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 11 Der Betrieb der verschiedenen Mountainbike-Strecken kann zu so erheblichen Störwirkungen in das Umfeld führen, dass es über die Grenze der Strecke hinaus zu Lebensraumverlusten und Verdrängung kommt, was im weiteren Sinne auch zu Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen kann. Da die Bedeutung des beanspruchten Bereiches auf Grundlage der momentan vorliegenden Daten nicht bekannt ist, kann schwer eingeschätzt werden, wie relevant eine solche Beeinflussung wirkt. Insofern bedarf es auch zur abschließenden Beurteilung des Tatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einer vertiefenden Untersuchung von Wildkatze, Raufußkauz, Grauspecht (ferner Schwarzspecht) und Schwarzkehlchen (ferner Baumpieper, Feldschwirl und Neuntöter) sowie der Fledermäuse. Für letztere kann es zu direkten Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommen, wenn Bäume entnommen werden, die Quartiere beinhalten. Dies ist in jedem Fall zu vermeiden. Somit sollte wie bereits beschrieben im ersten Schritt im Winterhalbjahr eine Baumhöhlenkontrolle entlang möglicher, konkret vorgelegter Strecken erfolgen, an die sich ggf. eine Detektoruntersuchung im nächsten Jahr anschließt. Denkbar ist auch ein mögliches Vorkommen der Haselmaus. Bei dieser Art ist jedoch davon auszugehen, dass ein Ausweichen in das Umfeld problemlos möglich ist, so dass gewährleistet ist, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. 7. Zusammenfassende Bewertung Die artenschutzrechtliche Vorprüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG lässt für die meisten für das Messtischblatt genannten Arten keine erhebliche Beeinträchtigung erkennen, die Verbotstatbestände auslöst. Grundsätzlich zu beachten sind Schutzzeiten im Hinblick auf die Vogelbrut und bei Entnahme von Gehölzen ein vormaliger Fledermaus-Check. Nicht sicher auszuschließen sind erhebliche Projektwirkungen im Hinblick auf die Arten Wildkatze, Raufußkauz und Grauspecht, ferner Schwarzspecht, Schwarzkehlchen, Neuntöter, Feldschwirl und Baumpieper. Dies gilt auch für Fledermausarten, insbesondere wenn sie sich in einem schlechten oder ungünstigen Erhaltungszustand befinden (Bechsteinfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler). Zu diesen Arten sind vertiefende Untersuchungen nötig, um zu einer abschließenden Beurteilung der Sachlage zu kommen. Dies gilt v.a. in Zusammenhang mit möglichen erheblichen Störungen, aber auch hinsichtlich des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Erschwert wird die Prognose dadurch, dass die mit der Umsetzung des Projektes verbundenen Eingriffe noch nicht konkret benannt sind. Wie wird ein Parcours genau aussehen? Welche baulichen Einrichtungen sind nötig? Mit welchem Benutzeraufkommen ist zu rechnen? Gibt es einen Pendelverkehr durch den Wald, der Nutzer wieder zum Startpunkt bringt? Hier sind noch wesentliche Fragen offen. Bei Weiterführung der Planung ist daher sowohl eine Konkretisierung des Eingriffs als auch eine vertiefende Betrachtung der genannten Arten(gruppen) nötig. Auf dieser Basis lässt sich dann eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 erarbeiten. Die Arbeiten Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Crossing Nature, Mountainbiking in der Eifel - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 12 können im Winterhalbjahr 2013/2014 mit einer Baumhöhlenkartierung entlang dann genauer festzulegender Strecken beginnen. Zeitnah kann auch das Thema Wildkatze mit Hilfe der Erarbeitung eines Korridor/Habitatmodells behandelt werden. Vom nächsten zeitigen Frühjahr an sind vertiefende Untersuchungen der Vögel und ggf. der Fledermäuse möglich. Stolberg, 05. September 2013 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de