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Beschlusstext (Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
34 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.01.13, 06:16
Aktualisiert
25.01.13, 06:16
Beschlusstext (Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 24.01.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2012 um 18:07 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 14. Gewährung von Ehrengeschenken an Wesselinger Sportvereine gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 255/2012 Der Rat beschließt, die Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling wie folgt zu ergänzen: § 8 Ausnahmen (1) unverändert (2) neu: Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Wesseling werden die für die Ehrengeschenke gemäß Ziffer 11.5 der Sportförderrichtlinien festgelegten Beträge auf die Nutzungsentgelte angerechnet, die nach der Entgeltordnung für das Rheinforum für die Inanspruchnahme des Rheinforums zu zahlen sind. (3) bisheriger Text (2). Einstimmig, 0 Enthaltungen