Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 28.08.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
109/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
IV Graß
25.07.2014
Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 25.05.2014
gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Tatsache, dass keine Einsprüche vorliegen und auch sonst keine Zweifel an der
ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl bestehen, beschließt der Gemeinderat auf
Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses die Wahl des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am
25.05.2014 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat sich in seiner Sitzung am
28.08.2014 die Gültigkeit der am 25.05.2014 erfolgten Wahl des Rates der Gemeinde
Hürtgenwald vorgeprüft. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen sind und es von Amts wegen keinen Anlass
gibt, an der Gültigkeit der Wahl zu zweifeln ist die Wahl des Rates am 25.05.2014 für gültig zu
erklären.
- Seite 1 von 2 -
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -