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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.01.13, 06:16
Aktualisiert
25.01.13, 06:16
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.01.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2012 um 18:07 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Vorlagennummer: 235/2012 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 150/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) und - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 235/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 33 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung