Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.01.13, 06:16
Aktualisiert
25.01.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 24.01.2013
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 18.12.2012 um 18:07 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 236/2012
Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen:
Auf Grund von § 7 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 /
SGV NRW 2023) – in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am
18. Dezember 2012 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen:
Artikel 1
§ 9 erhält folgende Fassung:
„§ 9
Zahl der Stadtverordneten
(1) Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Mindestzahl der zu
wählenden Stadtverordneten beträgt 44 und die Mindestzahl der Wahlbezirke 22.
(2) Zu künftigen Kommunalwahlen wird die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes
vorgeschriebene Zahl von 44 zu wählenden Stadtverordneten gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 des
Kommunalwahlgesetzes um 6 auf 38 und die Zahl der Wahlbezirke von 22 um 3 auf 19 reduziert.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltungen