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Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.01.13, 06:16
Aktualisiert
25.01.13, 06:16
Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 24.01.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2012 um 18:07 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 236/2012 Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen: Auf Grund von § 7 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) – in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Zahl der Stadtverordneten (1) Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Mindestzahl der zu wählenden Stadtverordneten beträgt 44 und die Mindestzahl der Wahlbezirke 22. (2) Zu künftigen Kommunalwahlen wird die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Zahl von 44 zu wählenden Stadtverordneten gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 des Kommunalwahlgesetzes um 6 auf 38 und die Zahl der Wahlbezirke von 22 um 3 auf 19 reduziert.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen