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Beschlusstext (Projekt "Neubau einer Rheinquerung im Bereich der Städte Köln/Niederkassel/Wesseling als Kombi-Lösung Straße/Schiene" hier: Sachstand/Unterstützung der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.01.13, 06:16
Aktualisiert
25.01.13, 06:16
Beschlusstext (Projekt "Neubau einer Rheinquerung im Bereich der Städte Köln/Niederkassel/Wesseling 
als Kombi-Lösung Straße/Schiene"
hier: Sachstand/Unterstützung der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015) Beschlusstext (Projekt "Neubau einer Rheinquerung im Bereich der Städte Köln/Niederkassel/Wesseling 
als Kombi-Lösung Straße/Schiene"
hier: Sachstand/Unterstützung der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 24.01.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2012 um 18:07 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Projekt "Neubau einer Rheinquerung im Bereich der Städte Köln/Niederkassel/Wesseling als Kombi-Lösung Straße/Schiene" hier: Sachstand/Unterstützung der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 Vorlagennummer: 245/2012 Sodann wird über die Verwaltungsvorlage abgestimmt: 1. Die Stadt Wesseling unterstützt das Projekt "Neubau einer Rheinquerung im Bereich der Städte Köln/Niederkassel/Wesseling als Kombi-Lösung Straße/Schiene" und die Anmeldung des Projektes zum Bundesverkehrswegeplan 2015. 32 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 2. Die Stadt Wesseling befürwortet die sogenannte „Godorfer Spange“ (Verbindung der L 150 Köln, Kerkrader Straße, im Linksrheinischen mit der L 274 Ortsumgehung Niederkassel-Ranzel im Rechtsrheinischen) als optimale Verbindung zwischen den Bundesautobahnen A 553/A 555 und A 59. Einstimmig, 0 Enthaltungen Im Anschluss wird über die Anträge der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit den vorgeschlagenen Änderungen/Ergänzungen abgestimmt: 1. Die Stadt Wesseling unterstützt die Ertüchtigung/Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd durch Schaffung einer separaten kreuzungsfreien Fahrspur zwischen der BAB 4 und der BAB 555 zur Behebung der täglichen Rückstaue auf den genannten Autobahnen. 18 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Der Antrag ist somit abgelehnt. 2. Die Stadt Wesseling meldet zum Lärmsanierungsprogramm des Bundes die im Lärmschutzaktionsplan zur BAB 555 genannten Maßnahmen an, ohne dass Kosten für die Stadt und die Bürger entstehen. (Auszug aus dem Lärmaktionsplan: Die Stadt Wesseling fordert daher, die Realisierung aktiver lärmreduzierender Maßnahmen, wie Schallschutzanlagen (Neubau, Renovierung oder Erweiterung) sowie den Einbau von schallreduzierendem Straßenbelag (> 5dB(A) Reduzierung)). Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.12.2012 Seite 2