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Beschlusstext (54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
25.01.13, 06:16
Aktualisiert
25.01.13, 06:16
Beschlusstext (54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Feststellungsbeschluss)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.01.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2012 um 18:07 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 230/2012 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 149/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) und - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 230/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 (5) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 (5) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" wird der Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 (1) BauGB zur Genehmigung vorgelegt. 33 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung