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Beschlussvorlage (Widmung der Gemeindestraße"Auf dem Heiligenfeld" im Ortsteil Bergstein)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Beschlussvorlage (Widmung der Gemeindestraße"Auf dem Heiligenfeld" im Ortsteil Bergstein) Beschlussvorlage (Widmung der Gemeindestraße"Auf dem Heiligenfeld" im Ortsteil Bergstein)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 08.04.2014 öffentlich TOP- Nr.: 48/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Braun Aktenzeichen: Datum: I / 1 650.4 H/Ra 25.02.2014 Widmung der Gemeindestraße"Auf dem Heiligenfeld" im Ortsteil Bergstein Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Gemeindestraße „Hügelstraße“ zwischen der Einmündung zur „Kallstraße“ und der Einmündung zur „Hammergasse“ wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW.) gewidmet. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: In den Jahren 2010 bis 2012 erfolgte der erstmalige Endausbau der Straße „Auf dem Heiligenfeld“ im Ortsteil Bergstein. Zwischenzeitlich ist die Straße fertig gestellt und alle Grunderwerbsflächen im Eigentum der Gemeinde. Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetztes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger als auch für die Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und Pflichten. - Seite 1 von 2 - Die Voraussetzungen einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer Straße dienenden Grundstückes ist oder dass der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dienlich Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Wie erwähnt, ist die Gemeinde nunmehr Eigentümerin aller Straßenparzellen. Der Straßenbereich, welcher gewidmet werden soll, ist im beigefügten Grundkartenausschnitt (Anlage 1) markiert. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen den Bürgermeister mit der Durchführung des Widmungsverfahrens zu beauftragen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -