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Beschlusstext (Anregung zur Verkehrsführung für Radfahrer im Bereich L162 Ortseinfahrt- und Durchfahrt in E. - Ahrem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
09.01.14, 15:16
Aktualisiert
09.01.14, 15:16
Beschlusstext (Anregung zur Verkehrsführung für Radfahrer im Bereich L162 Ortseinfahrt- und Durchfahrt in E. - Ahrem)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 05.09.2013 16 Anregung zur Verkehrsführung für Radfahrer im Bereich L162 Ortseinfahrt- und Durchfahrt in E. - Ahrem 311/2013 Entsprechend der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville- Eifel vom 31.07.2013 soll die Führung des Radverkehrs über die parallel zur L 162 verlaufende Stadtstraße geführt werden. Die Radwegbenutzungspflicht mit VZ 240 StVO auf dem Rad- Gehweg vom KVP B 265/ L 162 bis zur Einmündung des Dreikönigenweg soll belassen werde. An der Einmündung des Dreikönigenweg soll der Rad- Gehweg (VZ 240 mit VZ 1012-31) enden. Die weitere Führung des Radweges soll mit Hilfe von Zwischenwegweisern des Rad- Netzes über den Dreikönigenweg, der Bachstraße und der Mühlenstraße parallel zur L 162 Genner Straße erfolgen. Am Ortsausgang in Richtung Friesheim soll der Radfahrer wieder auf den Rad- Gehweg mit Benutzungspflicht aufgeleitet werden. Diese Streckenführungsbeschilderung für den Radverkehr soll dem Landesbetrieb Straßenbau NRW angeordnet werden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)