Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
09.01.14, 15:16
Aktualisiert
09.01.14, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 05.09.2013
16
Anregung zur Verkehrsführung für Radfahrer im Bereich L162 Ortseinfahrt- und Durchfahrt in
E. - Ahrem 311/2013
Entsprechend der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Ville- Eifel vom 31.07.2013 soll die Führung des Radverkehrs über die parallel zur L 162
verlaufende Stadtstraße geführt werden.
Die Radwegbenutzungspflicht mit VZ 240 StVO auf dem Rad- Gehweg vom KVP B 265/ L 162 bis
zur Einmündung des Dreikönigenweg soll belassen werde. An der Einmündung des
Dreikönigenweg soll der Rad- Gehweg (VZ 240 mit VZ 1012-31) enden. Die weitere Führung des
Radweges soll mit Hilfe von Zwischenwegweisern des Rad- Netzes über den Dreikönigenweg, der
Bachstraße und der Mühlenstraße parallel zur L 162 Genner Straße erfolgen. Am Ortsausgang in
Richtung Friesheim soll der Radfahrer wieder auf den Rad- Gehweg mit Benutzungspflicht
aufgeleitet werden.
Diese Streckenführungsbeschilderung für den Radverkehr soll dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW angeordnet werden.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)