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Beschlußtext (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
23.07.12, 08:15
Aktualisiert
23.07.12, 08:15
Beschlußtext (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 28.06.2012: 6. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe BM Herr Schemmel schlägt folgende Ergänzung des vorgelegten Beschlussvorschlags vor: § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages und ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung (EntschVO) für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 20 Sitzungen im Jahr beschränkt. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2012 und unter Berücksichtigung der o.a. Ergänzung beschließt der Rat die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 46/2012). Beratungsergebnis: - einstimmig -