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Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
177 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 öffentlich 185/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Schmutz- u. Niederschlagswaser 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Schmutzwasser- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2) Die kalkulierten Gebühren lauten: a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 97,80 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,59 € je m³, c) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim NSW 0,17 € je m² versieg. Fläche, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 1,07 € je m², e) die Zwischenzählergebühr beträgt 31,50 € pro Jahr. 3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 - Seite 1 von 3 - Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr: 2.742.264,26 € 2.742.264,26 € Kosten: Erlöse: Sachverhalt: Auf der Grundlage der im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 geplanten Haushaltsansätzen ist die Neuberechnung der Gebühren für den Bereich "Entwässerung und Abwasserbeseitigung" erfolgt. Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:  Personalaufwendungen  Versorgungsaufwendungen  Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  Bilanzielle Abschreibungen  Transferaufwendungen  Sonstige ordentliche Aufwendungen Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 66.220,00 € steigen in 2015 um 2.831,00 € auf 69.031,00 €. Diese leichte Erhöhung ist mit geringfügigen Anpassungen bei den Stellenanteilen sowie der normalen Personalkostensteigerung unter Anwendung einer 1 % -igen Tarifsteigerung zu begründen. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGStGutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2013/2014) berücksichtigt. Ein direkter Vergleich mit der Vorjahreskalkulation ist aufgrund der Veränderung des Aufbaus der Kalkulation nicht möglich. In Summe ist die Erhöhung im Wesentlichen mit der Preissteigerung des Wasserverbandsbeitrages (Transferaufwand) in Höhe von 75.000,00 € (von 1.535.000,00 € auf 1.600.000,00 €) sowie einer Erhöhung der Planansätze im Unterhaltungsbereich zu begründen. Bei der Abrechnung für das Jahr 2013 (Anlage 3) hat sich ein Verlust in Höhe von 60.234,29 € ergeben. Dieser Betrag kann der Gebührenausgleichsrücklage vollständig entnommen werden. Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch die Fortschreibung der Wiederbeschaffungszeitwerte keine nennenswerten höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen. Nach der als Anlage 2 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze: Niederschlagswasser Schmutzwasser Grundgebühr 2015 (Vorjahr 0,15 €) Grundgebühr 2015 (Vorjahr 93,00 €) 0,17 € je m² versieg. Fläche Flächengeb. 2015 (Vorjahr 0,88 €) 1,07 € 97,80 € Verbrauchsgeb. 2015 (Vorjahr 3,56 €) 3,59 € Als Erlöse für 2015 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen. - Seite 2 von 3 - Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 31,50 € je Zähler ab 2015 für den Zeitraum von 6 Jahren kalkuliert. Der Einbau und die Verplombung des Nebenzählers durch den Wasserversorgungsträger ist ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der Zwischenzählergebühr enthalten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -