Daten
Kommune
Hürtgenwald
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177 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 04.12.2014
öffentlich
185/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Schmutz- u.
Niederschlagswaser
2015
05.11.2014
TOP- Nr.:
Datum:
Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2) Die kalkulierten Gebühren lauten:
a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 97,80 €,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,59 € je m³,
c) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim NSW 0,17 € je m² versieg. Fläche,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 1,07 € je m²,
e) die Zwischenzählergebühr beträgt 31,50 € pro Jahr.
3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde
Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
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Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr:
2.742.264,26 €
2.742.264,26 €
Kosten:
Erlöse:
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 geplanten
Haushaltsansätzen ist die Neuberechnung der Gebühren für den Bereich "Entwässerung und
Abwasserbeseitigung" erfolgt.
Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 66.220,00 € steigen in 2015 um
2.831,00 € auf 69.031,00 €. Diese leichte Erhöhung ist mit geringfügigen Anpassungen bei den
Stellenanteilen sowie der normalen Personalkostensteigerung unter Anwendung einer 1 % -igen
Tarifsteigerung zu begründen. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGStGutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2013/2014) berücksichtigt.
Ein direkter Vergleich mit der Vorjahreskalkulation ist aufgrund der Veränderung des Aufbaus der
Kalkulation nicht möglich. In Summe ist die Erhöhung im Wesentlichen mit der Preissteigerung
des Wasserverbandsbeitrages (Transferaufwand) in Höhe von 75.000,00 € (von 1.535.000,00 €
auf 1.600.000,00 €) sowie einer Erhöhung der Planansätze im Unterhaltungsbereich zu
begründen.
Bei der Abrechnung für das Jahr 2013 (Anlage 3) hat sich ein Verlust in Höhe von 60.234,29 €
ergeben. Dieser Betrag kann der Gebührenausgleichsrücklage vollständig entnommen werden.
Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch die Fortschreibung der
Wiederbeschaffungszeitwerte keine nennenswerten höhere Kosten bei den Abschreibungen und
der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen.
Nach der als Anlage 2 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Niederschlagswasser
Schmutzwasser
Grundgebühr 2015
(Vorjahr 0,15 €)
Grundgebühr 2015
(Vorjahr 93,00 €)
0,17 € je m²
versieg. Fläche
Flächengeb. 2015
(Vorjahr 0,88 €)
1,07 €
97,80 €
Verbrauchsgeb. 2015
(Vorjahr 3,56 €)
3,59 €
Als Erlöse für 2015 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der
Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen.
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Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 31,50 € je Zähler ab 2015 für den Zeitraum
von 6 Jahren kalkuliert. Der Einbau und die Verplombung des Nebenzählers durch den
Wasserversorgungsträger ist ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der
Zwischenzählergebühr enthalten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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