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Beschlussvorlage (Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Winterdienst;
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 öffentlich 183/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Winterdienst 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2) Die kalkulierte Gebühr lautet 1,18 € je lfd. Meter Straßenfront. 3) Die Gebührensatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Sachverhalt: Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2015 auf der Basis der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%. Nach der Abrechnung für 2013 (Anlage 2) ergibt sich ein negatives Ergebnis in Höhe von 23.257,92 €. Maßgeblich hierfür ist, dass aufgrund des lang anhaltenden Winters mehr - Seite 1 von 2 - Bauhofkosten in die interne Verrechnung geflossen sind als geplant. Es ergibt sich demnach ein tatsächlicher Gebührenbedarf für 2013 in Höhe von 117.867,35 €. Die Gebühreneinnahme für 2013 betrug laut Betrag-Mengen-Statistik 2013 78.123,60 €. Die Differenz ergibt den Verlust der Abrechnung 2013. Hier ist dann allerdings noch der Überschuss aus der Abrechnung des Vorjahres mit 966,62 € zu verrechnen. Ebenfalls kann aus der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 15.519,21 € entnommen werden. Der Gebührenbedarf nach der Kalkulation für 2015, unter der Berücksichtigung des vorgenannten Ergebnisses aus der Abrechnung für 2013, beträgt 113.573,96 €. Trotz leicht verbesserten Personalkosten, die sich durch die Verlagerung von Stellenanteilen ergeben sowie sinkenden kalkulatorischen Kosten, kann eine Erhöhung der Gebühren von vormals 0,90 € auf 1,18 € nicht verhindert werden. Das Ergebnis aus der Abrechnung 2013 ist Hauptursache für die Erhöhung. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -