Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 04.12.2014
öffentlich
183/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Winterdienst 2015
05.11.2014
TOP- Nr.:
Datum:
Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2) Die kalkulierte Gebühr lautet 1,18 € je lfd. Meter Straßenfront.
3) Die Gebührensatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91211
Sachverhalt:
Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem
01.01.2015 auf der Basis der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%.
Nach der Abrechnung für 2013 (Anlage 2) ergibt sich ein negatives Ergebnis in Höhe von
23.257,92 €. Maßgeblich hierfür ist, dass aufgrund des lang anhaltenden Winters mehr
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Bauhofkosten in die interne Verrechnung geflossen sind als geplant. Es ergibt sich
demnach ein tatsächlicher Gebührenbedarf für 2013 in Höhe von 117.867,35 €. Die
Gebühreneinnahme für 2013 betrug laut Betrag-Mengen-Statistik 2013 78.123,60 €. Die
Differenz ergibt den Verlust der Abrechnung 2013. Hier ist dann allerdings noch der
Überschuss aus der Abrechnung des Vorjahres mit 966,62 € zu verrechnen. Ebenfalls
kann aus der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 15.519,21 €
entnommen werden.
Der Gebührenbedarf nach der Kalkulation für 2015, unter der Berücksichtigung des
vorgenannten Ergebnisses aus der Abrechnung für 2013, beträgt 113.573,96 €.
Trotz leicht verbesserten Personalkosten, die sich durch die Verlagerung von
Stellenanteilen ergeben sowie sinkenden kalkulatorischen Kosten, kann eine Erhöhung
der Gebühren von vormals 0,90 € auf 1,18 € nicht verhindert werden. Das Ergebnis aus
der Abrechnung 2013 ist Hauptursache für die Erhöhung.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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