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Beschlußtext (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
28.09.12, 21:16
Aktualisiert
28.09.12, 21:16
Beschlußtext (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €) Beschlußtext (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 12.09.2012: 3. Einbringung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 hier: 1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 - § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 € Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 66/2012 sowie auf die eingangs der Sitzung verteilte Tischvorlage 66/2012 – 1. Ergänzung. Anschließend bittet er Kämmerer Herrn Lange um weitergehende Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Kämmerer Herr Lange erläutert sodann ausführlich, welche Entwicklungen maßgeblich dazu beigetragen haben, dass er nun eine Nachtragssatzung einbringen müsse. Klarstellend weist er darauf hin, dass sich die Aufstockung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung von 9.500.000 € auf 13.500.000 € lediglich auf die Finanzplanung, nicht jedoch auf die Ergebnisplanung auswirke. Hätte er die Erkenntnisse, die er heute habe schon Anfang des Jahres gehabt, so hätte er den Höchstbetrag der Kredite von vornherein höher angesetzt, so Kämmerer Herr Lange weiter. Im Folgenden erläutert Kämmerer Herr Lange sodann die einzelnen Faktoren, die er bei der Berechnung der Aufstockungssumme berücksichtigt hat. So sei nach Mitteilung des Wirtschaftsprüfers eine Verschlechterung der Rechnungsergebnisse des Kernhaushaltes aus den Jahren 2010 und 2011 zu erwarten. Den Rechnungsabschluss 2010 werde der Wirtschaftsprüfer in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 26. September 2012 erläutern, nähere Informationen zu dem Jahresabschluss 2011 sollen voraussichtlich in der Novembersitzung erfolgen. Er hoffe somit, dass zum Jahresende sowohl die Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes als auch die der Eigenbetriebe bis einschließlich 2011 beschlossen seien. Dies erleichtere dann auch die Planung für das Jahr 2013. Im weiteren Verlauf macht Kämmerer Herr Lange deutlich, dass auch die vorübergehende Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten durch den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung gedeckt sein müsse. Hierzu habe er bisher eine andere Auffassung vertreten, er habe sich diesbezüglich jedoch eines Besseren belehren lassen. Auch zu dieser Thematik werde der Wirtschaftsprüfer in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses entsprechende Ausführungen machen. Ferner müssten die von den Eigenbetrieben der Gemeinde Leopoldshöhe an den Kernhaushalt im Rahmen des Cash-Poolings geleisteten Kredite zur Liquiditätssicherung in der Haushaltssatzung besonders dargestellt werden. Auch dies sei bisher nicht geschehen. In seinen weiteren Ausführungen weist Kämmerer Herr Lange darauf hin, dass auch der Sonderkredit für den Ankauf von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Greste in die Haushaltsatzung hätte aufgenommen werden müssen. Zwar werde der Kredit peu à peu durch Grundstücksverkäufe getilgt, letztendlich werde es jedoch wohl eine Restsumme geben, die sodann in einen langfristigen Kredit umgewandelt werden solle. Die heute eingebrachte Nachtragssatzung berücksichtige alle bisher erläuterten Einflüsse und bringe damit die Liquidität auf den neuesten Stand. Die Erhöhung des Höchstbetrages auf 13,5 Mio. € heiße jedoch nicht, dass dieser Betrag tatsächlich aufgenommen werden müsse, sondern beinhalte alle eventuell zu berücksichtigenden einnahmeschwachen Zeiträume des verbleibenden Haushaltsjahres sowie den Zeitraum der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2013. Der von ihm vorgeschlagene Höchstbetrag biete somit noch einen gewissen Spielraum. Im Übrigen habe die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe bereits im Vorfeld des Verfahrens ihre Zustimmung zu einem Höchstbetrag von 13,5 Mio. € signalisiert. Im weiteren Verlauf bezieht sich Kämmerer Herr Lange auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verteilte Tischvorlage. Nach den aktuellen Berechnungen werde es Ende September 2012 einen Kassenistbestand von ca. 500.000 € geben. Da nach derzeitigem Sachstand im laufenden Monat nicht mit Ab- bzw. Teilabrechnungen großer Baumaßnahmen zu rechnen sei, könne somit auf den ursprünglich vorgesehenen Dringlichkeitsbeschluss verzichtet werden, so Kämmerer Herr Lange abschließend. Im Folgenden beantwortet Kämmerer Herr Lange die Fragen einzelner Ausschussmitglieder. Auf Nachfrage bestätigt er, dass in den 13,5 Mio. € auch die Verpflichtungen aus den Vorjahren enthalten seien. So habe die Haushaltssatzung 2010 im § 5 einen Höchstbetrag in Höhe von 5 Mio. € ausgewiesen, tatsächlich jedoch beliefe sich der Betrag unter Berücksichtigung der oben gemachten Erläuterungen auf 7 Mio. €. Auf weitere Nachfrage erläutert Kämmerer Herr Lange, dass sich der Kredit, der für den Ankauf von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Greste aufgenommen worden war, am Jahresende auf ca. 700.000 € - 800.000 € belaufen werde. Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe man gehofft, diesen Kredit aus den Gewerbesteuereinnahmen tilgen zu können, dies sei angesichts der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen jedoch nach heutigen Erkenntnissen nicht möglich. In der sich nun anschließenden Diskussion merkt AM Herr Siese an, dass die Verschlechterung der Jahresabschlüsse zur Folge habe, dass man Kredite für Gelder aufnehme, die de facto schon ausgegeben seien. Im weiteren Verlauf stellt Kämmerer Herr Lange auf Nachfrage von AM Herrn Meckelmann klar, dass die Liquidität der Gemeinde Leopoldshöhe über den laufenden Monat hinaus nur gesichert werden könne, wenn die seitens der Verwaltung vorgelegte Nachtragssatzung in der nächsten Ratssitzung am 27. September 2012 verabschiedet werde. Eine Haushaltssperre könne hier keine Lösung bringen, da viele Ausgaben auf Pflichtaufgaben zurückzuführen seien. Sollte die Nachtragssatzung nicht beschlossen werden, so müsse er dies dem Kreis Lippe berichten, der in diesem Fall dann wohl seine Kommunalaufsicht ausüben werde. Im Folgenden schließt sich eine Grundsatzdiskussion zum Thema Kommunalfinanzen an. Abschließend kommt man jedoch überein, dass zeitnah alle Möglichkeiten geprüft werden müssen, um eine Verbesserung der Haushaltslage zu erreichen. Abschließend erklärt AM Herr Meckelmann für die CDU-Fraktion, dass die in der heutigen Sitzung gewonnenen neuen Erkenntnisse nun zunächst in der Fraktion besprochen werden müssen. Darüber hinaus wolle man die Ausführungen des Wirtschaftsprüfers abwarten, so dass seine Fraktion heute keine Beschlussempfehlung aussprechen werde. Vielmehr solle die Thematik in der nächsten Sitzung des Rates am 27. September 2012 weiter erörtert werden. Beschluss: Im Folgenden lässt BM Herr Schemmel sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung: Nach erfolgter Einbringung der 1. Nachtragssatzung 2012 am 12. September 2012 und Durchführung des Verfahrens entsprechend §§ 80/81 GO NRW (vgl. hierzu die Drucksache 66/2012 beigefügten Aufstellungs- und Bestätigungsvermerke) beschließt der Gemeinderat in seiner planmäßigen Sitzung am 27. September 2012 die Nachtragssatzung in der eingebrachten Fassung. Beratungsergebnis: Mehrheitlich dagegen BM Herr Schemmel stellt sodann fest, dass bei einigen Fraktionen offentsichtlich weiterer Beratungsbedarf bestehe, der noch in den Fraktionen geklärt werden müsse. Der Haupt- und Finanzausschuss verzichte somit auf eine Beschlussempfehlung an den Rat.