Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 des KGL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 des KGL)

öffnen download melden Dateigröße: 6,7 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement (Wahlperiode 2009/2014) am 07.11.2012: 4. Jahresabschluss des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe für das Witschaftsjahr 2011 4.2 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 des KGL Fragen werden nicht gestellt. Der Ausschuss beschließt wie folgt: Beschluss: a) Unter Bezugnahme auf den Bericht der BPW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde über die Prüfung des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) 1. den vorliegenden Jahresabschluss des KGL zum 31. Dezember 2011 nebst Anhang und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011 festzustellen und 2. den Jahresüberschuss in Höhe von 235.514,60 € mit den Verlustvorträgen in Höhe von 1.295.427, 24 € (Jahresfehlbetrag 2008 = 383.968,98 / Jahresfehlbetrag 2009 = 302.823,90 € / Jahresfehlbetrag 2010 = 608.634,36) zu verrechnen. b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst dem für das Wirtschaftsjahr 2011 erstellten Anhang und Lagebericht Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Beratungsergebnis: - einstimmig -