Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 der LIL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 der LIL)

öffnen download melden Dateigröße: 6,8 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement (Wahlperiode 2009/2014) am 07.11.2012: 3. Jahresabschluss der Leopoldshöhe Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2011 3.2 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 der LIL Frau Barthel beantwortet eine Nachfrage von AM Grünert zu Punkt 5 des Lageberichtes. Auf weitere Nachfrage von AM Grünert erläutert Wirtschaftsprüfer Herr Kampen kurz seine Sicht zu einer möglichen Eigenkapitalentnahme bei der LIL. Die LIL liege mit ihrer derzeitigen Eigenkapitalquote von 37% voll im Rahmen der in einer Richtlinie des Verbandes der Wirtschaftsprüfer angegebenen Quote von 30 – 40%. Anschließend beschließt der Ausschuss wie folgt: Beschluss: a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2011 und die Beratung in der Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement dem Rat folgende Beschlussfassung: 1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2.) Der unter Berücksichtigung der Eigenkapitalentnahme von 54.874,43 € verbleibende Bilanzverlust in Höhe 21.705,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt der Betriebssausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Beratungsergebnis: - einstimmig -