Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
08.02.13, 21:15
Aktualisiert
08.02.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 15. Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport
(Wahlperiode 2009/2014)
am 12.12.2012:
4.2
Abschluss von Nutzungsverträgen mit den TuS-Sportvereinen
BM Herr Schemmel erläutert den Ausschussmitgliedern die vor Sitzungsbeginn verteilte
Tischvorlage. Nach langwierigen Beratungen im Fachausschuss, im Rat, mit dem
Gemeidesportverband sowie der Einrichtung eines runden Tisches und in Abstimmung mit
den Vereinen sei es gelungen, neue Nutzungsverträge zu erarbeiten. Dieses sei auch in
hohem Maße der guten Kooperationsbereitschaft der Vereine zu verdanken.
In diesen Verträgen werde auch auf die Unterschiede der verschiedenen Sportstätten
Rücksicht genommen, so z.B. die Sanierungsbedürftigkeit des Sporthauses des TuS
Bexterhagen, der hohe Pflegeaufwand für die Wallanlagen beim TuS Asemissen sowie die
Pflege der Laufbahn und Sandgrube beim TuS Leopoldshöhe.
In § 3 Kostenzuschuss/Kostenbeteiligung werde deutlich, dass die Nebenkosten vom
jeweiligen Verein zu tragen seien und die Gemeinde nur einen Zuschuss gewähre, der
jedoch gedeckelt sei.
Nach eingehender Diskussion wird -zum besseren Verständnis und zum Zwecke der
Gleichbehandlung sämtlicher Vereine- den Änderungen gem. der Tischvorlage zu § 3
Kostenzuschuss/Kostenbeteiligung und zur Anlage 2 Berechnung der jährlich zu
gewährenden Zuschüsse mit folgender Korrektur zugestimmt:
In § 3 Kostenzuschuss/Kostenbeteiligung wird der Satz „Die Gemeinde Leopoldshöhe
beteiligt sich an diesen Kosten mit einem vom Rat der Gemeinde festgesetzten Zuschuss,
der derzeit auf einen Gesamtbetrag von insgesamt € 21.488,47 gedeckelt ist“ geändert in
„Die Gemeinde Leopoldshöhe beteiligt sich an diesen Kosten mit einem vom Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe für alle Vereine festgesetzten Zuschuss, der derzeit auf einen
Gesamtbetrag von 21.488,47 € gedeckelt ist“.
Außerdem wird in dem Nutzungsvertrag des TuS Leopoldshöhe in § 2 Pflichten des Vereins
der Satz: „Nach Absprache mit dem TuS Leopoldshöhe steht die Sportanlage anderen
Nutzern für Sportzwecke zur Verfügung“ eingefügt.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses zur Neuverteilung der
Vereinszuschüsse empfiehlt der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und
Sport dem Rat, den im Entwurf vorliegenden Verträgen zuzustimmen und die Verwaltung zu
beauftragen, die Verträge mit den Vereinen abzuschließen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -