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Beschlußtext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 23. Februar 201)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,0 kB
Datum
30.01.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Beschlußtext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 23. Februar 201) Beschlußtext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 23. Februar 201)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 30.01.2013: 6. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 23. Februar 2012 hier: Fortsetzung der Beratungen und ggf. Beschlussfassung AV Herr Habicht führt aus, dass die bisherige Satzung fast 30 Jahre alt sei und nunmehr geändert werden müsse mit einer Anpassung der Beiträge nach oben. Für eine Beschlussfassung müsse jedoch erst die Finanzlage abgewartet werden (Bilanzausschuss). Die SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls gegen eine heutige Beschlussfassung aus. Ferner schlägt sie vor, die Bürger künftig jedes Jahr oder alle 2 Jahre über das Leopoldshöher Blatt zu informieren. Darüber hinaus sollte auch eine Bürgerinformation über die Ausbauart erfolgen. Die Anhebung der Gebühren könnte evtl. gestaffelt über 2 bis 3 Jahren erfolgen. Dies seien Dinge, die die Haushaltsberatungen nicht konkret aufgreifen. Die Bürger sollten trotz einer Anhebung des Standards möglichst gering belastet werden. Die alten Siedlungsgrundstücke seien deutlich größer, so dass die Bürger noch höher belastet werden würden. AV Herr Habicht verweist auf das vor der Sitzung verteilte Arbeitspapier bzgl. des Kostenvergleiches am Beispiel der drei Stichstraßen Tilsiter Str., Stettiner Str., Im Kleinen Werder (dem Protokoll als Anlage beigefügt; S. 11-13). Hier ist ersichtlich, dass Asphalt nicht kostengünstiger sei –wie immer vermutet werde-. FBL Herr Oortman erläutert, dass es ferner einfacher sei, das Pflaster wieder aufzunehmen (z.Bsp. für das Verlegen einer Telefonleitung). Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird auf das -von Herrn Hachmeister an Herrn Oortmann- verschickte Schema einer besseren Bürgerbeteiligung verwiesen (dem Protokoll als Anlage beigefügt; S. 14-15). Wenn an höhere Beiträge gedacht werden soll, müsse eine höhere Bürgerbeteiligung erfolgen. Über dieses Verfahren solle in der nächsten Sitzung abgestimmt werden. FBL Herr Oortman gibt zu bedenken, dass das ganze Verfahren dann länger dauern würde, so dass mit Winterbaustellen gerechnet werden müsse. Herr Wehmeier stellt eine zeitliche Übersicht des Ablaufes vor, welche aus dem Schema der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aufgebaut wurde (dem Protokoll als Anlage beigefügt; S. 16). Seitens der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen wird dargelegt, wenn der Prioritätenkatalog beschlossen werden würde, wüssten die Anlieger über die Baumaßnahmen der nächsten Jahre Bescheid und eine Versammlung wäre bereits im Vorjahr der tatsächlichen Baumaßnahme möglich. Im Haushalt müssten entsprechende Verpflichtungsermächtigungen gesetzt werden. Weitere Detailfragen werden erörtert. Beschluss: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr wartet bis zur endgültigen Entscheidung zunächst die Sitzung des Bilanzausschusses und die Haushaltsberatungen ab. Beratungsergebnis: - einstimmig -