Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,5 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 15.11.2012:
4.
Festsetzungen zu Einfriedungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde
Leopoldshöhe
hier: Beratung und Beschluss
Eingangs wird die ausführliche Ausarbeitung von Frau Knipping zu diesem Tagesordnungspunkt
gelobt.
Die CDU-Fraktion gibt bekannt, dass sie detailliert über dieses Thema diskutiert habe und es
durchaus unterschiedliche Meinungen gäbe. Letztendlich könne sie dem Beschlussvorschlag, was
den Wegfall der Materialvorgabe angehe, folgen. Hinsichtlich der Höhenbeschränkung sei die CDUFraktion gegen eine generelle Festsetzung von 0,80 m.
Sie weist auf ältere Bebauungspläne hin, welche eine Höhe von 1,00 m oder 1,50 m zulassen. Diese
Festsetzungen müssten aus Sicht der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger unverändert bleiben.
Die SPD-Fraktion begrüßt ebenfalls den Wegfall der Materialvorgabe. Eine grundsätzliche
Höhenbeschränkung von 0,80 m wird auch von ihr nicht befürwortet, da die Realität eine ganz andere
sei. Außerdem werde es kaum möglich sein, diesen Beschluss anschließend wirklich umzusetzen.
Höhenbegrenzungen in Bereichen von Ein- und Ausfahrten zur Berücksichtigung der
Verkehrssicherheit seien jedoch durchaus sinnvoll.
AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass bei einer Festsetzung von 0,80 m bestimmt 95% aller
Bürgerinnen und Bürger ihre Hecken zurückschneiden müssten. Eine Kontrolle diesbezüglich hält er
für nicht durchführbar. Weiter sei es doch begrüßenswert, wenn ein Wohngebiet viel Grün beinhalte.
Hecken seien in jedem Fall ökologisch wertvoller als Mauern, so AM Herr Puchert-Blöbaum weiter.
Vielleicht könne man eine Kompromisslösung finden, in dem höhere Hecken akzeptiert werden und
nur in Zufahrtsbereichen die Einfriedungshöhen begrenzt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne ist ebenfalls mit einer Materialfreigabe einverstanden.
Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sei allerdings noch zu klären, was
bei einer Höhenbeschränkung mit dem Altbestand passieren solle und in wie weit evtl. Ausnahmen
von der festgesetzten Höhe zugelassen werden können. Die Fraktion hält es weiter für vorstellbar,
lebende Hecken von der Höhenbegrenzung ganz auszuschließen, ähnlich wie es in einigen
Bebauungsplänen bereits praktiziert werde (Beispiel aus einem Bebauungsplan: „… Einfriedungen bis
0,80 m sowie lebende Hecken …“).
Die FDP-Fraktion sieht mannigfaltige Probleme hinsichtlich der Festsetzungen zu Einfriedungen.
Wichtig ist auch ihr der Aspekt der Verkehrssicherheit, aber auch die Berücksichtigung der
Bedürfnisse der Bürger. Es wird vorgeschlagen, keine starre Festsetzung zu treffen, damit
Gestaltungsraum und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bleiben.
AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt vor, dass die Politik aus den heutigen Vorschlägen ein oder zwei
Alternativfestsetzungen erarbeitet, welche dann noch einmal im Ausschuss diskutiert werden können.
Er hält es außerdem für sinnvoll, dass sich der Ausschuss gemeinsam ein Wohngebiet ansieht, um
mal vor Ort zu registrieren, was der Beschluss „Einfriedung bis 0,80 m“ tatsächlich bedeute.
AM Herr Brinkmann schlägt folgende Festsetzung vor: Einfriedungen, die die Verkehrssicherheit
gefährden, sind nicht zulässig.
AM Herr Pankoke hält es für nicht angemessen, wenn mit einer neuen Festsetzung alle Zaunanlagen
legalisiert werden, die gegen rechtskräftige Bebauungspläne verstoßen. Den sogenannten
Freifahrtsschein solle es nicht geben.
Im Anschluss an eine weitere Diskussion wird der Tagesordnungspunkt zur erneuten Beratung in die
Fraktionen verwiesen.
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass entlang von öffentlichen Verkehrsflächen
Einfriedungen nicht höher als 80 cm sein dürfen. Auf eine Materialauswahl verzichtet die Gemeinde
Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
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