Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 15.11.2012:
7.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bechterdissen
hier: Bebauung des ehemaligen Fillies-Geländes in Bechterdissen
AM Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass die Fraktionen von den Investoren eine neue Planung für
das ehemalige Fillies-Gelände erhalten haben. Diese beinhalte jetzt statt der drei- bis viergeschossigen
Bauweise eine zweigeschossige Staffelgeschossbebauung, welche jedoch optisch dreigeschossig wirkt
(Anlage 2).
Auf die eingangs gestellten Fragen eines Anwohners aus Bechterdissen erklärt AM Herr PuchertBlöbaum, dass in den Fraktionen noch nicht abschließend beraten worden sei. Sollte es jedoch zu
einem Bauleitplanverfahren kommen, werden in dem Zusammenhang natürlich die Belange der
Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt (Öffentlichkeitsbeteiligung). Eine Untersuchung
hinsichtlich eines möglichen Wertverlustes beinhaltet das Bauplanungsrecht nicht, aber es ist zu prüfen,
ob sich die jetzt vorliegende Bebauungsvarriante in die Umgebung einfügt. Dass die unmittelbare
Nachbarschaft gegen das Bauvorhaben ist, sei ihm bereits bekannt, so beendet AM Herr PuchertBlöbaum seine Ausführungen.
Herr Oortman gibt bekannt, dass er sich mit dem Kreis Lippe vor Ort getroffen habe. Es stehe die
eindeutige Aussage des Kreises, dass sich die Planung aufgrund der Verdichtung der Fläche und der
Größe der Baukörper nicht in die Umgebung einpasse. Eine Bebauung gem. § 34 BauGB sei somit
nicht möglich.
Im Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass die Ausschussmitglieder mehrheitlich gegen eine
derartige konzentrierte und massive Bebauung der Fläche sind.
Bevor es zu einer Beschlussfassung kommt, schlägt AM Herr Niehage jedoch vor, heute noch nicht
endgültig zu entscheiden, damit in den Fraktionen über den neuen Bebauungsvorschlag noch einmal in
Ruhe beraten werden könne. Dies sei gegenüber den Planern und Investoren auch nur fair.
Beschluss:
Einvernehmlich wird die Angelegenheit zur Beschlussfassung an den Rat verwiesen.
Beratungsergebnis:
Mehrheitlich dafür