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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Verlängerung Beethovenweg“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Verlängerung Beethovenweg“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 13.03.2013: 10. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Verlängerung Beethovenweg“ Beschluss: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verkehrsanlage „Beethovenweg“ – Flurstück 1132, Flur 8 in der Gemarkung Greste – erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -