Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
52 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 28.08.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
104/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
022.18
21.07.2014
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes entsendet der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die
volle Beitragseinheit von 1,0 als Delegierte/n
Herrn/Frau _____________________
in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Vorlage 53/2013 verwiesen.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 21.03.2013 wurde Herr Prof. Dr.
Reinhard Odoj als Delegierter für fünf Jahre in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel-Rur entsendet (die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung fand am 17.06.2013
statt.
Herr Prof. Dr. Odoj gehört dem neu konstituierten Gemeinderat der Gemeinde Hürtgenwald nicht
mehr an. Somit erlischt das Delegiertenamt in der Verbandsversammlung, da in diesem Fall die
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für die Entsendung jeweils maßgebenden Voraussetzungen nach § 13 Abs. 6 Eifel-RurVG i.V.m. §
16 Abs. 6 Eifel-RurVG entfallen.
Die jeweils maßgebenden Entsendungsvoraussetzungen sind in § 13 Abs. 1 Eifel-RurVG geregelt.
Demnach kann Delegierte oder Delegierter nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer
bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes
angehört.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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