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Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; hier: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
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hier: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 23.10.2014 144/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frau Gerold und Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 720 04.09.2014 öffentlich TOP- Nr.: Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; hier: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die in der gemeinsamen Stellungnahme des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) und der AWA Entsorgung GmbH zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, Stand März 2014 aufgestellten Forderungen zur Kenntnis. Ferner nimmt er zur Kenntnis, dass der Bürgermeister eine gleichlautende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, versendet hat. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Die Landesregierung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Abfallwirtschaftsplan durchgeführt. Das Umweltministerium NRW hat auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und des Landesabfallgesetzes den Entwurf für einen neuen Abfallwirtschaftsplan NRW für Siedlungsabfälle erstellt. Der Abfallwirtschaftsplan (AWP) bildet die planerische Grundlage für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen für die nächsten zehn Jahre. Im förmlichen - Seite 1 von 4 - Beteiligungsverfahren räumte das Ministerium für Klimaschatz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dem Kreis Düren und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie auch dem Zweckverband Entsorgung (ZEW) Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30. September 2014 ein. Bereits frühzeitig hatten die Hauptverwaltungsbeamten (HVBen) der kreisangehörigen Kommunen in einer Ihrer Sitzungen abgestimmt, dass man eine einheitliche Stellungnahme, die mit dem ZEW abzustimmen sei, abgeben sollte. Die entworfene Stellungnahme wurde seitens des ZEW der Gemeinde Hürtgenwald erst am 25.08.2014 zur Kenntnis gebracht. Eine Aufnahme in die Ratssitzung am 28.08.2014 war aufgrund der Kürze der Zeit und der Komplexität des Themas nicht mehr möglich. Inhalt des AWP-Entwurfes (Zusammenfassung) Die Fortschreibung des AWP für den Teilbereich Siedlungsabfälle orientiert sich an drei Grundprinzipien: vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen. Daraus resultieren drei wesentliche abfallwirtschaftliche Eckpunkte des neuen AWP: 1. Umsetzung einer neuen regionalen Entsorgungsautarkie bei gleichzeitiger Stärkung und Konkretisierung des Prinzips der Nähe 2. Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen 3. Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung 1. Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie bei gleichzeitiger Stärkung und Konkretisierung Zentraler Punkt in der Fortschreibung des AWP ist die Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und damit des von der EU geforderten Prinzips der Nähe. Die Landesregierung schlägt daher drei eigenständige Entsorgungsregionen vor, die Entsorgungsregionen „Rheinland“ und „Westfalen“ sowie das „Gebiet des Zweckverbandes ECOCity“. Der ZEW liegt in der Entsorgungsregion Rheinland. Der Zuschnitt der Entsorgungsregionen bildet nach Auffassung des Umweltministeriums die bestehenden Kooperationen zwischen den Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖrE) und den Hausmüllverbrennungsanlagen ab. Das Prinzip der Nähe wird eingehalten, so dass jeder ÖrE die für ihn nächstgelegene Anlage innerhalb der jeweiligen Entsorgungsregion findet. Der Planentwurf verknüpft mit der Schaffung dieser drei Entsorgungsregionen die Aufforderung, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des AWP entsprechende Kooperationen auf freiwilliger Basis zwischen den ÖrE und Entsorgungsanlagen innerhalb der drei Entsorgungsregionen einzugehen. Bestehende Entsorgungsverträge bleiben für die Dauer der Vertragslaufzeit unberührt, sofern ein Vertragsabschluss vor dem 17.04.2013 erfolgte. Eine verbindliche Zuweisung der ÖrE zu einer Entsorgungsregion, d.h. Anlagenzuweisung in Form einer Poolbildung, ist frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des AWP vorgesehen, sofern das Land diesen Schritt für geboten hält, um der Entsorgungsautarkie, dem Prinzip der Nähe sowie der Gebührenstabilität Rechnung zu tragen. 2. Optimierung der Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Zweiter Schwerpunkt des AWP-Entwurfes ist die Optimierung sowohl der Erfassungsmengen als auch der Verwertung von Bio- und Grünabfall. - Seite 2 von 4 - Gemäß den Vorgaben des § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), sind Bioabfälle spätestens ab dem 1.1.2015 getrennt zu erfassen. Der AWP gibt in Abhängigkeit von der Einwohnerdichte kurz- bis langfristige Leit- und Zielwerte als Maßstab für die getrennt zu erfassenden Bioabfallmengen vor. Diese sollen die Kommunen zu intensivierenden Maßnahmen bei der Erfassung dieser Abfallfraktionen motivieren. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Vorgaben durch die Kommunen werden außerdem Handlungsempfehlungen gegeben. Der AWP spricht sich konkret für eine Erfassung durch die Biotonne aus, die jedoch durch Eigenkompostierung ergänzt werden kann. Der Entwurf enthält zudem konkrete Empfehlungen für die entsprechende satzungsrechtliche (z.B. Anschluss- und Benutzungszwang) sowie gebührenrechtliche Umsetzung (z.B. Schaffung von Gebührenanreizen). 3. Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung Das Land NRW verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Der AWP enthält daher Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Aufgezeigt werden Maßnahmen und Potentiale innerhalb der Abfallwirtschaft, die zur klima- und ressourcenschonenden Entwicklung beitragen. Im Einzelnen werden die Intensivierung und Weiterentwicklung diesbezüglicher Projekte sowie die Entwicklung neuer Strategien, die ökologische Ausgestaltung der Abfallwirtschaftsplanung mit konkreten Handlungsempfehlungen sowie die Beteiligung des Landes am Abfallvermeidungsprogramm des Bundes dargestellt. Der vollständige Text des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans kann im Internet unter http://umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php abgerufen werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Seitens des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) wurde in Zusammenhang mit der AWA GmbH, die für den ZEW die Entsorgungsanlagen betreibt, eine Stellungnahme zum Entwurf des AWP erarbeitet, die über die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen sowie den Kreis Düren auch den Kommunen im Zweckverband zur Kenntnis zugeleitet wurde. Der Kreis Düren hat sich dieser Stellungnahme ebenfalls angeschlossen. Auch ist davon auszugehen, dass die übrigen Städte und Gemeinden, entsprechend der Abstimmung der HVBen die Stellungnahme ebenfalls mittragen, da keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen. Aufgrund der gemeinsamen abfallwirtschaftlichen Ziele von Kreis, Zweckverband und Kommune erscheint es sinnvoll, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf der Stellungnahme von ZEW und AWA ist als Anlage beigefügt. - Seite 3 von 4 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -