Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 23.10.2014
144/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frau Gerold und
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 720
04.09.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
hier: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die in der gemeinsamen Stellungnahme des Zweckverbandes
Entsorgungsregion West (ZEW) und der AWA Entsorgung GmbH zum Entwurf des
Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, Stand März 2014 aufgestellten
Forderungen zur Kenntnis.
Ferner nimmt er zur Kenntnis, dass der Bürgermeister eine gleichlautende Stellungnahme im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens an das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist,
versendet hat.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Abfallwirtschaftsplan
durchgeführt. Das Umweltministerium NRW hat auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und
des Landesabfallgesetzes den Entwurf für einen neuen Abfallwirtschaftsplan NRW für
Siedlungsabfälle erstellt.
Der Abfallwirtschaftsplan (AWP) bildet die planerische Grundlage für die Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen für die nächsten zehn Jahre. Im förmlichen
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Beteiligungsverfahren räumte das Ministerium für Klimaschatz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dem Kreis Düren und den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden sowie auch dem Zweckverband Entsorgung (ZEW) Gelegenheit zur
Stellungnahme bis zum 30. September 2014 ein.
Bereits frühzeitig hatten die Hauptverwaltungsbeamten (HVBen) der kreisangehörigen Kommunen
in einer Ihrer Sitzungen abgestimmt, dass man eine einheitliche Stellungnahme, die mit dem ZEW
abzustimmen sei, abgeben sollte. Die entworfene Stellungnahme wurde seitens des ZEW der
Gemeinde Hürtgenwald erst am 25.08.2014 zur Kenntnis gebracht. Eine Aufnahme in die
Ratssitzung am 28.08.2014 war aufgrund der Kürze der Zeit und der Komplexität des Themas
nicht mehr möglich.
Inhalt des AWP-Entwurfes (Zusammenfassung)
Die Fortschreibung des AWP für den Teilbereich Siedlungsabfälle orientiert sich an drei
Grundprinzipien: vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen. Daraus resultieren drei
wesentliche abfallwirtschaftliche Eckpunkte des neuen AWP:
1. Umsetzung einer neuen regionalen Entsorgungsautarkie bei gleichzeitiger Stärkung
und Konkretisierung des Prinzips der Nähe
2. Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen
3. Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung
1. Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie bei gleichzeitiger Stärkung
und Konkretisierung
Zentraler Punkt in der Fortschreibung des AWP ist die Umsetzung einer regionalen
Entsorgungsautarkie und damit des von der EU geforderten Prinzips der Nähe. Die
Landesregierung schlägt daher drei eigenständige Entsorgungsregionen vor, die
Entsorgungsregionen „Rheinland“ und „Westfalen“ sowie das „Gebiet des Zweckverbandes
ECOCity“. Der ZEW liegt in der Entsorgungsregion Rheinland.
Der Zuschnitt der Entsorgungsregionen bildet nach Auffassung des Umweltministeriums die
bestehenden Kooperationen zwischen den Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖrE) und
den Hausmüllverbrennungsanlagen ab. Das Prinzip der Nähe wird eingehalten, so dass jeder ÖrE
die für ihn nächstgelegene Anlage innerhalb der jeweiligen Entsorgungsregion findet.
Der Planentwurf verknüpft mit der Schaffung dieser drei Entsorgungsregionen die Aufforderung,
innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des AWP entsprechende Kooperationen auf
freiwilliger Basis zwischen den ÖrE und Entsorgungsanlagen innerhalb der drei
Entsorgungsregionen einzugehen. Bestehende Entsorgungsverträge bleiben für die Dauer der
Vertragslaufzeit unberührt, sofern ein Vertragsabschluss vor dem 17.04.2013 erfolgte.
Eine verbindliche Zuweisung der ÖrE zu einer Entsorgungsregion, d.h. Anlagenzuweisung in Form
einer Poolbildung, ist frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des AWP vorgesehen, sofern das
Land diesen Schritt für geboten hält, um der Entsorgungsautarkie, dem Prinzip der Nähe sowie
der Gebührenstabilität Rechnung zu tragen.
2. Optimierung der Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen
Zweiter Schwerpunkt des AWP-Entwurfes ist die Optimierung sowohl der Erfassungsmengen als
auch der Verwertung von Bio- und Grünabfall.
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Gemäß den Vorgaben des § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), sind Bioabfälle
spätestens ab dem 1.1.2015 getrennt zu erfassen. Der AWP gibt in Abhängigkeit von der
Einwohnerdichte kurz- bis langfristige Leit- und Zielwerte als Maßstab für die getrennt zu
erfassenden Bioabfallmengen vor. Diese sollen die Kommunen zu intensivierenden Maßnahmen
bei der Erfassung dieser Abfallfraktionen motivieren. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser
Vorgaben durch die Kommunen werden außerdem Handlungsempfehlungen gegeben.
Der AWP spricht sich konkret für eine Erfassung durch die Biotonne aus, die jedoch durch
Eigenkompostierung ergänzt werden kann. Der Entwurf enthält zudem konkrete Empfehlungen für
die entsprechende satzungsrechtliche (z.B. Anschluss- und Benutzungszwang) sowie
gebührenrechtliche Umsetzung (z.B. Schaffung von Gebührenanreizen).
3. Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung
Das Land NRW verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Der
AWP enthält daher Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Abfallvermeidungsmaßnahmen in
Nordrhein-Westfalen. Aufgezeigt werden Maßnahmen und Potentiale innerhalb der
Abfallwirtschaft, die zur klima- und ressourcenschonenden Entwicklung beitragen. Im Einzelnen
werden die Intensivierung und Weiterentwicklung diesbezüglicher Projekte sowie die Entwicklung
neuer Strategien, die ökologische Ausgestaltung der Abfallwirtschaftsplanung mit konkreten
Handlungsempfehlungen sowie die Beteiligung des Landes am Abfallvermeidungsprogramm des
Bundes dargestellt.
Der vollständige Text des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans kann im Internet unter
http://umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php
abgerufen werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Seitens des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) wurde in Zusammenhang mit der
AWA GmbH, die für den ZEW die Entsorgungsanlagen betreibt, eine Stellungnahme zum Entwurf
des AWP erarbeitet, die über die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen sowie den Kreis Düren
auch den Kommunen im Zweckverband zur Kenntnis zugeleitet wurde. Der Kreis Düren hat sich
dieser Stellungnahme ebenfalls angeschlossen. Auch ist davon auszugehen, dass die übrigen
Städte und Gemeinden, entsprechend der Abstimmung der HVBen die Stellungnahme ebenfalls
mittragen, da keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen.
Aufgrund der gemeinsamen abfallwirtschaftlichen Ziele von Kreis, Zweckverband und Kommune
erscheint es sinnvoll, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf der
Stellungnahme von ZEW und AWA ist als Anlage beigefügt.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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