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Beschlußtext (Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Radfahrschutzstreifen in Asemissen (der Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung dieses Ausschusses als Tischvorlage verteilt und ist Bestand der letzten Niederschrift; S. 1-2))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
04.04.13, 21:17
Aktualisiert
04.04.13, 21:17
Beschlußtext (Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Radfahrschutzstreifen in Asemissen
(der Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung dieses Ausschusses als Tischvorlage verteilt und ist Bestand der letzten Niederschrift; S. 1-2)) Beschlußtext (Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Radfahrschutzstreifen in Asemissen
(der Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung dieses Ausschusses als Tischvorlage verteilt und ist Bestand der letzten Niederschrift; S. 1-2))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 13.03.2013: 3.1 Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Radfahrschutzstreifen in Asemissen Seitens der SPD-Fraktion wird zunächst bemängelt, dass der Ortstermin lediglich zwischen Behördenvertretern stattgefunden habe und nicht wie beantragt zusammen mit dem gesamten Ausschuss. Da jedoch lt. dem verteilten Aktenvermerk noch eine Vielzahl von Nacharbeiten erfolgen wird und nach der Gesamtfertigstellung noch ein Erfahrungszeitraum abgewartet werden sollte, wird ein Ortstermin des Ausschusses für den Sommer angeregt. Vielleicht würden die endgültigen Ausführungen doch auf Zustimmung/Akzeptanz des Ausschusses stoßen. Die Warnehmung aus der Bevölkerung sei, dass die Gemeinde Leopoldshöhe zuständig sei. Wenn der Ausschuss die Schutzstreifen abschließend positiv bewerten würde, sei die Akzeptanz in der Bevölkerung evtl. ebenfalls höher. Seitens der CDU-Fraktion wird darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit bei Straßen.NRW liegt. Darüber hinaus sei der Kreis Lippe -bezüglich der Aufstellung von Verkehrszeichen- zuständig. Die Gemeinde Leopoldshöhe habe kein Mitspracherecht. Somit sei ein Ortstermin nicht nötig. Ferner wären im Aktenvermerk sämtliche bemängelten Punkte zur noch anstehenden Ausführung aufgeführt. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird darauf gedrängt, die Reste der alten Markierung in kürzester Zeit zu entfernen. Der Zeitpunkt der Einführung der Radschutzstreifen sei zudem zu einem ungünstigen Zeitpunkt (zur Winterzeit) erfolgt. Zu dieser Jahreszeit sei überhaupt nicht der entsprechende Radverkehr unterwegs. Die Markierung habe 2 Tage zu einer großen Verunsicherung der Autofahrer geführt und da zu diesem Zeitpunkt kaum Radverkehr unterwegs gewesen ist, würden die Radschutzstreifen nunmehr ignoriert werden. Wenn ein Ortstermin anberaumt werden sollte, dann frühestens nach den Sommerferien, sofern dann ein Ortstermin noch nötig erscheinen sollte. Die Einengungen würden weiterhin als bedenklich angesehen werden. FBL Taron berichtet von dem Ortstermin und erläutert, dass unter allen Beteiligten die Meinung vertreten wird, dass die Phantommarkierungen entfernt werden müssen und zur Not bei zu tiefen Auffräsungen wieder aufgefüllt werden müssen. Ebenfalls sollten nach Abschluss der noch ausstehenden Punkte (Markierungen, Schilder) zunächst noch Erfahrungen gesammelt werden. Seitens der FDP-Fraktion wird ausgeführt, dass das Halten eines Fahrzeuges auf dem Radschutzstreifen heute fast zu einem Unfall geführt habe, als AM Herr Blöbaum als Radfahrer um das haltende Fahrzeug herum gefahren sei und von hinten ein LKW kam. Des Weiteren sei der Bereich von der Festhalle bis zur Gartenstraße nicht ausreichend bestimmend markiert. FBL Herr Taron erläutert, dass derzeit das Halten noch erlaubt sei, jedoch nicht das Parken. Die Problematik habe sich auch in den vergangen Wochen bereits deutlich gezeigt. Der Straßenbaulastträger habe sich jedoch geäußert, künftig ein Halteverbot auszuschildern. Dann sei die Situation auch für alle deutlich erkennbar. Seitens der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass der Vertreter der Bezirksregierung damals klar dargelegt hat, dass die Schutzstreifen an den Einengungen aufhören. Der Verkehr müsse somit hinter dem langsamer fahrenden Radfahrer hinterherfahren und warten, bis dieser durch die Einengung durch sei. Dies seien rechtliche Kriterien, die nicht zu umgehen seien. Seitens der SPD-Fraktion wird erneut um einen Ortstermin mit dem gesamten Ausschuss nach dem Sommer gebeten, wenn alle Maßnahmen umgesetzt seien, da auch die Herstellung der Akzeptanz der Bürger -in Bezug auf die Nutzung des Radfahrerschutzstreifens- wichtig sei. Darüber hinaus wird daran erinnert, dass bei der seinerzeitigen Vorstellung von 2 Varianten der Querschnittsaufteilung, der Ausschuss für die Variante Schutzstreifen 1,50 m, verbleibende Fahrbahn 4,50 m plädiert habe. Es gab auch die Variante Radschutzstreifen 1,25 m verbleibenden Fahrbahnbreite 5,00 m, so dass beim PKW-Begegnungsverkehr nicht unbedingt auf den Schutzstreifen ausgewichen werden müsste. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Antrag gestellt, einen Ortstermin nach den Sommerferien (somit am 18.09.2013) durchzuführen. Darüber hinaus wird eine größere Fahrbahnbreite als noch kritischer gesehen, da dann zu befürchten sei, dass die Autos sich erst Recht „vorbeidrängeln“ würden. Beschluss: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt, vor der Sitzung am 18.09.2013 einen Ortstermin durchzuführen. Beratungsergebnis: - einstimmig -